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BGBl. III Nr. 116/2016

kundgemacht 28.06.2016 RIS↗Parlament↗
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 116/2016× zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau neu § 0↗RIS↗
Anl. 16neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Anl. 16↗RIS↗

ANHANG römisch sechzehn

LISTE DER RECHTSVORSCHRIFTEN , MIT EINEM ZEITPLAN FÜR IHRE ANNÄHERUNG1

Anmerkung, Anhang römisch sechzehn ist als PDF dokumentiert.)