Angaben zur beantragten Tätigkeit
BGBl. II Nr. 339/2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 17neu
Anlage 17
Zu Paragraph 78, Absatz eins
Thematische Bereiche von Sicherheitsanalysen für Tätigkeiten
Eine Sicherheitsanalyse dient zur:
Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungDarstellung sicherheitsrelevanter Ereignisse (Störfallanalyse), einschließlich Transportunfälle und Brand
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, soweit durchführbar
- StrichaufzählungAbschätzung möglicher radiologischer Auswirkungen und Maßnahmen zu deren Verminderung entsprechend dem Notfallplan
Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Vorkehrungen
- StrichaufzählungVorkehrungen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung
- Strichaufzählungtechnische Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere hinsichtlich:
- StrichaufzählungTransportsicherheit bei mobil eingesetzten radioaktiven Quellen
- Strichaufzählungtechnischer Sicherheitseinrichtungen
- Strichaufzählungsicherheitsrelevantem Zubehör
- Strichaufzählungtechnische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherung von Strahlenquellen vor dem Zugriff Unbefugter, insbesondere Schutz vor missbräuchlicher Verwendung und Abhandenkommen
- Strichaufzählungorganisatorische und administrative Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere personenbezogene Maßnahmen wie Betriebsvorschriften, Verhaltens- und Arbeitsanweisungen
- StrichaufzählungWartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit
- Strichaufzählungwesentliche Angaben aus den Bedienungsanleitungen
- StrichaufzählungBegrenzungen und Bedingungen, einschließlich behördlicher Festlegungen
Bei der Sicherheitsanalyse sind nur jene Bereiche zu berücksichtigen, die für die betreffende Tätigkeit von Relevanz sind.