Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 285/1937

kundgemacht 18.08.1937 RIS↗
Notenwechsel mit der Schweiz über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Kundmachung BGBl. Nr. 285/1937× zu Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Notenwechsel über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Schweiz) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 19.07.1937 · idF BGBl. Nr. 285/1937 Anl. 1↗RIS↗

Wien, am 1. März 1937.

Herr Gesandter!

Mit Note vom heutigen Tage haben mir Eure Exzellenz folgendes zur Kenntnis gebracht:

Anmerkung, es folgt der Text der Note)

Indem ich Eurer Exzellenz für diese Mitteilung danke, beehre ich mich bekanntzugeben, daß die österreichische Bundesregierung dem Beitritte des Fürstentums Liechtenstein zu dem in Rede stehenden Übereinkommen zustimmt.

Genehmigen Sie, Herr Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.