BGBl. II Nr. 235/2019
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, der Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, der Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, der Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, der Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und des Lehrplans der Polytechnischen Schule
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und der Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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§ 0↗RIS↗
Anl. 1.8geändertTabelle (neu) · H. Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · Überschrift (neu) · 1. Deutsch in der Deutschförderklasse: Überschrift (neu) · 2. Religion: Überschrift (neu) · 3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbi…: Überschrift (neu), Text (neu) · Text (neu)
… 12 unveränderte Absätze
Anlage 1.8
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GEBÄUDETECHNIK
I. STUNDENTAFEL1 | ||||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Jahrgang | ||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | ||
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||
5. | Wirtschaft und Recht3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||
7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | ||
8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||
9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||
B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
1. | Planung und Projektierung4 | 6(4) | 6(2) | 4(2) | 3(3) | 3(3) | 22 | I | ||
2. | Heizungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||
3. | Lüftungs- und Klimatechnik | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||
4. | Kältetechnik | – | – | 2 | 2 | 3 | 7 | I | ||
5. | Sanitärtechnik | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||
6. | Energie- und Projektmanagement5 | – | – | 2 | 3 | 3 | 8 | I | ||
7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | – | – | 2 | 3 | 3 | 8 | I | ||
8. | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||
9. | Werkstätte und Produktionstechnik6 | 6 | 8 | 8 | 3 | 3 | 28 | III bzw. IV | ||
C. | Verbindliche Übung | |||||||||
Soziale und personale Kompetenz7 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | |||
Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 39 | 39 | 35 | 185 | ||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
Jahrgang | ||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
E. | Freigegenstände | |||||||||
1. | Zweite lebende Fremdsprache8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||
5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||
F. | Unverbindliche Übung | |||||||||
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||
G. | Förderunterricht9 | |||||||||
1. | Deutsch | |||||||||
2. | Englisch | |||||||||
3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
4. | Naturwissenschaften | |||||||||
5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | ||
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 | |
Freigegenstände und Unverbindliche Übung4 | ||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 1153 unveränderte Absätze
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung, Abwicklung von Bewilligungsverfahren, in der Bauleitung gebäudetechnischer Anlagen und im Facility Management tätig zu werden. Sie können in Zusammenarbeit mit Planern aus anderen Gewerken, mit Bauherren und mit den Gebietskörperschaften die speziellen Belange der gebäudetechnischen Teilbereiche in einer integrierten Betrachtung zusammenfassen, um zu einer die spezifischen Erfordernisse von Gebäuden und Anlagen berücksichtigenden Gesamtplanung sowie zu optimierten Betriebsmöglichkeiten zu gelangen.
Die Schwerpunkte der Gebäudetechnik liegen in der Versorgung von Gebäuden mit den erforderlichen Energien zum Zwecke des Heizens, Lüftens und Klimatisierens sowie in der Ver- und Entsorgung der Gebäude mit bzw. von Fluiden und Gasen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Regelungs-, Leit- und Sicherheitstechnik, die sich mit der elektronischen Vernetzung der verschiedenen Teilanlagen auseinandersetzt. Alle aufgeführten Aspekte sind vom Konzept, von der Planung und Errichtung, vom Betrieb, von der Umwidmung bis zur Entsorgung von Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen zu verstehen. Der Fokus liegt generell auf einer technischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Planung und Projektierung:
Im Bereich Fertigungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken. Sie können Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre. Sie können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Im Bereich Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Maschinenelemente. Sie können lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden. Sie können in zugeordneten Normalrissen konstruieren und einfache Durchdringungen skizzieren.
Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken sowie händische Zeichentechniken und können einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen sowie Baupläne lesen und interpretieren.
Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionen eines CAD-Programms und können ein CAD-Programm bedienen. Sie können systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen, Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Heizungstechnik:
Im Bereich Wärmelehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes. Sie können U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen sowie die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Im Bereich Strömungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände ermitteln, hydraulische Netze analysieren und in Betrieb setzen sowie eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen.
Im Bereich Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik von Heizungsanlagen. Sie können ein passendes Heizungssystem und die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auswählen und berechnen.
Im Bereich Wärmebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen alle gängigen Energieformen. Sie können eine Verbrennungsrechnung durchführen sowie den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung berechnen und beurteilen. Sie können Energieerzeuger für bestimmte Aufgabenstellungen berechnen und auswählen sowie Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen. Die Absolventinnen und Absolventen können das Luftreinhaltegesetz anwenden sowie den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen.
Im Bereich Wärmeverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energieverteilsysteme, die hydraulischen Schaltungen und deren Komponenten. Sie können die gängigen hydraulischen Grundschaltungen dimensionieren und den Einfluss der hydraulischen Schaltung auf die Funktionalität des Gesamtsystems analysieren.
Im Bereich Wärmeabgabesysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik und Eigenschaften von Wärmeabgabesystemen. Sie können Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren und richtig anordnen.
Im Bereich Gasversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die technischen Brenngase und Kennwerte. Sie können Gasleitungen dimensionieren und eine Gasanlage planen. Sie können weiters Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren, die Einflüsse eines Energieabgabesystems auf das Raumklima beurteilen, einfache Leistungsverzeichnisse erstellen sowie Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Lüftungs- und Klimatechnik:
Im Bereich Berechnung kennen die Absolventinnen und Absolventen die inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes. Sie können die Kühllastberechnung durchführen, Luftmengen ermitteln, den Einfluss der Kühllast auf die Systemwahl und die Investitions- und Betriebskosten beurteilen sowie die thermischen Luftbehandlungen berechnen, messen und bewerten.
Im Bereich Lüftungs- und Klimatechniksysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen. Sie können die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen sowie den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.
Im Bereich Lüftungsgeräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale. Sie können Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen, eine Klimazentrale dimensionieren, eine Funktionsbeschreibung erstellen sowie eine Ventilatorkennlinie aufnehmen.
Im Bereich Luftverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Elemente und Bauarten der Luftverteilung. Sie können Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen, Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten sowie Kanäle computerunterstützt planen.
Im Bereich Luftauslässe kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Luftauslässe. Sie können Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren, die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen. Weiters können sie Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen sowie Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Im Bereich Sicherheitssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen. Sie können Brandschutzklappen bemessen.
Kältetechnik:
Im Bereich Thermodynamik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vergleichsprozesse und verstehen die Zustandsänderungen. Sie können den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln sowie einen Realprozess messen und bewerten.
Im Bereich Kälteanlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung. Sie können Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren sowie die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen. Sie können Kälteanlagen planen sowie einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage. Sie können die Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.
Im Bereich Kälteverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken. Sie können Kaltwassernetze bemessen sowie die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren. Sie können Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.
Im Bereich Wärmepumpe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmequellen und ihre Eigenschaften. Sie können eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen, die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren sowie Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme hydraulisch einbinden.
Sanitärtechnik:
Im Bereich Wasseraufbereitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren. Sie können Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen sowie die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Im Bereich Wasserversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser. Sie können Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren, in Betrieb setzen und hydraulisch einregulieren. Sie können zentrale Warmwasserbereitungsanlagen nach hygienisch relevanten Aspekten planen, ausführen, betreiben, überwachen und sanieren, eine Trinkwasseranalyse erstellen sowie daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen.
Im Bereich Abwasserentsorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung. Sie können die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren sowie verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Im Bereich Warmwasserversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme. Sie können das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Im Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Brandschutzanlagen und die gängigen Sanitärkomponenten. Sie können die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen, eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen sowie das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.
Energie- und Projektmanagement:
Im Bereich Bauphysik und Bauökologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz. Sie können thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen, Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie- oder Passivhaus beurteilen, U-Werte von Gebäudehüllen messen, den Taupunkt ermitteln sowie ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen.
Im Bereich Energiewirtschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten. Sie können Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und Energieflussdiagramme erstellen.
Im Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Projektstrukturen, -rollen und –aufgaben. Sie können eine Projektdokumentation erstellen, ein energetisches System hinsichtlich seiner Beurteilungskriterien analysieren sowie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellen.
Im Bereich Regenerative Energiesysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die anerkannten Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte. Sie können den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.
Im Bereich Energy Engineering kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen. Sie können Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten sowie ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.
Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Bauelemente. Sie können Stromkreise berechnen, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.
Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären sowie Stellantriebe auslegen und auswählen. Sie können Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.
Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären, deren Einsatzgebiete angeben, Sensoren auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären, die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen, Regelstrecken beurteilen, Regler konfigurieren sowie einfache Steuerungen und Regelungen realisieren.
Im Bereich Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären sowie Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen. Sie können die Bereiche Visualisierung, Bedienung, Alarmierung und Bestätigung von GLT-Systemen beurteilen und interpretieren sowie ein einfaches Bussystem erstellen und visualisieren.
Im Bereich Installationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation und einer Brandschutzanlage sowie die Elektroschutzkonzepte. Sie können elektrische Schaltpläne lesen, elektrische Schaltpläne erstellen, elektrische Anlagen messen und beurteilen sowie Photovoltaikanlagen planen und messtechnisch untersuchen.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, „Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
7. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schülern können im
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
– Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Potenzreihen, Taylorreihen, Fourierreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schülern können im
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Lehrstoff:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
B. Fachtheorie und Fachpraxis
1. PLANUNG UND PROJEKTIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken beschreiben;
– Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen.
– die räumlichen Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden beschreiben;
– in zugeordneten Normalrissen konstruieren und einfache Durchdringungen skizzieren.
– Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken beschreiben;
– einfache Entwurfszeichnungen (Freihandskizzen) und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen.
Lehrstoff:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.
Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik.
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Installationspraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundlagen der Statik erklären;
– statische Aufgabenstellungen lösen.
– die wichtigsten Maschinenelemente beschreiben.
– Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von Körpern erstellen.
– die Funktionen eines CAD-Programmes erklären;
– ein CAD-Programm bedienen sowie systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen.
Lehrstoff:
Ebene Kräftesysteme (Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit).
Konstruktionsablauf; Normungswesen; Toleranzen und Passungen.
Isometrie von Leitungsteilen, bautechnisches Zeichnen.
Einführung in ein CAD-Programm (Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau, Isometrie, Erstellen von Blöcken, Attribute, dynamische Blöcke, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen;
– die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
– die Grundlagen der Festigkeitslehre erklären.
– lösbare Verbindungen einer Anwendung zuordnen.
– Baupläne lesen und interpretieren.
– Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Lehrstoff:
Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.
Festigkeit von Werkstoffen (elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, dynamische Belastungsfälle); Festigkeit und zulässige Spannung.
Lösbare Verbindungen (Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente); Schraubenberechnung.
Pläne der Gebäudetechnik.
Branchensoftware.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundlagen der Dynamik erklären;
– ausgewählte statische Aufgabenstellungen lösen.
– Achsen und Wellen einer Anwendung zuordnen.
– die Darstellungsformen einer Heizungsanlage erklären.
– die Darstellungsformen für Lüftungs- und Klimaanlagen erklären;
– Luftverteilsysteme darstellen.
– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen erklären.
Lehrstoff:
Reibung (Haft- und Gleitreibung; Zapfen- und Gewindereibung, Lager-, Roll- und Seilreibung), Anwendungen; Dauerfestigkeit.
Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen.
Erstellen von Plänen in der Heizungstechnik (Grundrisse, Schemata).
Erstellen von Plänen in der Lüftungs- und Klimatechnik (Grundrisse, Schemata).
Darstellung von Einrichtungsgegenständen mit Anschlüssen und Accessoires; zeichnerische Darstellung einer Sanitärgruppe im Grundriss.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– dynamische Aufgabenstellungen lösen.
– Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
– die Darstellungsformen einer Heizungsanlage erklären.
– Lüftungs- und Klimazentralen darstellen.
– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen erklären.
Lehrstoff:
Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.
Auswahl und einfache Dimensionierung von Wälzlager, Kupplungen, Grundlagen von Riementrieben und Zahnrädern.
Erstellen von Plänen in der Heizungstechnik (Details, Zentralen).
Erstellen von Plänen in der Lüftungs- und Klimatechnik (Details, Zentralen, Schnittstellen).
Zeichnen von Strangschemen, isometrische Darstellung der Sanitärgruppe.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren sowie hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.
– Raum- und Gebäudekühllast berechnen;
– Einzelkomponenten einer Klimazentrale auslegen.
– Druckleitungs- und Abwassersysteme dimensionieren.
Lehrstoff:
Heizlast- und Heizflächenermittlung.
Kühllastrechnung und Klimageräte projektieren.
Projektierung einer Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage für eine einfache Aufgabenstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren sowie hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.
– Klimazentralen dimensionieren;
– Luftverteilsysteme berechnen.
– Warmwasser- und Zirkulationssysteme planen sowie Variantenuntersuchungen hinsichtlich der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unter nutzerbedingten Vorgaben durchführen;
– Druckerhöhungsanlagen auslegen.
Lehrstoff:
Projektierung von Rohrnetzen und Anlagenteilen, hydraulischer Abgleich.
Projektierung einer Klima- und Lüftungsanlage.
Projektierung einer Warmwasserversorgungs- und Zirkulationsanlage unter Berücksichtigung hygienerelevanter Aspekte, Dimensionieren einer Druckerhöhungsanlage.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Heizungsanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
– Lüftungs- und Klimaanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
– Sanitäranlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Lehrstoff:
Projektierung einer Heizungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Projektierung einer Lüftungs- und Klimaanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Projektierung einer Sanitäranlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Heizungsanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
– Lüftungs- und Klimaanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
– Sanitäranlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Lehrstoff:
Projektierung einer Heizungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Projektierung einer Lüftungs- und Klimaanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Projektierung einer Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
2. HEIZUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundbegriffe der Wärmelehre in der Heizungstechnik erläutern;
– einfache wärmetechnische Berechnungen durchführen.
– enzyklopädisch die Bereiche der Gebäudetechnik nennen und ihre Aufgaben erklären;
– Bestandsaufnahmen von einfachen gebäudetechnischen Systemen erstellen.
– die Rohrarten, Armaturen und Verbindungselemente nennen.
Lehrstoff:
Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad, meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit.
Einführung in die Gebäudetechnik.
Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes erläutern;
– U-Werte von Wänden und Rohren berechnen;
– die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Lehrstoff:
Wärmeübertragung, U-Wertberechnung, Heizlastberechnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Systematik von Heizungsanlagen erläutern und Pläne der Heizungstechnik lesen.
– hydraulische Systeme einteilen.
– die Bauformen von Radiatoren und Heizkörpern beschreiben und dimensionieren.
Lehrstoff:
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.
Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher.
Radiatoren und Heizkörper: Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.
– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände von Heizungsanlagen beschreiben;
– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände berechnen und auswählen.
– die Eigenschaften von Flächenheizungssystemen erläutern und dimensionieren.
Lehrstoff:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik; Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung, Rohrnennweitenermittlung.
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.
Flächenheizungen (Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Brennstoffe und deren Eigenschaften erläutern sowie eine Verbrennungsrechnung inklusive Taupunktsermittlung durchführen;
– den Verbrennungsvorgang und die Verbrennungsprodukte beschreiben;
– Energie- und Leistungsbilanzen an einer Feuerung analysieren sowie Wirkungs- und Nutzungsgrade ermitteln.
– die Anforderungen an hydraulische Stellglieder und die hydraulischen Grundschaltungen beschreiben;
– die hydraulischen Grundschaltungen anwenden.
Lehrstoff:
Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade.
Hydraulische Stellglieder, Kennwerte, Regelung von Raumheizflächen, hydraulische Grundschaltungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Arten und Funktion von Heizungspumpen erläutern;
– Heizungssysteme hydraulisch dimensionieren.
– hydraulische Grundschaltungen dimensionieren und analysieren.
Lehrstoff:
Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen (Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen).
Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Anlagenkomponenten und deren Funktion erläutern;
– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen.
– die Anforderungen und Bauarten von Warmwasserkesseln und Wärmetauschern ermitteln;
– Abgasanlagen auswählen und dimensionieren.
– ein Leistungsverzeichnis erstellen.
Lehrstoff:
Ölfeuerungsanlagen, Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen.
Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.
Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen;
– ein passendes Heizungssystem für eine bestimme Aufgabenstellung auswählen.
– die technischen Brenngase und deren Kennwerte nennen;
– Gasleitungen dimensionieren;
– die Komponenten einer Gasfeuerungsanlage nennen.
Lehrstoff:
Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.
Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und beurteilen.
Lehrstoff:
Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.
3. LÜFTUNGS- UND KLIMATECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Behaglichkeitskriterien und die Luftqualität beurteilen;
– die Systematik und Bauteile der Lüftungs- und Klimaanlagen erläutern.
– die Elemente und Bauarten der Luftverteilung erläutern.
– die gängigen Luftauslässe beschreiben.
Lehrstoff:
Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen, Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.
Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Gitter.
Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die thermischen Zustandsgrößen von feuchter Luft nennen;
– einen Luftzustand im h,x-Diagramm definieren;
– die inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes berechnen.
Lehrstoff:
Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Kühllastberechnung durchführen und Luftmengen ermitteln.
– die Auswirkungen der Kühllast auf die Systemwahl beurteilen.
Lehrstoff:
Kühllastberechnung, Berechnung der Luftmengen.
Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand; Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die thermischen Luftbehandlungen berechnen und Zustandsvorgänge darstellen;
– Zustandsänderungen einer Klimaanlage entwickeln und analysieren;
– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale nennen.
– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen.
Lehrstoff:
Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung, Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl); Zustandsänderungen einer Klimaanlage entwerfen und berechnen.
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– raumlufttechnische Anlagen berechnen.
– raumlufttechnische Anlagen konzeptionieren.
– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen, eine Klimazentrale dimensionieren und eine Funktionsbeschreibung erstellen.
Lehrstoff:
Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen, stille Kühlung, Raumklimageräte).
Entwurf von Anlagensystemen (stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen.
– Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren.
– die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen erläutern;
– Brandschutzklappen bemessen.
Lehrstoff:
Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge.
Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.
Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze; Bemessung, Einbau und Prüfung von Brandschutzklappen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Investitions- und Betriebskosten ermitteln und analysieren.
– den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen;
– kontrollierte Wohnraumlüftungen konzeptionieren;
– VRV–Systeme entwerfen.
– Klimazentralen dimensionieren und eine Funktionsbeschreibung erstellen.
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten und lufttechnische Anlagen einregulieren.
Lehrstoff:
Berechnung von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung); Anlagenkonzeption und Garantiewerte; Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.
Entwurf von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung).
Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten, Erstellung einer Funktionsbeschreibung.
Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen.
Lehrstoff:
Entwurf eines Raumströmungskonzeptes, Messung und Beurteilung von Raumluftströmungen hinsichtlich der Behaglichkeit.
4. KÄLTETECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die thermodynamischen Grundlagen erläutern;
– Zustandsänderungen darstellen und berechnen.
– die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage nennen.
Lehrstoff:
Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz.
Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage; Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– thermodynamische Kreisprozesse berechnen;
– den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln.
– die Sicherheitseinrichtungen einer Kältemaschine nennen.
Lehrstoff:
Kreisprozesse, Realprozess, Diagramme.
Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die verschiedenen Kältekreisprozesse erläutern;
– einen Realprozess bewerten.
– den konstruktiven Aufbau der wichtigsten Bauteile einer Kältemaschine erläutern.
Lehrstoff:
Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.
Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger- und Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen;
– Kompressionskälteanlagen berechnen und in den Kältemitteldiagrammen darstellen.
– die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken erläutern.
Lehrstoff:
Bezeichnung, Auswahlkriterien, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften und Toxizität von Kältemitteln; Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.
Rohrleitungen, Speicher, Rückkühleinrichtungen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung erläutern;
– Kälteanlagen planen.
– Bauelemente von Kälteanlagen auslegen.
– Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren.
Lehrstoff:
Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.
Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware, Transportkühlung, Verkaufskühlmöbel.
Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung, Pumpenauslegung, Dämmung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die thermodynamischen Kennzahlen für verschieden Wärmepumpenanwendungen ermitteln.
– die Wärmequellen und ihre Eigenschaften erläutern;
– eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren;
– Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme integrieren und ausführen.
Lehrstoff:
Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.
Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.
5. SANITÄRTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren erläutern;
– Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen.
– die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser nennen.
– die gängigen Sanitärkomponenten nennen;
– die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen.
Lehrstoff:
Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse, Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser.
Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik.
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Bestandteile von Trinkwasserversorgungsanlagen nennen;
– Wasserversorgungsanlagen im Gebäude planen;
– Rohrleitungssysteme nach hygienischen Aspekten beurteilen.
Lehrstoff:
Arten der Trinkwassergewinnung und Verteilung im öffentlichen Bereich, Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen, Planung, Bauen, Inbetriebnahme und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen für Objekte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Druckleitungen normgerecht dimensionieren.
– die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung erläutern.
Lehrstoff:
Hydraulische Grundlagen, Druckleitungsdimensionierung nach den gültigen Normen.
Entwässerungsanlagen in Objekten, Systeme, Ausführungsrichtlinien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren;
– Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
– die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme erläutern;
– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen.
Lehrstoff:
Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen, Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen.
Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme, Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten planen, ausführen, betreiben, überwachen und sanieren;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen und Zirkulationssysteme hydraulisch einregulieren.
– die unterschiedlichen Pumpenbauarten beschreiben;
– die Betriebsarten und den Einsatz von Kreiselpumpen erläutern.
Lehrstoff:
Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen, Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.
Pumpen in der Sanitärtechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren.
Lehrstoff:
Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer, Schutz des Trinkwassers.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Trinkwasserversorgungsanlagen im öffentlichen Bereich dimensionieren.
– die relevanten Brandschutzanlagen beschreiben.
Lehrstoff:
Regenwassernutzung, öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.
Feuerlöscheinrichtungen in Objekten (Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– öffentliche Entwässerungssysteme, deren Bestandteile und deren Pläne erläutern.
– die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Lehrstoff:
Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).
Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
6. ENERGIE- UND PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Baustoffe und deren Einsatz im Hochbau erläutern.
– die Energiebegriffe richtig verwenden und die Energieträger dem jeweiligen Anforderungsfall entsprechend einsetzen;
– für einfache Fallbeispiele Energieflussdiagramme erstellen;
– die Besonderheiten der österreichischen Energiesituation erläutern.
Lehrstoff:
Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle.
Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes, Energiesituation National, Europäisch und International, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die relevanten Inhalte der Bauordnung und Bautechnikverordnung erläutern;
– U-Werte richtig ermitteln;
– die thermische Behaglichkeit aus gebäudetechnischer Sicht beurteilen;
– das Ergebnis einer Wasserdampfdiffusionberechnung (Glaser-Diagramm) richtig interpretieren.
Lehrstoff:
Bauordnungen, Bautechnikverordnungen und relevante Richtlinien, U-Wert Ermittlung, Oberflächen- und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffussion und Behaglichkeitskriterien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Kriterien der Niedrigenergie- und Passivhaustechnik erläutern;
– die Gebäudehülle ökologisch und ökonomisch beurteilen undSanierungsvorschläge abgeben.
– Projektstrukturen, -rollen und –aufgaben erläutern;
– eine Projektdokumentation erstellen;
– ein energetisches System hinsichtlich seiner Beurteilungskriterien analysieren;
– eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellen.
Lehrstoff:
Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie- und Passivhaustechnik.
Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements, Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte erläutern;
– den Energieausweis für ein Gebäude erstellen.
– die regenerativen Energiesysteme und deren Anwendungsgebiete erläutern;
– die wesentlichen regenerativen Energiesysteme dimensionieren.
– Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte erstellen.
Lehrstoff:
Energiekennzahlen, Richtwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.
Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
Fallbeispiele.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– CO2-Emissionen gängiger Energieträger berechnen;
– den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten.
– Fallbeispiele auf Basis eines Projektmanagment Modells lösen;
– die Kosten- und Investitionsrechnung anwenden.
– die wesentlichen regenerativen Energiesysteme dimensionieren und praxisgerecht integrieren.
Lehrstoff:
Ökopotentiale gemäß internationaler Richtlinien erstellen.
Fallbeispiele.
Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Bestandsaufnahmen von Gebäuden und deren gebäudetechnischen Anlagen durchführen;
– Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten;
– Gesamtenergiekonzepte erstellen.
Lehrstoff:
Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden und deren Anlagen, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.
7. ELEKTRO-, REGELUNGS- UND LEITTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern;
– Gleichstromkreise berechnen.
Lehrstoff:
Gleichstromtechnik (elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze des elektrischen und magnetischen Feldes und das Verhalten von Kondensatoren und Spulen erläutern;
– Wechselstromkreise berechnen.
Lehrstoff:
Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen); Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Grundgesetze und Funktionsweise von Dreiphasennetzen und –verbrauchern erläutern;
– einfache Dreiphasenwechselstromkreise berechnen.
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären.
– die Gefahren der Elektrizität und die grundlegenden Schutzmaßnahmen erklären.
Lehrstoff:
Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen).
Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlsteuerung; Schütze.
Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation und einer Brandschutzanlage nennen;
– elektrische Schaltpläne lesen und einfache elektrische Schaltpläne erstellen;
– den Aufbau und die Funktionsweise von Photovoltaikanlagen erläutern sowie eine Ertragsabschätzung durchführen.
– die Funktionsprinzipien von Steuerungen erklären und Komponenten auswählen;
– einfache Steuerungen realisieren.
– die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären sowie deren Einsatzgebiete angeben;
– Sensoren auswählen, Messdaten beurteilen und interpretieren.
Lehrstoff:
Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz, Photovoltaikanlagen); Brandmeldeanlagen (Grundkonzepte).
Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung.
Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären sowie Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen;
– die Bereiche Visualisierung, Bedienung, Alarmierung und Bestätigung von GLT-Systemen beurteilen und interpretieren;
– ein einfaches Bussystem erstellen und Anlagenzustände visualisieren.
– die Funktionsprinzipien von Regelungen erklären und Komponenten auswählen;
– Regelstrecken beurteilen.
Lehrstoff:
Gebäudeleittechnik: Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele, Projektierungsansätze.
Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Heizkurven.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Regler konfigurieren.
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären und Stellantriebe auswählen.
Lehrstoff:
Reglerarten und Parametrierung, Entwurf und Auslegung von Regelkreisen.
Magnetventile, Stellantriebe und Ventilkennlinien in hydraulischen Kreisen.
8. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache Projekte mit Branchensoftware planen;
– Ausschreibungsunterlagen mit Hilfe von Branchensoftware erstellen.
– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
– Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen und das Luftreinhaltegesetz anwenden, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen.
– Zustandsänderungen messtechnisch erfassen und bewerten;
– Ventilatorkennlinien aufnehmen.
– eine Trinkwasseranalyse erstellen und daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen;
– Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen in Betrieb setzen, Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
– U-Werte von Gebäudehüllen messen und den Taupunkt ermitteln;
– ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen.
– Messgeräte und Messmethoden elektrischer Größen beschreiben;
– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten;
– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– einfache Steuerungen realisieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
– hydraulische Netze in Betrieb setzen;
– Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten (Schalldämmung, Schalldämpfung) und messen, lufttechnische Anlagen einregulieren;
– Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen, Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
– Realprozesse messen und bewerten;
– einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen;
– die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren.
– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
– einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen;
– Bestandsaufnahmen durchführen, dokumentieren und analysieren.
– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– Regelungen realisieren und ein einfaches Bussystem visualisieren;
– Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.
– Mess- und Prüfaufgaben projektbezogen selbstständig durchführen, bewerten und dokumentieren.
Lehrstoff:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
9. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe erläutern;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung 1“ (Spanabhebende, trennende, verbindende und spanlose Bearbeitung von Blechen, Herstellung von Formteilen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
– Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage erläutern;
– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen.
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation erläutern;
– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen;
– einfache Computersysteme aufsetzen und konfigurieren.
Lehrstoff:
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung 1“ (manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von fachspezifischen Werkstoffen der Gebäudetechnik, Installations- und Befestigungstechniken).
Werkstätte „Blechbearbeitung 2“ (Fertigung und Montage von gebäudetechnischen Formteilen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (thermische Bearbeitung von Werkstoffen, Löt- und Schweißverfahren, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen).
Werkstätte „Dämmtechnik 1“ (Wärmedämmung von Rohrleitungen und Komponenten in gebäudetechnischen Anlagen, Schalldämmung, Brandschutz).
Werkstätte „Heizungstechnik 1“ (Wärmeerzeugungsanlagen, Komponenten der Wärmeverteilung, Regel- und Sicherheitseinrichtungen).
Werkstätte „Elektrotechnik 1“ (elektrische Schaltungen, Messen elektrischer Größen, Installation und Wartung von Computer- und Gebäudeleitsystemen).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.
– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage beschreiben;
– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen;
– heizungstechnische Anlagen errichten, in Betrieb setzen und dokumentieren.
– die Verfahren zur Herstellung von Bauteilen einer Lüftungsanlage erläutern;
– Form- und Bauteile für Lüftungsanlagen herstellen.
– einen Kältekreislauf aufbauen;
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen und interpretieren.
– die gängigen Installationstechniken und Bauteile der Sanitärtechnik erläutern;
– Ver- und Entsorgungsanlagen herstellen.
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation beschreiben;
– elektrische Installationsarbeiten durchführen;
– Elektroinstallationen und Regelungen überprüfen.
Lehrstoff:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Kalkulation, Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
Werkstätte „Heizungstechnik 2“ (Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeabgabesysteme, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme von heizungstechnischen Anlagen, Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe).
Werkstätte „Gastechnik 1“ (Gasversorgung und Gasgeräte, Regel- und Sicherheitseinrichtungen).
Werkstätte „Lüftungsbau 1“ (Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Montage und Inbetriebnahme von Lüftungskomponenten).
Werkstätte „Kältetechnik 1 “ (Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von kältetechnischen Anlagen).
Werkstätte „Sanitärtechnik 1“ (Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme).
Werkstätte „Elektrotechnik 2“ (regelungstechnische Grundlagen, regel- und leittechnische Anlagen, Wartung und Vernetzung von Computer- und Gebäudeleitsystemen, Installationstechnik, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen und durchführen.
– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
– heizungstechnische Anlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen;
– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und protokollieren.
– eine Nassgruppe in Betrieb setzen und protokollieren.
– Installationen und Regelungen in Betrieb nehmen und überprüfen.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (praktische Umsetzung der Arbeitsvorbereitung bei einer gebäudetechnischen Projektabwicklung und Projektdokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik 3“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik 2“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau 2“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme, Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik 2“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Sanitärtechnik 2“ (Einstellen und Überprüfen von sanitären Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 3“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen, umsetzen und analysieren.
– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
– heizungstechnische Anlagen dokumentieren und analysieren.
– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und dokumentieren.
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen und interpretieren;
– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und dokumentieren.
– Trinkwassersysteme und Abwassersysteme analysieren;
– eine Sanitäranlage in Betrieb setzen und dokumentieren.
– die Komponenten von regelungstechnischen Anlagen der Gebäudetechnik anforderungsgerecht auswählen;
– erweiterte Regelungen parametrieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 3“ (praktische Umsetzung der Arbeitsvorbereitung bei einer gebäudetechnischen Projektabwicklung, Analyse von Arbeitsabläufen. Projektdokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik 4“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik 3“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau 3“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik 3“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Sanitärtechnik 2“ (Einstellen und Überprüfen von sanitären Anlagen; Analyse und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 4“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).
C. Verbindliche Übung
SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übung
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
2. Religion
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übung
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.