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BGBl. II Nr. 339/2020

kundgemacht 29.07.2020 RIS↗
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) neu § 0↗RIS↗
Anl. 19neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 19↗RIS↗

Anlage 19

Zu den Paragraphen 92, Absatz 5, 94, Absatz eins, 97, Absatz 2 und 102 Absatz eins, Ziffer 2

Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen

A. Angaben zur überwachten bzw. untersuchten Person sowie zur die Dosisermittlung beauftragenden Person

Zur überwachten bzw. untersuchten Person:

  • Strichaufzählung
    Name, Vorname, frühere Namen, Titel
  • Strichaufzählung
    Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
  • Strichaufzählung
    Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • Strichaufzählung
    Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger
  • Strichaufzählung
    Kategorie A / B / keine
  • Strichaufzählung
    Angaben zur Expositionssituation gemäß nachstehender Tabelle

Nuklearmaterial und radioaktiver Abfall

Kernmaterial

Kernanlagen

Dekommissionierung

Entsorgungsanlagen

Transport im Bereich von Kernanlagen

Nuklearmaterial – Sonstiges

Industrie

Industrielle Radiografie – stationär

Industrielle Radiografie – mobil

Röntgenfluoreszenz

Industrielle Sonden

Transport von radioaktivem Material

Radionuklidherstellung

Industrielle Bestrahlung

Elektronenstrahlschweißen

Sonstige industrielle Tätigkeiten

Militär

Militärischer Bereich

Medizin

Röntgendiagnostik

Interventionelle Radiologie

Strahlentherapie

Zahnröntgen

Nuklearmedizin

Veterinärmedizin

Sonstige medizinische Tätigkeiten

Natürliche Strahlung

Luft- und Raumfahrt

Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten

Sonstige Arbeitsplätze mit Radonexpositionen

Forschung und Ausbildung

Medizinische und pharmazeutische Forschung

Nukleare Forschung

Sonstige Forschungszweige und Ausbildung

Sonstige

Notfallexpositionen

Sonstige hier nicht aufgeführte Expositionen bzw. Tätigkeiten

Zur die Dosisermittlung beauftragenden Person:

  • Strichaufzählung
    Name und Adresse

B. Angaben zur ärztlichen Untersuchung

  • Strichaufzählung
    gesundheitliche Beurteilung, Datum der Untersuchung
  • Strichaufzählung
    Art der Untersuchung (Eignungs-, Kontroll- oder Sofortuntersuchung)

C. Angaben zur Inkorporationsüberwachung

  • Strichaufzählung
    Art der Tätigkeit, verwendete Radionuklide, physikalische und chemische Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    gegebenenfalls Datum, Ergebnis und Dosismessstelle vorangegangener Inkorporationsüberwachungen

D. Angaben zur Dosisermittlung

  • Strichaufzählung
    durchführende Dosismessstelle
  • Strichaufzählung
    ermittelte Dosis, Ermittlungszeitraum, Datum der Ermittlung
  • Strichaufzählung
    im Fall einer Inkorporationsüberwachung: Messverfahren, festgestellte Radionuklide, Aktivitäten