im Falle Chiles nach den Bestimmungen des Artikels 50 N° 1 Absatz 2 der Staatsverfassung der Republik Chile;
BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 17neu
ANHANG römisch siebzehn
UMSETZUNG BESTIMMTER BESCHLÜSSE NACH TEIL römisch vier |
(gemäß Artikel 193 Absatz 4 des Assoziationsabkommens) |
Die in Artikel 193 Absatz 4 dieses Abkommens genannten Beschlüsse werden nach folgenden Verfahren umgesetzt:
- Litera a
- Litera bim Falle der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten nach den geltenden internen Verfahren.