BGBl. II Nr. 235/2019
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und des Lehrplans der Polytechnischen Schule
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und der Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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§ 0↗RIS↗
Anl. 1.7geändertTabelle (neu) · I F. Unverbindliche Übung: Überschrift · I H. Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · I: Überschrift (neu) · I 1. Deutsch in der Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · I 2. Religion: Überschrift (neu) · I 3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbi…: Überschrift (neu), Text (neu) · I: Text (neu)
… 11 unveränderte Absätze
Anlage 1.7
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FLUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungs-gruppe | |||||||||
Jahrgang | ||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | ||||
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 12 | (I) | ||||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||
5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||
7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||
8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||||
9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
1. | Konstruktion und Fertigung4 | 5(3) | 8(4) | 9(3) | 3(3) | 4(4) | 29 | I | ||||
2. | Mechanik und Leichtbau4 | 2 | 2(2) | 2(1) | 2 | 2 | 10 | I | ||||
3. | Aerodynamik und Luftfahrzeugbau | – | – | 3 | 3 | 4 | 10 | I | ||||
4. | Flugtriebwerke | – | – | – | 3 | 5 | 8 | I | ||||
5. | Elektrotechnik, Elektronik und Avionik | – | 3 | 2 | 4 | 5 | 14 | I | ||||
6. | Laboratorium | – | – | – | 3 | 4 | 7 | I | ||||
7. | Werkstätte und Produktionstechnik5 | 7 | 8 | 7 | 3 | – | 25 | III bzw. IV | ||||
C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
Soziale und personale Kompetenz6 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | |||||
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 38 | 38 | 38 | 36 | 185 | ||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
Jahrgang | ||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
E. | Freigegenstände | |||||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | 2 | 2 | – | – | III | |||||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||
6. | Segelflug Theorieausbildung | – | – | 2 | – | – | I | |||||
7. | Allgemeines Flugfunkzeugnis | – | – | 2 | – | – | I | |||||
8. | Flugzeugrestauration | – | – | 2 | – | – | IV | |||||
9. | Aviation Legislation – Luftfahrtgesetzgebung | – | – | – | 2 | – | III | |||||
10. | Luftfahrtmedizin | – | – | – | 2 | – | III | |||||
11. | Human Factors – Menschliches Leistungsvermögen | – | – | – | 2 | – | III | |||||
F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||
G. | Förderunterricht8 | |||||||||||
1. | Deutsch | |||||||||||
2. | Englisch | |||||||||||
3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
4. | Naturwissenschaften | |||||||||||
5. | Angewandte Informatik | |||||||||||
6. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 1078 unveränderte Absätze
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventeninnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Flugtechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Aerodynamik, der Festigkeitslehre und des Leichtbaus, der Triebwerksentwicklung und der Avionik durchführen. Dabei stehen die Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Realisierung flugtechnischer Konstruktionen, die messtechnische Überprüfung sowie Instandhaltung der Komponenten im Vordergrund.
Auch die Leitung von Projekten, die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die betriebswirtschaftliche und umweltrelevante Betrachtung der Projekte zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.
Im Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile und Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren sowie montagegerecht und 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Im Bereich Konstruktionssystematik und Kosten verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie Projekt- und Produktionsdokumentationen und ein Pflichtenheft erstellen.
Im Bereich Flugtechnische Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Konstruktionsregeln und Methoden, um Baugruppen eines Luftfahrzeuges bzw. von Triebwerken konstruieren zu können. Sie können Baugruppen von Luftfahrzeugen einschließlich der Triebwerke hinsichtlich Nutzen, Verwendbarkeit und Herstellbarkeit beurteilen und sind in der Lage, an der Entwicklung von wesentlichen Baugruppen eines Luftfahrzeuges einschließlich der Triebwerke mitzuwirken.
Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren und Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Qualitätssicherung können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden sowie Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Im Bereich Werkstoff- und Produktprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung für metallische und nichtmetallische Werkstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung der Kräfte und Momente auf einen Körper sowie die Auflagerreaktionen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile ermitteln.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmt und statisch unbestimmt gelagerten Systemen anwenden sowie Bauteile betreffend Grenzspannungen und Grenzverformungen dimensionieren und optimieren.
Im Bereich Kinematik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze für Translation und Rotation anwenden sowie die Bewegung eines Körpers analysieren.
Im Bereich Kinetik können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren und Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Im Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen können die Absolventinnen und Absolventen die Probleme der Aeroelastizität und der Instabilität von Bauteilen beschreiben und die Bauvorschriften für Kleinflugzeuge sowie die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden.
Im Bereich Leichtbauwerkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die Klassifizierung, die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitbarkeit der in der Luftfahrt verwendeten metallischen und nichtmetallischen Werkstoffe verstehen.
Im Bereich Luftfahrzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen die besonderen Bauweisen und die Ausführung von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkung mit dem umgebenden Fluid verstehen, die generelle Berechnung und Abschätzungen unter den Gesichtspunkten Aerodynamik, Flugleistung und Flugstabilität durchführen und so an der Entwicklung von Luftfahrzeugen mitwirken.
Im Bereich Aerodynamik können die Absolventinnen und Absolventen die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen und Gru. dgl.ichungen der Fluidmechanik verstehen und selbstständig einfache Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen.
Im Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Thermodynamik anwenden, die unterschiedlichen Arten von Zustandsänderungen, Kreisprozessen und Wärmeübertragungen berechnen und Optimierungen durchführen.
Im Bereich Kolbentriebwerke können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die Arbeitsweise der verschiedenen Kolbentriebwerke und Bauteile beschreiben, Kolbentriebwerke sowie deren Baugruppen und Bauteile konzipieren und auslegen und die Zusammenhänge zwischen Kolbentriebwerk und Propeller anwenden.
Im Bereich Strahltriebwerke können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die Arbeitsweise der verschiedenen Strahltriebwerke und deren Komponenten beschreiben, Strahltriebwerke sowie deren Baugruppen konzipieren und abschätzen und die Zusammenhänge zwischen Aufbau und Einsatzgebiet der Strahltriebwerke anwenden.
Im Bereich Triebwerkssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben und verstehen einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von flugtechnischen Systemen notwendig sind.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Bauteile der Elektrotechnik verstehen und anwenden sowie Gefahren der Elektrotechnik erkennen und Schutzmaßnahmen verstehen.
Im Bereich Elektrische Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktion der wichtigsten elektrischen Maschinen wiedergeben. Sie verstehen die grundlegenden Wechselwirkungen zwischen Strom, Spannung und magnetischem Feld und können die Parameter der Kennlinien bei der Auswahl einer elektrischen Maschine interpretieren und anwenden.
Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktion von Halbleiterbauelementen verstehen, elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente zur Erfüllung einer Funktion anwenden und einfache elektronische Schaltungen lesen, interpretieren und berechnen.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Messgeräte auf Grund der Kenntnis ihrer Funktion für Messungen auswählen sowie Strom-, Spannungs- und Leistungsmessungen durchführen. Sie können Messfehler abschätzen und Messdaten beurteilen.
Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Regeln für logische Verknüpfungen wiedergeben. Sie können für eine Logikaufgabe die Wahrheitstabelle erstellen, die Gleichung aufstellen, vereinfachen und eine logische Schaltung mit handelsüblichen Bauteilen zeichnen.
Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren nach ihrem Einsatzgebiet und ihrem physikalischen Funktionsprinzip einteilen. Sie können Sensoren anhand ihrer Kennlinien für die Erfassung von nichtelektrischen Größen auswählen und einsetzen.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen die einfachen und zusammengesetzten Steuerungs- und Regelglieder wiedergeben. Sie können Regelglieder und Regelstrecken nach ihrem Zeit- und Frequenzverhalten beurteilen sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Regelkreisen abschätzen.
Im Bereich Avionik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Navigations- und Kommunikationssysteme beschreiben.
Im Bereich Flugbetrieb und Meteorologie können die Absolventinnen und Absolventen die Vorschriften für die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes anwenden und die meteorologischen Gefahren in der Luftfahrt beurteilen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
3. ENGLISCH1
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass im Bereich der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes insbesondere auf Themen und Anforderungen der Flugtechnik und des Flugverkehrs einzugehen ist.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
7. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Komplexe Zahlen (Polarform; Multiplikation, Division).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schülern können im
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen, Fourierreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schülern können im
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Lehrstoff:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Matrizen (Inverse Matrix).
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. KONSTRUKTION UND FERTIGUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen.
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen und Werkzeuge erklären;
– Fertigungsverfahren auswählen.
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften verstehen und normgerecht bezeichnen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Geometrie (Abbildungsverfahren, Grundelemente, ebene Figuren und Kongruenzabbildungen, räumliches Koordinatensystem, Hauptrisse); Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte (axonometrische Darstellung einfacher Objekte, Skizzieren technisch zugeordneter Normalrisse); elementare Konstruktionen, Lösung von Raumproblemen (Konstruktion von Körpern mit ebenen Figuren in Hauptlagen und projizierenden Lagen, Schnittaufgaben, Kreisdarstellung, wahre Größe von Flächen in besonderen Lagen).
Erstellen und Lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).
Eigenschaften der Werkstoffe (statische Beanspruchung, Zugversuch, Werkstoffeigenschaften); spanabhebende Fertigung (Trennen, Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen); spanlose Fertigung (Umformen, Strangpressen, Urformen, Sintern); Fügen (Schweißen, Löten, Kleben);
Eisenwerkstoffe (Stahl, elektrische Stahlherstellungsverfahren, Gusseisen, Einteilung der Eisenwerkstoffe, Stähle, Stahlguss und Gusseisen); Nichteisenmetalle (Schwermetalle, Leichtmetalle, Edelmetalle); nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Kunststoffverarbeitung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– ebene Schnitte und elementare Durchdringungen mit CAD konstruieren;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen.
– Maschinenelemente, Normteile, Werkstoffe und Baugruppen auswählen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen und mit CAD darstellen;
– Passungen, Niet- und Schraubverbindungen auswählen und berechnen.
– die wichtigsten Werkstoffprüfverfahren für metallische Werkstoffe auswählen.
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften bezeichnen.
Lehrstoff:
Dreidimensionales Erfassen einfacher technischer Körper mit CAD; Grundprinzipien ebener Schnitte und elementare Durchdringungen mit CAD.
Normgerechte Darstellung von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen in technischen Zeichnungen; CAD-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen; normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen; Niet- und Schraubverbindungen; Dauerfestigkeitsschaubilder; Kerbwirkung.
Werkstoffprüfung (Mess- und Prüfmethoden; mechanische Prüfverfahren; technologische Prüfverfahren; Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung).
Werkstoffkunde (Metallkunde, Raumgitter, Gefüge, Einstoffsysteme, Zweistoffsysteme, Gefügebestandteile, Eisen-Kohlenstoff-Diagramm, Gefügeausbildung und mechanische Eigenschaften).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen;
– komplexe Körper mit CAD entwickeln.
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und darstellen sowie deren Berechnung dokumentieren;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Bauteile und einfache Baugruppen funktions- und CAD-gerecht konstruieren und technische Zeichnungen erstellen.
– Diagramme der Wärmebehandlung und dazugehörige Verfahren beurteilen.
Lehrstoff:
Dreidimensionales Erfassen komplexer technischer Körper mit CAD; Grundprinzipien der Schnitte und Durchdringungen mit CAD; Durchdringungen zusammengesetzter Körper.
Normgerechte Darstellung lösbarer und nichtlösbarer Verbindungen; Schweißverbindungen; Lötverbindungen; Bolzenverbindungen; Rohrverbindungen und Armaturen; Dokumentation von Berechnungen.
Wärmebehandlung (Härteverfahren, ZTU-Diagramme,), Korrosionsarten, Oberflächentechnik und Oberflächenbehandlung, Beschichtungsverfahren, Kunststoffverarbeitung, -werkzeuge und -maschinen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– gebräuchliche Maschinenelemente auswählen und dimensionieren;
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
– die Methoden des Innovationsprozesses verstehen.
– Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen erklären;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Lehrstoff:
Achsen und Wellen (Festigkeitsberechnung statisch und dynamisch belasteter Bauteile, Gestaltungsgrundsätze); Wälzlager (Bauformen, Lageranordnung, Dichtungen, Berechnung); Welle-Nabe-Verbindung.
Einzelteile und Baugruppen (Wellen, Wälzlager, Welle-Nabe-Verbindungen) normgerecht und fertigungsgerecht im 3D-CAD-System darstellen, Berechnungsdokumentation.
Konstruktionssystematik (Konstruktionstabellen, Wiederholteile, Teilefamilien, Bibliotheken).
Umformen (Umformgrad, Umformkräfte und Formänderungsarbeit Walzen, Schmieden Durchdrücken, Strangpressen, Fließpressen, Stanzen, Tiefziehen, Schneidverfahren);
Thermisches Schneiden (Wasserstrahlschneiden, Funkenerosion, Ätzen); Gießen (Druckgießen, Kunststoffverarbeitung, Spritzgießen); Schweißen (Pressschweißen, Reibschweißen, Punktschweißen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
– die Methoden des Innovationsprozesses verstehen;
– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen.
– Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen erklären;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Lehrstoff:
Gleitlager (Werkstoffe, Gestaltung und Berechnung); Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen); Zahnräder und Getriebe (Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung, Getriebearten, Getriebewirkungsgrad, Geometrie der gerad- und schrägverzahnten Stirnräder mit Evolventenverzahnung, Entwurfsberechnung).
Konstruktionssystematik und Dokumentation (Variantenkonstruktion, Erstellung von technischen Dokumentationen).
Schweißen (Schmelzschweißen, Strahlschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen, Schutzgasschmelzschweißen, Plasmastrahlschweißen); Werkzeugmaschinen (Grundlagen, Computer Integrated Manufacturing, Handhabungstechnik).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile von Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren.
– die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Lehrstoff:
Dimensionierung und Konstruktion von Bauteilen des Kurbeltriebs in 3D-CAD.
Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile von Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren.
Lehrstoff:
Dimensionierung und Konstruktion der Kurbelwelle mit Gehäuse in 3D-CAD.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen von Luftfahrzeugen oder Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren sowie hinsichtlich Nutzen, Verwendbarkeit und Herstellbarkeit beurteilen.
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– unterschiedliche Projektorganisationen erklären.
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– ein Pflichtenheft erstellen.
Lehrstoff:
Entwicklung von Grundkonzepten, einschließlich Berechnung von komplexen Baugruppen mit Detailkonstruktionen von Luftfahrzeugen oder Kolbentriebwerken oder Strahltriebwerken.
Projektorganisation (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling; Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung).
Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Kostenabschätzung).
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Baugruppen von Luftfahrzeugen oder Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren sowie hinsichtlich Nutzen, Verwendbarkeit und Herstellbarkeit beurteilen.
– Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihre wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen;
– ein Pflichtenheft erstellen.
Lehrstoff:
Entwicklung von Grundkonzepten, einschließlich Berechnung von komplexen Baugruppen mit Detailkonstruktionen von Luftfahrzeugen oder Kolbentriebwerken oder Strahltriebwerken.
Maßnahmen der Personalentwicklung.
Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Kostenabschätzung).
2. MECHANIK UND LEICHTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physikalischen Größen Kraft und Moment sowie deren Wirkung auf einen Bauteil berechnen und können Auflagerreaktionen ermitteln;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen analysieren.
Lehrstoff:
Kraft und Moment (Kraftbegriff; Freimachen von Körpern; Wechselwirkungsprinzip; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften; Gleichgewicht von Kräften; Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften; Hebelgesetz; Momentengleichgewicht); Ebene zentrale und allgemeine Kraftsysteme (graphische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem); Schwerpunkt und Standsicherheit (Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Guldinsche Regeln); Fachwerke.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Schnittgrößen analysieren.
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmten Systemen mit unterschiedlichen Querschnitten anwenden;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Beanspruchung und Verformung analysieren.
Lehrstoff:
Coulombsche Reibung; Schnittgrößen (Längskraft- und Querkraftverlauf sowie Biege- und Torsionsmomentenverlauf).
Spannungsermittlung aufgrund von Längs- und Querkräften (Definition der Begriffe Spannung und Dehnung; Hookesches Gesetz; Normalkraft- und Querkraftverläufe; thermische Beanspruchung, Festigkeitswerte für statische Beanspruchung; Zug- und Druckbeanspruchung; Abscherung und Lochleibung; Pressung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmten Systemen mit unterschiedlichen Querschnitten anwenden;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Beanspruchung und Verformung analysieren.
Lehrstoff:
Spannungsermittlung aufgrund von Biege- und Torsionsmomenten (Biegegru. dgl.ichung; Flächenmomente zweiter Ordnung; Torsionsgru. dgl.ichung; Torsion bei dünnwandigen geschlossenen Querschnitten); Überlagerung von gleichartigen und ungleichartigen Spannungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Beanspruchung und Verformung optimieren.
– die Grundgesetze der Kinematik verstehen und anwenden;
– die Gesetze für Translation und Rotation anwenden;
– ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren.
– die Grundgesetze der Kinetik beschreiben.
Lehrstoff:
Knickung (nach Euler und Tetmajer); räumliche Kraftsysteme.
Punktkinematik (gleichförmige und gleichförmig beschleunigte Bewegungen; freier Fall; schiefer Wurf), Körperkinematik sowie Kinematik der Relativbewegung.
Grundgesetze der Kinetik; Massenträgheitsmomente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Auswirkungen von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren;
– die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Lehrstoff:
Arbeit, Energie, Leistung und Wirkungsgrad; Schwerpunktsatz, Momentensatz, Arbeitssatz, Energieerhaltungssatz, Impulssatz und Drallsatz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Bauvorschriften für Kleinflugzeuge sowie die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen analytisch bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden;
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen an Leichtbaustrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Bauweisen und Leichtbauregeln; Einführung in Bauvorschriften für Luftfahrzeuge (Berechnung und Konstruktion eines v-n-Diagramms); Biegung von Verbundwerkstoffen; Spannungen und Verformungen bei Torsion, Bredtsche Formeln; Mohrscher Spannungskreis.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Probleme der Aeroelastizität der im Luftfahrzeugbau angewandten Strukturen beschreiben;
– die an Luftfahrzeugstrukturen auftretenden Stabilitätsversagen verstehen;
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen an Leichtbaustrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Arbeitssätze (Satz von Menabrea und Satz von Castigliano); Zusammenhang zwischen Belastung, Schnittgrößen und Verformungen (Berechnung von Biegemomentenverläufen sowie Steigungen und Durchbiegungen von Leichtbaustrukturen); Biegung und Torsion am Tragflügel; Stabilitätsverlust (Knicken, Kippen, Beulen, Flattern), Gegenmaßnahmen und Berechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Schnittgrößen analysieren.
– die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Lehrstoff:
Ermittlung der Auflagerreaktionen an statisch unbestimmten Systemen.
Ungedämpfte und gedämpfte sowie freie und erzwungene Schwingungen; Resonanz.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch unbestimmten Systemen mit unterschiedlichen Querschnitten anwenden.
Lehrstoff:
Ermittlung der Biegelinie an statisch unbestimmten Systemen (Lösung der Differentialgleichung der Biegelinie; einfache statisch unbestimmte Systeme).
Schularbeiten (über alle Bereiche):
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten
3. bis 6. Semester: Ein bis zwei einstündige Schularbeiten je Semester
7. bis 10. Semester: Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, davon höchstens eine mehrstündig.
3. AERODYNAMIK UND LUFTFAHRZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die im Luftfahrzeugbau üblichen Werkstoffe klassifizieren;
– die Verwendung und Bearbeitbarkeit der in der Luftfahrt verwendeten metallischen Werkstoffe verstehen.
– den Aufbau und die Bauweisen von Luftfahrzeugen wiedergeben;
– die besonderen Bauweisen und Ausführungen von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkungen mit dem umgebenden Fluid verstehen.
Lehrstoff:
Auswahlkriterien sowie Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe (Kenngrößen der Leichtbauwerkstoffe; Stahl und Stahlguss; Aluminium-Knetlegierungen sowie Aluminium-Gusslegierungen; Magnesiumlegierungen).
Bauweisen (Baugruppen, Antriebsarten, Bauweisen); Kräfte und Momente am Tragflügel (physikalische Gru. dgl.ichungen; Reibung der Strömung; Grenzschicht und Widerstandsgesetz).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Verwendung und die Bearbeitbarkeit der in der Luftfahrt verwendeten metallischen und nichtmetallischen Werkstoffe verstehen.
– die besonderen Bauweisen und Ausführungen von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkung mit dem umgebenden Fluid verstehen;
– mit Hilfe aerodynamischer Beiwerte generelle Berechnungen und Abschätzungen durchführen.
Lehrstoff:
Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe (Titanlegierungen, Kunststoffe, Superleichtlegierungen und faserverstärkte Werkstoffe).
Kräfte und Momente am Tragflügel (Auftrieb, Geschwindigkeits- und Druckverteilung; Impulssatz; Normalpunkt und Druckpunkt; Kräfte und Momente am Profil); Profilform und Polare (Tragflügelprofile und Profilfamilien; Profilgeometrie; Polardiagramm; Auftriebs- und Widerstandsberechnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen der Strömungsmechanik wiedergeben;
– die Gru. dgl.ichungen der Fluidmechanik eindimensionaler, inkompressibler Strömungen verstehen.
Lehrstoff:
Grundlagen der Strömungsmechanik (Klassifikation und Beschreibung von Strömungen); Unterschallströmung (Bernoulligleichung für inkompressible und kompressible Strömungen); innere Strömungen (Bernoulligleichung mit Energiezufuhr und Energieabfuhr; Rohrströmungen); Druck und Geschwindigkeit (Druck- und Geschwindigkeitsmessung; Fluggeschwindigkeiten); Ähnlichkeitstheorie und Dimensionsanalyse.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen der Strömungsmechanik und die Potentialtheorie zweidimensionaler, inkompressibler Strömungen wiedergeben;
– die Gru. dgl.ichungen der Fluidmechanik eindimensionaler, inkompressibler und kompressibler Strömungen sowie die wesentlichen Eigenschaften von Unter- und Überschallströmungen und der Strömungsgrenzschicht verstehen;
– selbstständig einfache fluidmechanische Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen.
Lehrstoff:
Grenzschichtströmung; Kräfte und Momente auf umströmte Körper; Überschallströmung; Aerodynamik des unendlich langen Tragflügels; Tragflügel endlicher Streckung; Aerodynamik sonstiger Flugzeugteile; Anwendung der Aerodynamik beim Entwurf eines Luftfahrzeuges.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– selbstständig einfache fluidmechanische Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen;
– bestehende Flugzeugkonfigurationen unter dem Gesichtspunkt Flugleistung beurteilen;
– an der Entwicklung von Luftfahrzeugen mitwirken.
– die wichtigsten Verarbeitungsverfahren für Leichtbauwerkstoffe beschreiben;
– die Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe sowie die Verstärkungswirkung von Leichtbaustrukturen beschreiben.
Lehrstoff:
Grundlagen der Flugmechanik (Auftrieb, Widerstand, Fluggeschwindigkeiten, benötigter Schub bzw. Leistung von Luftfahrzeugen); Flugmechanik (Steigflug, Horizontalflug, Sinkflug; Reichweite und Flugdauer; Take Off and Landing).
Grundlagen von Polymeren (Werkstoffkennwerte; Monomere und Polymere; Polymerisation; rheologische Eigenschaften; Relaxation und Retardation); Herstellung von Kunst- und Verbundstoffen (Matrixwerkstoffe, Verstärkungsfasern, Werkstoffverbunde, Herstellungsverfahren).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– bestehende Flugzeugkonfigurationen unter den Gesichtspunkten Flugleistung und Flugstabilität beurteilen;
– an der Entwicklung von Flächenflugzeugen und Drehflüglern mitwirken.
– die Berechnungsverfahren für isotrope, quasiisotrope und anisotrope Werkstoffe wiedergeben;
– die Verstärkungswirkung von Leichtbaustrukturen verstehen;
– das für den jeweiligen Bauteil geeignete Berechnungsverfahren auswählen und anwenden.
Lehrstoff:
Flugstabilität (statische und dynamische Stabilität; Koppelungen und Instabilitätsformen); Drehflügler (Aerodynamik der Drehflügler; Aufbau und Steuerung der Hubschrauber); Zulassungskriterien für Luftfahrzeuge.
Herstellung von Kunst- und Verbundstoffen (Verarbeitung von Duromeren; Härten, Autoklavenzyklus, Verstärken, Versteifen); Berechnung von Faserkunststoffverbunden (Berechnungsverfahren für isotrope, quasiisotrope und anisotrope Werkstoffe; Bruchhypothesen; Sandwichkonstruktionen).
4. FLUGTRIEBWERKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Thermodynamik, Hauptsätze und Systemmodellierungen anwenden;
– die in der Wärmelehre gebräuchlichen Zustandsgrößen, Prozessgrößen und Zustandsänderungen anwenden.
– den Aufbau und die Arbeitsweise von Kolbentriebwerken beschreiben;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente erklären, und die Zusammenhänge von Energieeinsatz und Wirkungsgrad anwenden.
– die verschiedenen Bauarten, den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz der Stahltriebwerke erklären.
Lehrstoff:
Grundbegriffe, thermodynamisches System, thermische und kalorische Zustandsgrößen; Zustandsgleichungen der Gase, Wärmegleichungen; Änderung des Aggregatszustandes; Prozessgrößen; Hauptsätze der Thermodynamik; Zustandsänderungen.
Arbeitsverfahren und deren Berechnung; Verbrennung und Luftbedarf; Berechnung der Hauptabmessungen und Dimensionierung der mechanischen Bauelemente.
Aufbau und Arbeitsweise, Klassifizierung, Schub.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung berechnen;
– ideale und reale Kreisprozesse sowie Leistungen, Mitteldrücke und Wirkungsgrade berechnen sowie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
– das Betriebsverhalten und die Anwendung der Kolbentriebwerke beschreiben und anwenden;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente erklären, und die Zusammenhänge von Energieeinsatz und Wirkungsgrad anwenden.
– die verschiedenen Bauarten, den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz der Strahltriebwerke anwenden.
Lehrstoff:
Reale Gase und Dämpfe; ideale Kreisprozesse (rechts- und linksläufige).
Wirkungsgrade und Energieumsatz; reale Kreisprozesse.
Konvektion, Wärmeübergang, Wärmedurchgang.
Dimensionierung der mechanischen Bauelemente; Massenkräfte und deren Ausgleich; Gaswechsel; Betriebsverhalten; Kennfelder.
Zulassung und Vorschriften; Parameter und Betriebsverhalten; Technologieentwicklungen, Typenkunde.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Gemischaufbereitung von Otto- und Dieselmotoren beschreiben;
– Komponenten der Kolbentriebwerke und Propeller in grundlegenden Dimensionen auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Kolbentriebwerken mitwirken.
– Strahltriebwerke in der Gesamtheit auslegen und konzipieren;
– Strahltriebwerke auf ihre Einsetzbarkeit sowie auf ihre Effizienz im Flugbetrieb beurteilen;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente und Baugruppen beschreiben;
– Komponenten auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Strahltriebwerken mitwirken.
– die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben;
– einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von Systemen notwendig sind, beschreiben.
Lehrstoff:
Gemischaufbereitung; Treibstoffe und Abgasproblematik; Auslegung von Propellern und deren Zusammenwirken mit dem Motor; Aufladung.
Konzipieren von Triebwerken für Unter- und Überschallbereich; Berechnung der realen Kreisprozesse und der Verbrennung; Ausführung und Zusammenwirken von Triebwerkseinlauf und Schubdüse; Ausführung und Auslegung der Baugruppen Fan und Verdichter.
Systeme zur Regelung, Überwachung und Bedienung von Triebwerken; Propellerverstellsysteme; Zündsysteme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Komponenten der Kolbentriebwerke und Propeller in grundlegenden Dimensionen auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Kolbentriebwerken mitwirken.
– die Funktion und die Beanspruchung wichtiger Bauelemente und Baugruppen beschreiben;
– Triebwerkskomponenten auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Strahltriebwerken mitwirken.
– die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben;
– einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von Systemen notwendig sind, beschreiben.
Lehrstoff:
Auslegung von Propellern und deren Zusammenwirken mit dem Motor; dynamische Probleme am Kurbeltrieb; Kühlung.
Ausführung und Auslegung der Brennkammer und der Turbine; Abgasproblematik.
Treibstoffsysteme und deren Komponenten; Hilfsturbine und dazugehörige Steuereinheit; Brandschutz.
5. ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND AVIONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundbegriffe, Einheiten und Bauteile der Elektrotechnik wiedergeben;
– die Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern verstehen;
– einfache Schaltungen berechnen.
Lehrstoff:
Grundlagen (Grundbegriffe: Strom, Spannung, Widerstand, Leistung, Arbeit, elektrischer Stromkreis, Reihen- und Parallelschaltung); elektrisches Feld (elektrisches Feld, Energie, Bauarten von Kondensatoren, Schaltung von Kondensatoren); magnetisches Feld (magnetisches Feld, Erzeugung und Wirkung, Ruheinduktion, Bewegungsinduktion).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundbegriffe, Einheiten und Bauteile der Elektrotechnik wiedergeben;
– die Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern verstehen;
– einfache Schaltungen berechnen;
– Gefahren der Elektrotechnik erkennen und Schutzmaßnahmen verstehen.
Lehrstoff:
Wechselstrom (Kenngrößen, Spule im Wechselstromkreis, Kondensator im Wechselstromkreis, Schwingkreise, Schein-, Blind- und Wirkleistung, Leistungsfaktor, Kompensation); Installationstechnik (Normen, Schaltpläne); elektrische Schutzmaßnahmen (Wirkungen des elektrischen Stromes, Berührungsschutz, Verbraucherschutz).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Funktion der wichtigsten elektrischen Maschinen wiedergeben;
– die Parameter der Kennlinien bei der Auswahl einer elektrischen Maschine interpretieren und anwenden.
Lehrstoff:
Drehstrom (Erzeugung von Drehstrom, Stern- und Dreieckschaltung, Leistungen); Transformatoren (Aufbau und Wirkungsweise, Übersetzung und Wirkungsgrad, Leerlauf und Belastung, Transformatorarten), elektrische Maschinen: (Drehfeld, Leistung und Drehmoment, Asynchronmaschinen, Synchronmaschinen, Gleichstrommaschinen, Kondensatormotor, Schrittmotor, Servomotor, Universalmotor, Bürstenloser Gleichstrommotor).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Aufbau und die Funktion von Halbleiterbauelementen verstehen;
– elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente zur Erfüllung einer Funktion anwenden;
– einfache elektronische Schaltungen lesen und interpretieren;
– einfache elektronische Schaltungen berechnen und aufbauen.
Lehrstoff:
Halbleiterwerkstoffe, Halbleiterbauelemente (Dioden, Transistoren–Emitterschaltung und Thyristoren); Operationsverstärker; Leistungselektronik (Gleichrichter, Umrichter, Wechselrichter, Netzgeräte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die elektrischen Messgrößen und Einheiten zuordnen und verstehen;
– die Funktion von Messwerken und den Aufbau von Messgeräten beschreiben;
– Messgeräte nach Anforderung auswählen;
– elektrische Messwerte beurteilen.
– logische Verknüpfungen verstehen und anwenden;
– die Gesetze der Schaltalgebra verstehen und anwenden;
– mit logischen Schaltungen Aufgaben lösen;
– Schaltungen entwickeln.
– die in der Luftfahrt gängigen Navigationsverfahren beschreiben;
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen beschreiben.
– die Flugsicherung der nationalen und internationalen Institutionen beschreiben sowie die grundlegenden Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen nennen;
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme beschreiben.
Lehrstoff:
Analoge Messtechnik (analoge Messwerke und Messgeräte); digitale Messtechnik (Logik und Bausteine); Messwertübertragung (Bussysteme, Datenprotokolle, Netzwerke).
Logische Verknüpfungen, Wahrheitstabelle, Vereinfachung von logischen Gleichungen mit den Gesetzen der Schaltalgebra (Anwendung der De Morganschen Regel), rechnerische Lösung von Beispielen, Auswahl von handelsüblichen Bauelementen und Konstruktion einer Schaltung.
Grundlagen der Navigation, Erde als Bezugskörper, Karten, Kursarten und Peilungen.
Grundlagen der Meteorologie, meteorologische Gefahren im Flugbetrieb, meteorologische Navigation.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physikalischen Funktionsprinzipien der wichtigsten Sensoren erklären;
– die Wechselwirkung zwischen den physikalischen und elektrischen Größen beschreiben;
– die Wirkung von Sensoren anhand ihrer Kennlinien auswählen und beurteilen.
– die wichtigsten Steuerungsglieder erklären.
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen beschreiben und anwenden.
– die Flugsicherung der nationalen und internationalen Institutionen beschreiben sowie die grundlegenden Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen nennen;
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme beschreiben.
Lehrstoff:
Aktive und passive Sensoren; analoge, digitale und binäre Sensoren.
Funktionsweise von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Steuerungen erklären.
Standortfestlegung, Zeitdefinitionen, Bordausrüstung und Instrumentierung von Luftfahrzeugen für unterschiedliche Einsatzgebiete, Vorschriften im Bereich der Kommunikationstechnik.
Organisation des Flugbetriebes, Flugsicherung, Lizenzwesen, Einteilung des Luftraumes, nationale und internationale Organisationen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Steuerungsglieder erklären;
– das Zeit- und Frequenzverhalten von einfachen Regelkreisgliedern beschreiben;
– Steuerungen bzw. Regelungen mit Sensoren und Aktoren konzipieren.
– die in der Luftfahrt gängigen Kommunikationssysteme und Radartechniken beschreiben;
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikationssysteme überprüfen und die auf diese Systeme einwirkenden atmosphärischen und terrestrischen Einflüsse beschreiben;
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden;
– die im Flugbetrieb verwendeten Radaranlagen hinsichtlich ihrer technischen Einsatzmöglichkeiten bewerten.
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme erklären;
– die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes bewerten.
Lehrstoff:
Mathematische Grundlagen der Regelungstechnik (Zeit- und Frequenzverhalten, Ortskurven, Bodediagramm); Regelstrecken und Regler (P-, I- und D-Regler, Übertragungsfunktionen).
Kommunikationstechnik, Antennentechnik, Sende- und Empfangstechnik, Radartechnik.
Erdmagnetfeld, Sonnenphysik, Ionosphäre mit ihrem Einfluss auf Navigations- und Kommunikationsanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Regelungsglieder erklären;
– das Zeit- und Frequenzverhalten von zusammengesetzten Regelkreisen erklären;
– Regelkreise von Luftfahrzeugen analysieren.
– Parameter für die digitale Verarbeitung von Größen (Integration, Differentiation) bestimmen;
– digitale Regelungen (Fuzzy-Logic) verstehen.
– die in der Luftfahrt gängigen Navigationsverfahren und Systeme beschreiben;
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme überprüfen;
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden;
– die im Flugbetrieb verwendeten Navigationsanlagen hinsichtlich ihrer technischen Einsatzmöglichkeiten bewerten.
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme erklären;
– die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes und die Durchführbarkeit eines Fluges unter unterschiedlichen Bedingungen bewerten.
Lehrstoff:
Fuzzy-Logic (Fuzzy-Regelungen) und neuronale Netzwerke.
Abtastregelung, digitale Regelalgorithmen, Bestimmung der Abtastzeit.
Gerichtete und ungerichtete Funkfeuer (VOR, NDB), Entfernungsmessung (DME), Trägheitsnavigation (INS), Satellitennavigation (GPS).
Wetterradar, sichtunterstützende Systeme, Landesysteme (ILS, MLS),
6. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– geeignete Werkstoffprüfverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe auswählen sowie an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visualisieren und entsprechende Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten.
– einfache elektronische Schaltungen berechnen und aufbauen;
– die in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen;
– elektrische Messwerte erfassen und beurteilen;
– mit logischen Schaltungen Aufgaben lösen.
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen, Verformungen und Eigenfrequenzen mit Finite-Elemente-Methoden bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und analysieren.
– druckbasierte Strömungsmessungen in einem Windkanal durchführen;
– die Ergebnisse einer Strömungsmessung analysieren und auswerten.
Lehrstoff:
Zerstörende Werkstoffprüfung an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen (Zugversuch, Härteprüfung, Kerbschlagbiegeversuch, Biegeversuch).
Messen der elektrischen Grundgrößen (digital und analog); Grundschaltungen mit Halbleiterbauteilen; logische Schaltungen (Relais- und Digitaltechnik); Handhabung von Navigationssystemen (ADF, VOR, ILS); Messungen an barometrischen Systemen von Luftfahrzeugen; Messungen an elektrischen Systemen von Luftfahrzeugen.
Berechnung und Analyse von Spannungen, Verformungen und Eigenfrequenzen an Luftfahrzeugbauteilen.
Druck- und Volumenstrommessung, Anwendung der Kontinuitäts- und der Bernoulligleichung.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– geeignete Werkstoffprüfverfahren für Werkstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
– Sensoren auswählen und anwenden;
– Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen;
– mit logischen Schaltungen komplexe flugtechnische Aufgaben lösen.
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und analysieren;
– einen passenden Versuchsaufbau für Leichtbauteile entwerfen sowie Spannungs- und Verformungsmessungen durchführen und die errechneten Werte analysieren.
– einen Windkanal für eine Messung adaptieren und Strömungsmessungen in einem Windkanal durchführen und analysieren;
– die Ergebnisse numerischer Strömungsberechnungen interpretieren und nach aerodynamischen Gesichtspunkten analysieren.
– den Messaufbau und die Messsysteme am Triebwerksprüfstand verstehen;
– die geforderten Messungen mit Hilfe der Messsysteme am Triebwerksprüfstand durchführen;
– die Messergebnisse bewerten und analysieren.
Lehrstoff:
Gängige Prüfverfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Logische Schaltungen (Relais- und Digitaltechnik); Handhabung von Navigationssystemen (Flight Management System, Flight Guidance System); Messungen an elektrischen Systemen von Luftfahrzeugen.
Spannungs- und Verformungsmessungen sowie Spannungs- und Verformungsberechnungen an Luftfahrzeugbauteilen.
Grenzschichtdickenmessung, Auftriebs- und Widerstandsmessung an umströmten Körpern; Anwendung numerischer Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Auftriebs- und Widerstandskennwerten.
Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien sowie Erstellung von Kennfeldern an Flugtriebwerken.
7. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe beschreiben;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ und „Luftfahrzeug-Hangar“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen des Luftfahrtbaus; Oberflächenschutzverfahren, einfacher Umgang mit Luftfahrzeugen, grundlegende sicherheitstechnische und wartungstechnische Arbeiten an Luftfahrzeugen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen sowie unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen sowie deren Funktion und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache elektrische Grundschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie Messungen durchführen;
– einfache Computersysteme aufbauen, in Betrieb setzen und warten;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
– Kolbenflugtriebwerke den Wartungsvorschriften entsprechend montieren, demontieren und prüfen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitung von Holz und Kunststoffen; Schweißverbindungen im Kunststoffbereich).
Werkstätte „Schweißtechnik “ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Elektrotechnik“ und „Elektronik 1“: (Inbetriebnahme von Schaltungen, Messmethoden, Konfigurieren und Aufsetzen von Computersystemen, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen).
Werkstätte „Luftfahrzeug-Hangar“ und „Motorenwerkstätte“: (Umgang mit Wartungspublikationen und Workorders, Übungen mit IPC, ATA-100 Spezifikation, einfache Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen, Montage und Demontage sowie Prüfung von Triebwerken und Triebwerksteilen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die dafür notwendigen Fertigungsdaten ermitteln.
– grundlegende Wartungsphilosophien und facheinschlägige Bezeichnungen der Hauptbaugruppen eines Luftfahrzeuges beschreiben;
– die Inbetriebnahme und Wartung von Luftfahrzeugen unter Beachtung der einschlägigen Betriebs- und Wartungsvorschriften durchführen;
– luftfahrttechnische Dokumentationen und Publikationen in der Luftfahrzeugwartung anwenden.
– Gefahren der Elektrotechnik erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten;
– elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente zur Erfüllung einer Funktion anwenden;
– einfache elektronische Schaltungen aufbauen;
– die Einsatzgebiete von Messgeräten beschreiben und sie in ihrer vorgesehenen Funktion einsetzen;
– elektrische Messwerte erfassen und beurteilen.
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme erkennen und die prinzipielle Funktionsweise überprüfen;
– die grundlegenden technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden.
Lehrstoff:
Werkstätte „CNC-Technik“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen im Bereich Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Auftragserstellung).
Werkstätte „Luftfahrzeug-Hangar“ (Umgang mit Wartungspublikationen, Wartungstätigkeiten an Luftfahrzeugen, Aktivierung von Bordsystemen).
Werkstätte „Elektrotechnik“ und „Elektronik 2“ (Aufbau elektrischer Schaltungen; Printfertigung, Funktionsprüfungen und Messungen an elektrischen Schaltungen und Baugruppen).
Werkstätte „Elektrotechnik 2“ und „Luftfahrzeug-Hangar“ (Bordnetz eines Luftfahrzeuges aktivieren, Überprüfen der Bordspannung, Test der barometrischen und elektrischen Systeme; einfache Navigationsausrüstung eines Luftfahrzeuges, Ausrüstung für Instrumentenflug).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren.
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln.
– grundlegende Wartungsphilosophien und facheinschlägige Bezeichnungen der Hauptbaugruppen eines Luftfahrzeuges beschreiben und anwenden;
– die Inbetriebnahme und Wartung von Luftfahrzeugen unter Beachtung der einschlägigen Betriebs- und Wartungsvorschriften durchführen;
– luftfahrttechnische Dokumentationen und Publikationen in der Luftfahrzeugwartung anwenden.
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erläutern;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren.
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme erkennen und die prinzipielle Funktionsweise überprüfen;
– die grundlegenden technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „CNC/CAD/CAM“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung“ (Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen im Bereich Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen).
Werkstättenlaboratorium „Luftfahrzeug-Hangar“ (Umgang mit Wartungspublikationen, Wartungstätigkeiten an Luftfahrzeugen, Aktivierung von elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bordsystemen, Fehlersuche).
Werkstättenlaboratorium „Hydraulik und Pneumatik“ (Aufbau, Dokumentation und Prüfung hydraulischer und pneumatischer Steuerungen).
Werkstättenlaboratorium „Messtechnik und Qualitätssicherung“ (Anwendung von Mess- und Prüfmethoden, Dokumentation von Prüfabläufen sowie Qualitätsdaten).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“, „Elektronik 3“ und „Luftfahrzeug-Hangar“ (Test der barometrischen und elektrischen Systeme; Funktionsprüfung der Bordausrüstung und von Avioniksystemen).
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
6. SEGELFLUG – THEORIEAUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die das Segelfliegen betreffenden Gesetze und Verordnungen einhalten.
– die Bauweisen, die Funktionsflächen und die Instrumente eines Segelflugzeuges sowie die an ein Segelflugzeug im Flug wirkenden Belastungen beschreiben.
– die für den Segelflug relevanten Wettersituationen und Wetterphänomene beschreiben.
– flugbetrieblichen Verfahren für normale und kritische Flugsituationen beschreiben.
Lehrstoff:
Luftfahrtgesetz; Zivilluftfahrtpersonalverordnung; Einteilung des Luftraumes.
Einteilung und Bauweisen von Segelflugzeugen; Segelflugzeugkunde; Instrumentenkunde, Aerodynamik.
Druck, Temperatur und Feuchte; Wetterlagen und Frontsysteme; Föhn; Aufwinde und Gefahren; Instrumente zur Messung von Wetterfaktoren.
Platzrunde; Sprechfunkverfahren; Seitengleitflug; Verhalten in besonderen Fällen; Crew-Ressource-Management.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Betriebsgrenzen eines Segelflugzeuges aufgrund des Betriebshandbuches verstehen.
– die Grenzen des menschlichen Leistungsvermögens während des Fluges und in besonderen Situationen verstehen.
– die gültigen ICAO-Karten lesen und kennen die Topologie Österreichs.
Lehrstoff:
Gewichtslimits und Schwerpunkt; Flugleistungen und Betriebsgrenzen.
Erste Hilfe; Verhalten am Unfallort; physiologische und psychologische Faktoren; Fliegen und Gesundheit.
Kartenkunde; Geographie Österreichs; Navigationsinstrumente.
7. ALLGEMEINES FLUGFUNKZEUGNIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die englischen NOTAMs ins Deutsche übersetzen.
– das relevanten Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Funkerzeugnisgesetzes erläutern;
– die physikalischen Grundlagen der Nachrichtentechnik erläutern.
Lehrstoff:
NOTAM-Übersetzungen.
Telekommunikationsgesetz; Funkerzeugnisgesetz; internationaler Fernmeldevertrag; Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Grundlagen der Fernmeldetechnik; Aussendungen; Sende- und Empfangsanlagen; Funknavigation und Navigationsanlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die theoretischen Grundlagen der weltweit gültigen ICAO-Phraseologie für den Flugfunkdienst von Sichtflügen und Instrumentenflügen in englischer und deutscher Sprache verstehen;
– die weltweit gültige ICAO-Phraseologie für den Flugfunkdienst von Sichtflügen und Instrumentenflügen in englischer und deutscher Sprache in Luftfahrzeugfunkstellen und Bodenfunkstellen durchführen.
Lehrstoff:
Sprechfunkübungen für Sicht- und Instrumentenflüge in englischer und deutscher Sprache.
8. FLUGZEUGRESTAURATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Sinn von koordinierter Teileerfassung und daraus resultierender Zuordnung zu einer Struktur verstehen.
– die konstruktiven Elemente des historischen Flugzeuges verstehen;
– dargelegte Konstruktionspläne erklären und deren Inhalt wiedergeben;
– konkrete Bauteildimensionen erstellen und Werkzeichnungen zur Herstellung von Einzelteilen entwickeln.
Komponentenerfassung; Bestandsaufnahme; Deklaration; Zuordnung; Sortierung.
Recherche und Übertragung konstruktiver Merkmale gemäß historischen Dokumenten; konstruktionsbezogene Planerstellung; konkrete Bauteildimensionierung; Erarbeitung fertigungstechnischer Maßnahmen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Richtlinien und Vorgangsweisen im Umgang mit historischen Materialien und Dokumenten verstehen;
– wesentliche Funktionsmerkmale und Elemente des Aufbaues eines Luftfahrzeuges wiedergeben;
– Maßnahmen zur Erhaltung von Flugzeugteilen anwenden.
– die Zustandserfassung und -beurteilung sowie restaurative Grundprinzipien verstehen;
– die Arbeitsweisen der Restauration wiedergeben;
– aufgrund vorgegebener Werkzeichnungen bestimmte Bauteile anfertigen;
– aus der erarbeiteten Struktur fertigungstechnische Erfordernisse analysieren;
– Ablaufpläne entwickeln und die schulbetriebliche Fertigung in Hinsicht auf die Flugzeugrestauration organisieren.
Lehrstoff:
Zelle und Tragflügel; Triebwerk; Ausrüstung und Instrumentierung; Betätigungs- und Übertragungselemente; Flugsteuerungselemente.
Zustandserfassung, Neuerstellung, Restauration und Einbau eines Einzelbauteiles.
9. AVIATION LEGISLATION – LUFTFAHRTGESETZGEBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können sich im
– in den Rechtsvorschriften der zivilen Luftfahrt orientieren und kennen die dafür zuständigen Behörden.
Lehrstoff:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften: Teil 66 freigabeberechtigtes Personal – Instandhaltung; Teil 145 – genehmigter Instandhaltungsbetrieb.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können sich im
– in den Rechtsvorschriften der zivilen Luftfahrt orientieren und kennen die dafür zuständigen Behörden.
Lehrstoff:
Geltende nationale und internationale Anforderungen hinsichtlich JAR-OPS – gewerbsmäßige Beförderung im Luftverkehr, Luftfahrzeugzulassung, Teil M – Lufttüchtigkeit.
10. LUFTFAHRTMEDIZIN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physiologischen und physikalischen Grundbegriffe erklären;
– aufgrund von Berechnungen und Begriffsdefinitionen Situationen abschätzen und Gefahren für den Körper abwenden.
– die Zusammenhänge einzelner Organsysteme verstehen;
– die anatomischen Grundkenntnisse anhand von Krankheitsbildern anwenden.
– die Grundbegriffe der Ersten Hilfe anwenden;
– lebensbedrohliche Situationen erkennen und dementsprechende Aktionen einleiten.
Lehrstoff:
Flugphysiologie und Physik; Atmung und Blutkreislauf; Wirkungen von Luftdruckänderungen.
Atmung und Blutkreislauf.
Übungen in Erste Hilfe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die physiologischen und physikalischen Grundbegriffe erklären;
– aufgrund von Berechnungen und Begriffsdefinitionen Situationen abschätzen und Gefahren für den Körper abwenden.
– die Zusammenhänge einzelner Organsysteme verstehen;
– die anatomischen Grundkenntnisse anhand von Krankheitsbildern anwenden.
– die Grundbegriffe der Ersten Hilfe anwenden;
– lebensbedrohliche Situationen erkennen und dementsprechende Aktionen einleiten.
Lehrstoff:
Beschleunigungen; Luftkrankheit.
Sehsinn und Gleichgewichtsorgan.
Übungen in Erste Hilfe; Gefahren der Selbstmedikation; mangelnde Ernährung – Hypoglykämie.
11. HUMAN FACTORS – MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– den Begriff Human Factors und die Auswirkungen menschlichen Handelns in einem flugtechnischen Unternehmen verstehen;
– Human Factor-Wissen zur erhöhten Wahrnehmung von Risiken anwenden;
– Human Factor-Wissen zur Wahrnehmung von Fehlerquellen an einem Fluggerät analysieren.
– die Auswirkungen von gefährlichen Grundhaltungen verstehen;
– präventive Maßnahmen üben, um keine gefährlichen Situationen auszulösen;
– Arbeitsvorgänge analysieren, um gefährliche Grundhaltungen zu minimieren;
– Abläufe optimieren, um riskante Verhaltensweisen aus technischen Abläufen auszuschließen.
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen; Kommunikation; Zeitmanagement und Selbstmanagement.
Biologische Grundlagen; physische und psychische Belastungssituationen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Hauptbegriffe der Maintenance verstehen;
– durch gezielte Schulung das Anwenden von Manuals üben;
– aus Fachliteratur die häufigsten Maintenance-Fehler analysieren;
– Maintenance-Lösungen vorschlagen.
– die physischen und psychischen Auswirkungen von Stress verstehen;
– Präventivmaßnahmen gegen Stress im beruflichen Alltag entwickeln;
– Schlussfolgerungen im Umgang mit Stress ziehen;
– Lösungsstrategien gegen Stress für den beruflichen Alltag entwickeln.
Lehrstoff:
Slips, Mistake, Violations; Wartung und Wartungsfehler; Wartungsfreundlichkeit; Einsatz von Arbeitsunterlagen.
Eustress und Distress; Stressprävention, Burnout; fliegerische Entscheidungsprozesse.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.