Das Mitglied kann nicht:
- Litera aan der Annahme einer vorgeschlagenen Änderung dieses Übereinkommens teilnehmen oder zu diesem Zweck bei der Gesamtzahl der Mitglieder mitgezählt werden, außer es handelt sich um eine Änderung, die der Annahme durch alle Mitglieder nach Artikel römisch 28 Buchstabe b bedarf, oder die ausschließlich die Sonderziehungsrechts-Abteilung betrifft;
- Litera beinen Gouverneur oder einen stellvertretenden Gouverneur ernennen, ein Ratsmitglied oder ein stellvertretendes Ratsmitglied ernennen oder an der Ernennung eines solchen teilnehmen oder einen Exekutivdirektor ernennen, wählen oder an der Wahl eines solchen teilnehmen.