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BGBl. II Nr. 42/2026

kundgemacht 04.03.2026 RIS↗
Änderung der WFA-Grundsatz-Verordnung
Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die WFA-Grundsatz-Verordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 42/2026× zu WFA-GV×

Änderungen durch diese Kundmachung

WFA-Grundsatz-Verordnung (WFA-GV) 7 § 0↗RIS↗
Anl. 1geändertTabelle
in Kraft 01.01.2013 – 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 489/2012 · danach: BGBl. II Nr. 42/2026 Anl. 1↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 42/2026 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1 zu § 6 Abs. 1
Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen
Als Wesentlichkeitskriterien zu Wirkungsdimensionen werden festgelegt:
Wirkungsdimension
Subdimension der
Wirkungsdimension
Wesentlichkeitskriterium
Öffentliche Haushalte
Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger
Vorhandensein finanzieller Auswirkungen
Gesamtwirtschaft
Nachfrage
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)
Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
40 Mio. € Wertschöpfung oder 1 000 Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. -entlastung pro Jahr
Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Mindestens 500 betroffene Unternehmen
Umwelt
Luft oder Klima
–
Veränderung Zu- oder Abnahme der gesamtösterreichischen Emissionen der Feinstaubfraktion PM10 um mehr als 3,5 Tonnen pro Jahr in zumindest einem der nächsten fünf Jahre oder von Stickstoffoxiden um mehr als 14 Tonnen pro Jahr oder in zumindest einem der nächsten fünf Jahre
–
Änderung der Treibhausgasemissionen um 10 000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr
Wasser
–
Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder
–
Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers
Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden
–
Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder
–
Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder
–
Zunahme der versiegelten Flächen um 25 Versiegelung von mehr als 15 ha pro Jahr Fläche in Summe der nächsten fünf Jahre ab Realisierung des Vorhabens
Energie oder Abfall
–
Änderung des Energieverbrauchs um mehr als 100 TJ pro Jahr in zumindest einem der nächsten fünf Jahre oder
–
Änderung des Ausmaßes an gefährlichen Abfällen von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr in zumindest einem der nächsten fünf Jahre oder des Ausmaßes an nicht gefährlichen Abfällen, die einer Beseitigung (Deponierung) zuzuführen sind, von mehr als 10 000 Tonnen pro Jahr in zumindest einem der nächsten fünf Jahre.
Verwaltungskosten für
Verwaltungskosten für
Unternehmen
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr
BürgerInnen und für Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger
Mehr als 1 000 Stunden Zeitaufwand oder über 10 000 € an direkten Kosten für alle Betroffenen pro Jahr
Soziales
Arbeitsbedingungen
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen
Arbeitsmarkt
Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)
Europa-2020-Sozialzielgruppe
Mehr als 150 000 Personen der Europa-2020-Sozialzielgruppe (armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität) sind betroffen
Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
–
Änderung der Anzahl der besetzten Pflichtstellen um mindestens 1 000 Stellen oder Änderung der Anzahl der als arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderungen um mindestens 700 Personen
oder
–
mindestens 5% der Menschen mit Behinderung oder einer bestimmten Art von Behinderung (zB blinde oder stark sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen, Rollstuhlfahrer) sind aktuell oder potenziell betroffen
Pflegegeld
Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen
Konsumenten-schutzpolitik
Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
–
Mehr als 100 000 potenziell oder 5 000 aktuell betroffene KonsumentInnen pro Jahr oder
–
finanzielle Auswirkung von mehr als 500 000 € für alle KonsumentInnen oder mehr als 400 € pro Einzelfall bei mehr als 500 Personen pro Jahr
Konsumentenschutz-Einrichtungen
unmittelbare rechtliche oder organisatorische Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen
Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen
Zahl der Krankheitsfälle oder Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen
Kinder und Jugend
Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen
Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Mindestens 1 000 junge Menschen sind betroffen
Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive
–
Finanzielle Auswirkungen von 1 Mrd. € über 10 Jahre an öffentlichen Ausgaben oder
–
es sind Strategien oder Entscheidungen mit Implikationen für die Lebensgestaltung auf mindestens 25 Jahre betroffen, insbesondere in der Fiskal-, Energie- oder Umweltpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Direkte Leistungen
–
Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)
–
Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
–
Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist
–
Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist
–
Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist
Unbezahlte Arbeit
Mindestens 10 000 Betroffene
Öffentliche Einnahmen
–
Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr
–
Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten
Entscheidungsprozesse und -gremien
Jedenfalls bei der Neueinrichtung von Gremien oder Institutionen, oder wenn einer der folgenden Bereiche betroffen ist:
–
Gremien der Strategiebildung und strategischen Planung
–
Gremien, die für die Vergabe von Geldmitteln zuständig sind
–
Kontroll- und Leitungsgremien von Organisationen und Unternehmen (Aufsichtsräte, Vorstände, Kuratorien usw.),
–
Entscheidungspositionen und –gremien an Universitäten
Körperliche und seelische Gesundheit
Mindestens 1 000 Betroffene
Klima
Anpassungsfähigkeit
–
Auswirkungen in den nächsten fünf Jahren auf die Erfüllung der übergeordneten Ziele von mindestens drei Aktivitätsfeldern in der aktuellen Österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, oder
–
Bei mehr als 2 000 Personen ändert sich das Risiko bezüglich der Folgen des Klimawandels in zumindest einem der nächsten fünf Jahre.
Treibhausgase
Zu- oder Abnahme der Treibhausgasemissionen oder Kohlenstoffspeicherung in Österreich ab Realisierung des Vorhabens von mehr als
–
8 500 Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent in zumindest einem der nächsten fünf Jahre, oder
–
35 000 Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent in Summe der nächsten fünf Jahre.
Schlagworte
Gesamtentlastung, Entscheidungsgremium, Gesamtbelastung, Fiskalpolitik, Energiepolitik, Kontrollgermium, Bürgerin, Arbeitnehmerin, Bezieherin, Konsumentin, Nutzerin