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BGBl. III Nr. 144/2010

kundgemacht 27.12.2010 RIS↗
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Kundmachung BGBl. III Nr. 144/2010× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile 7 § 0↗RIS↗
Anl. 10geändert
in Kraft 01.03.2005 – 30.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 132/2005 · danach: BGBl. III Nr. 144/2010 Anl. 10↗RIS↗
in Kraft ab 01.12.2010 · idF BGBl. III Nr. 144/2010 Anl. 10↗RIS↗
… 3 unveränderte Absätze
ANHANG X
LISTEN DER BESONDEREN VERPFLICHTUNGEN
IM BEREICH DER NIEDERLASSUNG
(gemäß Artikel 132 des Assoziationsabkommens)
(Anm.: Anhang X und die Änderung sind als PDF dokumentiert)