nationale und internationale Rechtsvorschriften sowie sonstige Regelwerke auf dem Gebiet der Entsorgung von radioaktiven Abfällen
BGBl. II Nr. 339/2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 16neu
Anlage 16
Zu den Paragraphen 71, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 2, 81, Absatz 2, Ziffer 2 und 82 Absatz eins, Ziffer 4
Ausbildung für Tätigkeiten in Entsorgungsanlagen
Inhalte:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungKonditioniertätigkeiten und -anlagen
- Strichaufzählunginnerbetrieblicher Transport und Handhabung von Abfallgebinden
- StrichaufzählungPufferlagerung von radioaktiven Abfällen
- StrichaufzählungEinlagerungstätigkeiten in das Zwischenlager
- Strichaufzählungperiodische Kontrollen des Zwischenlagers
- StrichaufzählungStrahlen- und Emissionsüberwachung
- StrichaufzählungMesstechnik
- StrichaufzählungBrandschutz
- StrichaufzählungNotfallvorsorge
- StrichaufzählungZugangskontrollen
- StrichaufzählungQualitätsmanagement auf dem Gebiet der Entsorgung von radioaktiven Abfällen
Ausmaß: mindestens 40 Stunden