Grundlagen der Kernphysik, einschließlich der Physik ionisierender Strahlung
BGBl. II Nr. 339/2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 13neu
Anlage 13
zu Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 2,, Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 5
Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit
Inhalte:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungReaktorphysik
- StrichaufzählungEnergiefreisetzung und Thermohydraulik
- StrichaufzählungGrundlagen der Reaktortechnik und Reaktorsicherheit
- StrichaufzählungStrahlenschutz (insbesondere anlageninterne Notfallplanung)
- Strichaufzählungnationale und internationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit
- StrichaufzählungReaktorwarte und deren technische Ausstattung
- StrichaufzählungAnlagenbetrieb und -bedienung
- StrichaufzählungZugangskontrolle
- StrichaufzählungBrandschutz
Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden.