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BGBl. II Nr. 339/2020

kundgemacht 29.07.2020 RIS↗
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) neu § 0↗RIS↗
Anl. 14neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 14↗RIS↗

Anlage 14

Zu den Paragraphen 65, Absatz eins und 73 Absatz eins

Inhalte von Stilllegungskonzepten

A. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Forschungsreaktoren

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Forschungsreaktors, des Standortes und der Umgebung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  • Strichaufzählung
    Abschätzung der zu erwartenden aktivierten und kontaminierten Anlagenteile
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  • Strichaufzählung
    vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde
  • Strichaufzählung
    Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas

Nach Aufnahme des Betriebes des Forschungsreaktors ist das Stilllegungskonzept um einen Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas zu erweitern, der in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren ist.

B. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Entsorgungsanlagen

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Entsorgungsanlage, des Standortes und der Umgebung sowie der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  • Strichaufzählung
    Abschätzung der zu erwartenden kontaminierten Anlagenteile
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  • Strichaufzählung
    vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde