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BGBl. III Nr. 132/2005

kundgemacht 04.08.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 132/2005× zu Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile neu § 0↗RIS↗
Anl. 17neu
in Kraft ab 01.03.2005 · idF BGBl. III Nr. 132/2005 Anl. 17↗RIS↗

ANHANG römisch siebzehn

UMSETZUNG BESTIMMTER BESCHLÜSSE NACH TEIL römisch vier

(gemäß Artikel 193 Absatz 4 des Assoziationsabkommens)

Die in Artikel 193 Absatz 4 dieses Abkommens genannten Beschlüsse werden nach folgenden Verfahren umgesetzt:

  1. Litera a
    im Falle Chiles nach den Bestimmungen des Artikels 50 N° 1 Absatz 2 der Staatsverfassung der Republik Chile;
  2. Litera b
    im Falle der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten nach den geltenden internen Verfahren.