Anlage 1B.5.6
--------------- FACHSCHULE FÜR MODE
FACHSCHULE FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. Stundentafel STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände)
| | Wochenstunden | | Lehrver-pflichtungs- |
A. Pflichtgegenstände | | | | | pflich- |
| | Klasse | Summe | tungs- |
| | 1 | 2. | 3. | | gruppe |
A.1. | Stammbereich | | | | | |
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) |
2. | Sprache und Kommunikation: | | | | | |
| 2.1 Deutsch | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) |
| 2.2 Englisch | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) |
| 2.3 Kommunikation und Präsentation2 | 0 | 1 | 1 | 2 | III |
| 2.4 Informations- und Officemanagement3 | 3 | 1 | 1 | 5 | III |
3. | Human- und Naturwissenschaften: | | | | | |
| 3.1 Geschichte und Kultur | 2 | 0 | 0 | 2 | III |
| 3.2 Biologie und Ökologie | 2 | 0 | 0 | 2 | III |
4. | Wirtschaft, Politik und Recht: | | | | | |
| 4.1 Wirtschaftsgeografie | 0 | 2 | 0 | 2 | III |
| 4.2 Betriebswirtschaft2 | 0 | 2 | 2 | 4 | II |
| 4.3 Politische Bildung und Recht | 0 | 0 | 2 | 2 | III |
| 4.4 Rechnungswesen4 | 2 | 2 | 2 | 6 | I |
5. | Produktentwicklung und Produktion: | | | | | |
| 5.1 Prozessgestaltung | 1 | 1 | 0 | 2 | II |
| 5.2 Textiltechnologie (und Warenlehre) | 2 | 1 | 1 | 4 | III |
| 5.3 Entwurf und Design2 | 2 | 1 | 2 | 5 | III |
| 5.4 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2 | 2 | 2 | 2 | 6 | II |
| 5.5 Projektmanagement und Produktpräsentation2 | 0 | 1 | 1 | 2 | II |
| 5.6 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken | 10 | 6 | 6 | 22 | IV |
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 1 | 5 | IVa |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 34 | 28 | 27 | 89 | |
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 2 | 10 | 10 | 22 | |
Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 38 | 37 | 111 | |
| | | | | |
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich6 (schulautonome Pflichtgegenstände) | | | | | |
1. | Ausbildungsschwerpunkte: | | | | | |
| Mode und Produktionstechniken | | | | | |
| | Angewandtes Projektmanagement2 | 0 | 5 | 5 | 10 | II |
| | Projektwerkstätte | 0 | 3 | 3 | 6 | IV |
| Handel und Design2 | 0 | 8 | 8 | 16 | III |
| Fashion Styling | | | | | |
| | Produktentwicklung und Präsentation2 | 0 | 6 | 6 | 12 | II |
| | Produktion | 0 | 2 | 2 | 4 | IV |
| Handel und kreative Fertigungstechnik | | | | | |
| | Theoretische Grundlagen und Projektmanagement2 | 0 | 4 | 4 | 8 | II |
| | Übungsbetrieb | 0 | 4 | 4 | 8 | IV |
| Angewandte Betriebsführung | | | | | |
| | Angewandtes Projektmanagement2 | 0 | 6 | 6 | 12 | II |
| | Produktion | 0 | 2 | 2 | 4 | IV |
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 0 | 8 | 8 | 16 | |
2. | Seminare:5 | 2 | 2 | 2 | 6 | |
| Fremdsprachenseminar | I |
| IT-Seminar | I |
| Betriebswirtschaftliche Übungen | I |
| Allgemein bildendes Seminar | III |
| Naturwissenschaftliches Seminar | III |
| Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa |
| Persönlichkeitsbildendes Seminar | III |
| Fachtheoretisches Seminar | III |
| Praxisseminar | IV |
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 2 | 10 | 10 | 22 | |
| | | | | | | | | |
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
1. 2. 3. Summe gruppe
---------------------------------------------------------------------
KERNBEREICH
1. Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2. Deutsch ......................... 2 2 2 (I)
3. Englisch ........................ 2 2 2 (I)
4. Geschichte und Kultur ........... - 2 - III
5. Wirtschaftsgeographie ........... 2 - - III
6. Biologie und Ökologie ........... 2 - - III
7. Betriebswirtschaft .............. - 2 2 II
8. Rechnungswesen *1) .............. 2 2 2 I
9. Wirtschaftsinformatik ........... 1 - - I
10. Textverarbeitung *1) ............ 1 - - III
11. Politische Bildung und Recht .... - - 2 III
12. Bewegung und Sport .............. 2 2 2 (IVa)
13. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation *1) ......... - 2 2 II
14. Textiltechnologie ............... 1 2 2 III
15. Entwurf- und Modezeichnen ....... 2 1 2 IVa
16. Schnittkonstruktion, Gradieren
und Modellgestaltung mit CAD .... 2 2 2 II
17. Technologie der
Bekleidungsmaschinen ............ 1 1 II
18. Werkstätte und
Fertigungstechnik ............... 15 11 *2) V
---------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *2)
Bekleidungstechnik
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
Modeatelier
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
Modedesign
Projektmanagement ............... - 4 4 II
Projektwerkstätte ............... - - 11 V
Modemarketing
Englische Wirtschaftssprache .... - 2 2 I
Projektmanagement ............... - 2 5 II
Projektwerkstätte ............... - - 8 V
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *2) .......... 2 2 2
Pflichtgegenstände mit erhöhtem
Stundenausmaß I-V *3)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *4) I
Betriebsorganisatorisches Seminar I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 111 *5)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
pflich-
Klasse tungs-
1. 2. 3. Summe gruppe
---------------------------------------------------------------------
B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis zwischen der 2. und 3. Klasse.
---------------------------------------------------------------------
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
---------------------------------------------------------------------
Spielmusik .......................... 1 1 1 3 V
Chorgesang .......................... 1 1 1 3 V
---------------------------------------------------------------------
D. Förderunterricht *2)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: __________________________________
--------------------------------------------------------------------- 1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
Deutsch ............................. (2) (2) (-) (4) (I) Mit Computerunterstützung.
Englisch ............................ (2) (2) (-) (4) (I) 3 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
Rechnungswesen ...................... (2) (2) (-) (4) I Mit Computerunterstützung und Controlling.
Schnittkonstruktion, Gradieren 5 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 16 Wochenstunden zu führen.
und Modellgestaltung mit CAD ...... (2) (2) (-) 6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (4siehe Abschnitt III) II.
---------------------------------------------------------------------
*1) Mit Computerunterstützung.
*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. *3) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
*4) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen, siehe im Übrigen Abschnitt III.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die unmittelbar zur Ausübung der Berufe in der Bekleidungswirtschaft befähigen. Die Fachschule für Mode dient im Sinne der §§ 52 und 58 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vermittlung jener Kenntnisse und Fertigkeiten, die vorwiegend zur Ausübung von Berufen in der Mode und Textilwirtschaft befähigen.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben. Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Entscheidungskompetenzen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen. Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme in einen einschlägigen Aufbaulehrgang und zur Zulassung zur Berufsreifeprüfung.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in mindestens einer Fremdsprache. Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten und sie zu befähigen, sich im Wirtschaftsleben zu behaupten. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft auseinandersetzen und die Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt erkennen können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen. Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Politik und Recht, Produktentwicklung und Produktion sowie ein Pflichtpraktikum.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Ziel der Ausbildung ist, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Grundzügen von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen, vernetzt denken und im Team arbeiten können.
Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen im sprachlichen Bereich und im kundenorientierten Arbeiten. Sie sollen fachlich richtig beraten und argumentieren können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäße Techniken für die Kommunikation und Präsentation nützen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen
– mobil,
– flexibel und
– kritikfähig sein sowie
– kreativ und innovativ,
– eigenverantwortlich,
– sozial engagiert,
– geschlechtergerecht,
– selbsttätig und
– problemlösungsorientiert
– unter Bereitschaft zur Weiterbildung
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen im Bereich Zur Optimierung der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden Abstimmung der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl enthaltene Verteilung der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenverteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten. einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt vermindert werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 15 um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden betragen aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. 4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 16 Wochenstunden betragen.
5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 111 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich Schulautonome Lehrstoffverteilung
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (inden einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat haben deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
IIId. Allfällige Freigegenstände, und unverbindliche Übungen und sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden. Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen. Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns, sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil. Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen. Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen, sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen, es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Insbesondere in den Ausbildungsschwerpunkten sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Form auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen und im kompetenten Gebrauch der Unterrichtssprache zu fördern. Dies gilt in besonderem Maße für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
… 11 unveränderte Absätze
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
… 3 unveränderte Absätze
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH A.1. Stammbereich
2. DEUTSCH SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Bildungs- und Lehraufgabe: 2.1. Deutsch
Der Schüler soll Bildungs- und Lehraufgabe:
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben Die Schülerinnen und es mitgestalten können; Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
- mündliche – ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen Schüler lesen und beruflichen Bereich bewältigen verstehen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können; – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- zu sprachlicher Kreativität unter Berücksichtigung der Sprech- – mündliche und Schreibrichtigkeit gelangen schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können; – sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können – sprachliche Kreativität erlangen;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein. – Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
Lehrstoff: – Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze). Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündliche Kommunikation: Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien (Erzählen, Berichten, Lesen, Vortragen, Zusammenfassen).
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat Kreative Kommunikationsformen.
Lesen Literatur und Vortragen von Texten. Kultur:
Schriftliche Kommunikation: Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft.
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten Grundlagen und Funktionen der Printmedien) Verwendung von Medien.
2. Klasse:
Mündliche Kommunikation Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Lesen und Vortragen von Texten Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit.
Schriftliche Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien (Diskussion, Referat, Exzerpt, Protokoll, Charakterisierung und Beschreibung, Bewerbung).
Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung) Kreative Kommunikationsformen.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren Literatur und Kultur.
Kreatives Schreiben Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien) Kritische Medienbetrachtung.
Werbung und Konsumverhalten.
3. Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellung von problemorientierten Standpunkten Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien (Diskussion, Referat, Analyse, Argumentation, Appellieren, Präsentation).
Referat. Diskussion Kreative Kommunikationsformen.
Lesen Literatur und Vortragen von Texten. Kultur:
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch) Altersgemäße literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Literarische Gattungen anhand ausgewählter Beispiele der Gegenwartsliteratur.
Medien:
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung) als Informationsquellen.
Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Schularbeiten:
1. und bis 2. Klasse: je 2 zwei einstündige Schularbeiten;
3. Klasse: 2 zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH 2.2. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß Kommunikationsprozess in der englischen Sprache situationsgerecht Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen – einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- einfache Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- – zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von englischsprachigen Gesprächspartnern häufig gestellte Fragen über österreichische Verhältnisse in englischer Sprache beantworten sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative – im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und Sachkompetenz fähig kulturelle Gegebenheiten des Landes bzw. der Länder, in dem bzw. denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein. – ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
Lehrstoff: – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
– das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– zumindest das Niveau des Elementary Users A2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
– mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerin bzw. des Schülers.
Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen Grundstrukturen.
2. Klasse:
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler Schülerin bzw. des Schülers.
Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder.
Länder Themen aus dem Modebereich. Aktuelle Themen.
Aktuelle Themen Standardformen der Korrespondenz.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
3. Klasse:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich Kulturelle und soziale Besonderheiten anderer Länder.
Kulturleben. Themen aus dem Modebereich. Aktuelle Themen. Fallbeispiele der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen.
Standardformen der Korrespondenz.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
1. und 2 bis 3. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;.
2.3. Kommunikation und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Reden und Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen und strukturieren können;
– geeignete Medien kompetent auswählen und einsetzen können;
– verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
– Interventionstechniken kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Grundlagen der Kommunikation:
Verbale und nonverbale Kommunikation.
Vorbereitung eines Gesprächs:
Stimm- und Atemtechnik, Sprech- und Redetechnik. Aufbau und Strukturierung. Argumentation.
Grundlagen der Präsentation:
Arten. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Timemanagement. Übungssituation.
3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
4. GESCHICHTE UND KULTUR Rolle der Präsentatorin bzw. des Präsentators:
Bildungs- Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Einstieg und Lehraufgabe: Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
Der Schüler soll Durchführung eines Gespräches:
- über im Alltag Verkaufs- und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen Beschwerdegespräch. Aufbau und dieses für politisches Strukturierung. Moderation. Feedback geben und soziales Handeln nutzen können; annehmen.
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können; 2.4. Informations- und Officemanagement
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen; Bildungs- und Lehraufgabe:
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer Die Schülerinnen und sozialer Verantwortung bereit sein; Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung – den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein. die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
Lehrstoff: – ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
– Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Bildbearbeitung zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
– Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
– auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
– selbstständig Schriftstücke zielgruppengerecht, formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
– die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
– über die Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung Bescheid wissen;
– die Grundlagen der Websitegestaltung kennen;
– über Kenntnisse der Datensicherung und Datensicherheit verfügen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Grundlegende Funktionen eines aktuellen Betriebssystems.
Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Informationsanalyse:
Informationsrecherche und -prüfung. Analyse. Verdichtung von Informationen.
2. Klasse:
Standardsoftware:
Präsentationsprogramm. Anwendung von Datenbanken. Desktop-Publishing Programm.
Textgestaltung:
Erstellen und Gestalten betrieblicher Schriftstücke und umfassender Dokumente.
Büro- und Kommunikationsmittel:
Aufgaben, Adress- und Terminverwaltung.
3. Klasse:
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Bildbearbeitung.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm.
Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung der Bildbearbeitung.
Online Inhalte:
Grundlagen der Websitegestaltung.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht. Datenschutz. Signatur.
Datensicherung und Datensicherheit:
Maßnahmen.
Schularbeiten:
1. bis 3. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Geschichte und Kultur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen;
– Informationen, die die gegenwärtige Weltlage betreffen, verstehen;
– einen Überblick über kulturgeschichtliche Hintergründe und die Bekleidung im Wandel der Zeiten erworben haben;
– Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können,
– zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
– die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Der Übergang zum 20. Jahrhundert. Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Erster Weltkrieg und Folgen. Nachkriegsordnung. Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:. Österreich in der Ersten Republik. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit). Krise der Demokratien.
Neuordnung Europas Antisemitismus und Faschismus in Österreich.
Österreich in der Ersten Republik. Die Zwischenkriegszeit:
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik. Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien Zweiter Weltkrieg und Nachkriegsordnung.
Internationale Organisationen Die UNO. Die Zweite Republik. Zeitalter des Pluralismus. Der Kalte Krieg und seine Schauplätze. Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa. Europäische Integration. Menschenrechte. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Außereuropäische Entwicklungen 3.2. Biologie und Ökologie
Zweiter Weltkrieg. Bildungs- und Lehraufgabe:
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Kultur – Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen; Mode.
Entwicklungen in Österreich. – Kenntnisse über den menschlichen Körper haben;
Zeitalter des Pluralismus: – Verständnis und Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt entwickeln und zu aktivem Umweltschutz befähigt sein;
Vereinte Nationen. – Verständnis für die Bedeutung von ökologisch–ökonomischen Themen haben und diese verantwortungsbewusst betrachten können;
Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde). – Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen können;
Einigung Europas – Hygienebestimmungen kennen und beachten.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Lehrstoff:
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte.
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum
und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Kultur und Mode als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Zweite Republik).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Rollenverständnis der Frau.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- die zur Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über grundlegende wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen verstehen können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum verstehen können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität verstehen können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,
Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Schwellenländer, Entwickungspolitk (Anm: richtig: Entwicklungspolitik) und ihre Folgen.
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten (insbesondere im Hinblick auf die Bekleidungs- und Textilindustrie), Freizeitgesellschaft.
Großregionen:
Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,
politische Gliederung, Krisengebiete.
Österreich:
Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr,
politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.
6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einsicht in die Zusammenhänge biologischer Vorgänge gewinnen und die Welt als vernetztes System begreifen;
- den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
- alles Leben als schützenswert erkennen, Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt entwickeln;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen und Funktionen. Mikroorganismen.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme;. Entwicklung des Menschen,. Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese. Körperbewusstsein und Körperhygiene. Gefährdung des Kindes Menschen durch Umweltfaktoren. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Krankheitserreger). Gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel.
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.
Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Erste Hilfe.
Arbeitshygiene:
Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und die Beeinflussung durch den Menschen. Umwelt- und Naturschutz.
und seine Beeinflussung durch den Menschen 4. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. 4.1. Wirtschaftsgeographie
7. BETRIEBSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Der Schüler soll – über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf – die Gesellschaft beurteilen zur Beschreibung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen und darstellen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen – grundlegende wirtschaftsgeografische Kenntnisse haben;
- über die wichtigsten Rechtsvorschriften, – die im wirtschaftlichen Verkehr benötigt werden, Bescheid wissen Natur- und Humanfaktoren auf der Welt kennen und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft verstehen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Problemlösungen anbieten – die Ressourcen der Erde beschreiben können und über die globalen Auswirkungen ihrer Nutzung Bescheid wissen;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können – sich der Vielfalt der Kulturen und globaler Zusammenhänge bewusst sein;
- sich des Wertes – bereit sein, das Prinzip der Berufsarbeit und Nachhaltigkeit bei der Verantwortung Gestaltung und Erhaltung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein Lebensraumes mitzutragen.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Grundlagen der Wirtschaft: Orientierung im Raum.
Bedarf, Bedürfnisse, Markt. Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick. Demografische Strukturen und Prozesse.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt. Ressourcen:
Betrieb: Verteilung. Nutzung.
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl. Wirtschaftsräume:
Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globale Vernetzungen. (Nutzen und Problematik. Fairer Handel).
4.2. Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die wirtschaftlichen Grundbegriffe kennen und die für das Wirtschaftsleben relevanten Kenntnisse besitzen,
– die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklären können;
– Leistungen der Handels- und Dienstleistungsbetriebe kennen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen unterscheiden können;
– die unterschiedlichen Finanzierungsformen kennen;
– die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke erstellen können;
– aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch dazu Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Grundlagen der Wirtschaft:
Markt. Angebot und Nachfrage. Betriebsarten. Standortwahl.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug); Rechtsgrundlagen. Bestandteile. Form. Abwicklung. Zahlungsverkehr. Vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Personal:
Konsumentenschutz Arbeitsverträge. Aufnahme und Auflösung des Dienstverhältnisses. Schriftverkehr. Mitarbeiterführung. Gender Mainstreaming im Betrieb.
Personalwesen: Beurteilung aktueller Medienberichte.
Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.
Auflösung des Dienstverhältnisses.
Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation. Arbeitsplatzgestaltung; Humanisierung der Arbeitswelt.
Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf; Kündigung, Arbeitszeugnis).
3. Klasse:
Wechsel Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Regelmäßiger Wechselumlauf Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen.
Unternehmung Leistungsbereiche der Unternehmen:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch) Produktion und Dienstleistung.
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl Marketing und Werbung. Einfluss auf Konsumverhalten.
der Rechtsform.
Produktionsbetriebe:
Handwerk, Industrie.
Dienstleistungsbetriebe:
Handelsbetriebe, Kreditinstitute; Versicherungsbetriebe.
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
Finanzierung und Investition:
Arten, Finanzierungsgrundsätze. Investitionsplanung und -entscheidung Arten. Investitionsentscheidungen.
8 Beurteilung aktueller Medienberichte. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- 4.3. Politische Bildung und Lehraufgabe: Recht
Der Schüler soll Bildungs- und Lehraufgabe:
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen; Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- insbesondere für Handels- – mit den wichtigsten Grundzügen des politischen und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem rechtlichen System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können Österreichs vertraut sein;
- über grundsätzliche Probleme bei – die Grundstrukturen der Erstellung von Jahresabschlüssen Bescheid wissen Europäischen Union kennen;
- Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden – anhand von ausgewählten Fallbeispielen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen können;
- – die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern für ihr Privat- und Abgaben sowie Berufsleben wichtigsten Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Personalverrechnung durchführen können Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen – andere Menschen und die Ergebnisse präsentieren können. Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
Lehrstoff: – sich kritisch mit Medien auseinandersetzen können;
1. Klasse: – verstehen, dass politische, rechtliche, wirtschaftliche und soziokulturelle Prozesse im Kontext zu begreifen sind.
Wirtschaftliches Rechnen Lehrstoff:
Prozentrechnung, Grundzüge der Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
2. Klasse:
Grundzüge des Jahresabschlusses:
Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung.
Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Forderungsbewertung.
Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Organisation:
Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (besonders bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).
3. Klasse:
Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Ist-Kostenrechnung zu Vollkosten (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Kalkulation in Handels- sowie in Produktionsbetrieben.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen,
Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der
lohnabhängigen Abgaben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung
(Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung;
Auswertungen).
Schularbeiten:
1. - 3. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten.
9. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Individuum, Gesellschaft.
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Zwei einstündige Schularbeiten.
10. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.
Textgestaltung:
Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich.
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.
Zwei einstündige Schularbeiten.
11. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
3. Klasse:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- Grundsätzliche Definitionen politischer und Regierungsformen rechtlicher Begrifflichkeiten.
Völkerrecht: Staatselemente. Aufgaben des Staates. Staats- und Regierungsformen.
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung;, Umweltschutz, Menschenrechte Menschen- und Grundrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder,. Verwaltung (AufbauBundes- und Landesverwaltung, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, und Sozialpartnerschaft. Medien.
Völkerrecht:
Internationale Organisationen. Konflikte und Friedenssicherung.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Gerichtsbarkeit.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Ausgewählte Aspekte von Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;. Sozialversicherung.
Grundzüge des Strafrechts Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen.
12. BEWEGUNG UND SPORT 4.4. Rechnungswesen
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Bildungs- und Lehraufgabe:
13. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Bildungs- und Lehraufgabe: – die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
Der Schüler soll – praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- Einblick in die Zusammenhänge – über grundsätzliche Probleme bei der betrieblichen Aufgaben Erstellung von Monatsabschlüssen Bescheid wissen und die Tätigkeiten der Führungskräfte in das Grundprinzip der Bekleidungsindustrie erhalten Absetzung für Abnutzung kennen;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu – Kenntnisse aus der Kostenrechnung in der Kalkulation anwenden können;
- Kenntnis über – die Grundlagen wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung einschlägigen Steuern und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
- die wesentlichsten Bereiche – Aufgaben der Datenermittlung kennen Finanzbuchführung, Kostenrechnung und anwenden Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen können;.
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können. Lehrstoff:
Lehrstoff 1. Klasse:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff. Aufgaben und Teilbereiche.
Kostenrechnung:
Begriffe und Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Vollkostenrechnung und Grundlagen der Teilkostenrechnung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen. Belege und Belegwesen. Laufende Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen. Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
2. Klasse:
Lernen und Lerntechniken. Personalverrechnung:
Arbeitsstudium: Abrechnung laufender Bezüge und Sonderzahlungen.
Ziele und Grundlagen. Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung. Organisation:
Ergonomie: Buchführungsvorschriften. Bücher der doppelten Buchführung.
Leistung, Leistungsänderung, Formen System der Arbeit, Belastung doppelten Buchführung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse. laufende Buchungen:
Betriebsorganisation: Begriff und Merkmal. Rechtliche Grundlagen. Bilanzzerlegung. Kontenarten. Kontenabschluss. Kontenrahmen und Kontenplan. Beleg und Belegwesen. Kontierung und Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen inkl. Umsatzsteuer. Bilanz und Erfolgsrechnung.
Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.
Analyse:
Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand. Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei der Wertanalyse.
Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:
Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).
3. Klasse:
Synthese Laufende Buchungen:
Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad, Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen. Verteilzeitaufnahme. Planzeiten. Multimomentaufnahme. Komplexe laufende Geschäftsfälle, inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern. Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten.
Computerunterstützte Datenauswertung Jahresabschluss:
Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten (Zeitaufnahme, Vorgabezeitermittlung, Verteilzeitermittlung, Multimomentauswertung). Ausgewählte Bereiche des Monats- und Jahresabschlusses (direkte Abschreibung, Rückstellungen, Forderungsabschreibung).
14. TEXTILTECHNOLOGIE Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Bildungs- Finanzbuchführung und Lehraufgabe: Kostenrechnung.
Der Schüler soll Schularbeiten:
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
- die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
- Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
- sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können.
Lehrstoff:
1. und 2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte: 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsveränderungen. Naturfasern. 5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
Material- und Stoffsammlung 5.1. Prozessgestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in Industrie und Gewerbe insbesondere der Bekleidungsindustrie haben;
– die erforderlichen Produktionspapiere selbstständig erstellen können;
– die Grundlagen von Qualitätsmanagement beschreiben und anwenden können;
– Probleme aus der Arbeitssystemgestaltung erkennen können;
– Verbesserungsvorschläge definieren können;
– die Grundsätze für Arbeitschutz und Arbeitssicherheit anwenden können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Grundbegriffe. Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums. Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere. Fertigungsplan. Materialbedarfsstückliste. Fertigungsstückliste. Arbeitsplan. REFA – Arbeitssystem. Arbeitsumgebung. Arbeitssicherheit.
2. Klasse:
Wichtige Chemiefasern: Ergonomie. Belastung und Beanspruchung. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Arbeitsgestaltung und Arbeitsplatzgestaltung. Teamarbeit – Gruppenarbeit.
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Einführung in das Qualitätsmanagement:
Fasern aus dem High-Tech-Bereich QM-Systeme. Qualitätsmerkmale und -sicherung. Dokumentation. QM-Handbuch.
Textile Fäden: 5.2. Textiltechnologie (und Warenlehre)
Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren. Bildungs- und Lehraufgabe:
Textile Flächen Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Bindungen. Webvorbereitung; Weben. Fadenverbundstoffe. – Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe erläutern können;
Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe. – Kenntnisse über Aufbau und Eigenschaften von Werkstoffen haben;
– Zwischen- und Fertigprodukte kennen;
– Veredelungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaft des Fertigprodukts erkennen und unterscheiden können;
– das Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Textile Fasern. Naturfasern. (ökologische Herstellung von Naturfasern. Baumwollanbau) Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der Eigenschaften und Pflege. Ökologie in der textilen Kette. Grundbindungen.
Material- und Stoffsammlung.
2. Klasse:
Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Trage- und Pflegeeigenschaften. Fasern aus dem High-Tech- Bereich. Funktionstextilien.
Fadenherstellung und textile Flächen:
Bindungen. Analyse von Faden-, Faser- und kombinierten Verbundstoffen.
Material- und Stoffsammlung.
3. Klasse:
Veredlung Veredelung:
Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung. Ausrüstung. Vollendungsarbeiten Umweltproblematik. Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter; Schutzvorrichtungen. Recycling. (Altkleiderverwertung).
Texitlkennzeichnung:
Textilpflegekennzeichnung; Umweltproblematik.
Qualitätsbestimmung:
Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.
Material- und Stoffsammlung.
15. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN 5.3. Entwurf und Design
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- Linien, Formen und Details erfassen – Ideen im Entwurf unter Anwendung ihrer zeichnerischen und proportionsgerecht darstellen gestalterischen Fähigkeiten mit professionellen Arbeitsmethoden umsetzen können;
- die Farbenlehre praktisch anwenden – manuelle Fachzeichnungen mit aktueller Software umsetzen können;
- Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen – die Farblehre praktisch anwenden und Farbkonzepte erstellen können;
- Werkzeichnungen erstellen können – Proportionslehre als Modefigurine umsetzen und die Bedeutung der Proportionen für ein Gesamtbild kennen;
- Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können – Modell bzw. Entwurf als technische Zeichnung umsetzen können;
Lehrstoff: – Trends analysieren können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Farbenlehre: Mal- und Zeichentechniken. Konzeptionszeichnen. Proportionsstudien. Modellentwürfe.
Farbkreis und Farbkompositionen. CAD – Anwendung:
Naturstudien: Grundbegriffe. CAD-unterstützte technische Zeichnungen für die Werkstätte.
Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische Farbenlehre:
Details Schrift und Farbe als Kommunikations- und Gestaltungselement.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
2. Klasse:
Proportionsstudien für die Werkzeichnung; Detailskizzen. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte. Proportionsstudien. Modetrends und Styling. Entwürfe nach Themenstellung. Fachbegriffe und Modellbeschreibungen.
CAD – Anwendung:
CAD-unterstützte technische Zeichnungen für die Werkstätte.
Einfache Anwendungen im Bereich Layout.
3. Klasse:
Figurales Zeichnen: Kollektionserstellung unter Miteinbeziehung von Modetrends und Styling.
Proportions- und Bewegungsstudien für die Modezeichnung. Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung. CAD – Anwendung:
CAD unterstützte Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte Modezeichnungen; CAD-unterstützte technische Zeichnungen.
16 Layoutarbeiten. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
Bildungs- 5.4. Schnittkonstruktion und Lehraufgabe: Modellgestaltung
Der Schüler soll Bildungs- und Lehraufgabe:
- die Schnitterstellung Die Schülerinnen und Schnittgestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen; Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- fähig sein, Entwürfe – Grundlagen der Schnittkonstruktion manuell und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu CAD unterstützt anwenden können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln – Produktentwürfe in Konstruktionsbilder umsetzen können;
- Schnitte – Konstruktionen unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren – Verständnis für Linienführung und auswerten können Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;
- optimale Schnittlagenbilder – Konstruktionsschablonen und Zuschneidebilder erstellen können;
- serienreife Größensätze entwickeln – Konstruktionszeichnungen für unterschiedliche Produkte erstellen können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen – Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können;
- – die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Maßnehmen:
Maßtabellen. Merkmale von Körper- und u. Proportionsmaßen.
Schnittkonstruktion: Produktkonstruktion für DOB und/oder HAKA – Grundschnitte (manuell und CAD).
Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.
2. Klasse:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung: Erweiterte Grundschnitte für DOB und/oder HAKA. Bedarfsorientierte Konstruktionen für die Fachbereiche (manuell und CAD). Konstruktionsschablonen. Einfache Modellschnitte. Einsatz branchenüblicher Software.
Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.
Größensatz und Schnittlagenbilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradiertechnik.
Gradieren von Grundformen.
3. Klasse:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung: Größensatz und Schnittlagenbilder (manuell und CAD). Gradieren. Modellschnitte. Einsatz branchenüblicher Software.
Schnitte für DOB und/oder HAKE.
Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.
Größensatz und Schnittlagebilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradieren von Modellen für DOB und/oder HAKE.
Schularbeiten:
1. und bis 2. Klasse: vier je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
3. Klasse: drei zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
17. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN 5.5. Projektmanagement und Produktpräsentation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben – Grundlagen des Projektmanagements anwenden können;
- Kenntnisse über – die Zuschneide- Ergebnisse der praktischen Arbeit zusammenfassen, dokumentieren und Nähtechniken haben präsentieren können;
- einfache Nähstörungen erkennen – als Mitarbeiterinnen und beheben Mitarbeiter branchenspezifische Veranstaltungen mitgestalten können;
- die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen – verschiedene Produktpräsentationstechniken anwenden können.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Nähtechnik:
Nähstich, Stichtypen.
Betriebsmittel der Bekleidungswirtschaft:
Zuschnitt, Einrichten, Nähen, Bügeln.
Technologie der Nähmaschinen:
Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Transporteinrichtungen.
Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.
Maschinenantriebe und Automation.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
Technologie der Bügelmaschinen:
Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.
2. Klasse:
Technologie der Nähmaschinen:
Problemlösungen im Nähprozeß.
Technologie der Zuschneidemaschinen:
Einsatz von Zuschneideautomaten.
Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:
Bügel- und Fixierfaktoren.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
18. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung herstellen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
1. Klasse:
Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns.
Basis- und Methodentraining.
Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:
Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Blusen und/oder Hemd.
Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung:
Doppelsteppstichnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.
Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.
2. Klasse:
Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:
Rocke, Kleid, Hose, modische Kombination; Herrenbekleidung. Technische Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.
Betriebsmitteleinsatz in der Fertigung entsprechend den Verarbeitungstechniken.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechnik der Werkstücke; technische Details.
Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.
Fixiertechniken.
Kriterien der Qualitätskontrolle.
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV: Definition. Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektinstrumentarien. Projektmethoden in Theorie und Praxis.
Organisation von Stammdaten. Produktpräsentation:
Erstellen von Produktionspapieren Techniken der Produktpräsentation. Medienunterstützte Produktpräsentationen.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD unter dem Aspekt der betrieblichen Umsetzbarkeit.
3. Klasse:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV: Erweiterte Projektinstrumentarien.
Bearbeiten von Aufträgen nach vorgegebenen Stammdaten. Erstellen von Produktionsunterlagen für Planung und Steuerung sowie für Materialdisposition und Logistik. Produktpräsentation:
Technologie der Bekleidungsmaschinen: Medienunterstützte Produktpräsentationen und Dokumentation. PR – Aktionen.
Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß Projekte zu Themen der dritten Klasse, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere dem Ausbildungsschwerpunkt.
Automateneinsatz 5.6. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken
Justier- Bildungs- und Umrüstarbeiten. Lehraufgabe:
Arbeitssicherheit Die Schülerinnen und Unfallverhütung. Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Schnittkonstruktion, Gradieren – Werkstücke nach aktuellen Fertigungsverfahren vorbereiten und Modellgestaltung mit CAD: fertigen können;
Erstellen von Modellschnitten; Schnittentwicklung – Kenntnisse und Herstellung von Schnittschablonen für die Projektwerkstätte unter dem Aspekt Fertigkeiten bei der betrieblichen Umsetzbarkeit. Produktgestaltung systematisch und materialgerecht anwenden können;
Kriterien der Qualitätssicherung. – die Fachsprache beherrschen;
Projektwerkstätte: – die Gestaltungs- und Produktionsprozesse auflisten und die entsprechenden Qualitätskriterien festlegen können;
Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter – ihre Fachkenntnisse wirtschaftlich umsetzen können;
Anwendung aktueller Arbeitstechniken – die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und aller bekleidungs- Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewusst handhaben können;
maschinentechnischen Grundlagen – die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert anwenden können.
Projekte Lehrstoff:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements 1. Klasse:
MODEATELIER Rationelle Verarbeitungstechniken. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere und Schnitte.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- in seiner zeichnerischen und kreativen Ausdrucksfähigkeit gefördert werden;
- seine modischen Ideen selbständig, zeitökonomisch und sorgfältig umsetzen können;
- Entwürfe, Modezeichnungen und Skizzen für die Einzelfertigung, typgerecht auf die Trägerin abgestimmt, entwerfen können;
- die Fähigkeit besitzen, dem Werkstück entsprechende Stoffqualitäten und Zugehörmaterialien auswählen zu können;
- zeitgemäße Fertigungsmethoden an technischen Details und Modellstücken anwenden können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit bei der Fertigung von Modellstücken anwenden können;
- über das zu fertigende Werkstück entsprechende Unterlagen für Materialbedarf, Fertigungsplanung und Kalkulation zielgerecht erstellen können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Paßformfehler erkennen und beheben können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Projektmanagement: Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus anspruchvolleren Materialien der DOB und HAKA. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Individuelle Entwürfe für Werkstücke in Einzelfertigung mit erhöhten kreativen und technischen Anforderungen. Erforderliche Schnitterstellung und Modellschnittgestaltung mit
CAD.
Technische Details des Projektwerkstückes.
Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung.
Präsentation des Projektwerkstückes.
3. Klasse:
Projektmanagement: Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA. Kleinkollektion. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Fertigungstechnik: 6. BEWEGUNG UND SPORT
Erkennen und Beheben von Paßformfehlern Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Ergänzende Verarbeitungstechniken für schwierig zu verarbeitende A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Materialien. (Schulautonome Pflichtgegenstände)
Einsatz Im Bereich der Betriebsmittel entsprechend den Verarbeitungstechniken schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Materialbedarfsermittlung, Arbeitsablauferstellung. Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellschnittgestaltung mit CAD: In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Schnitterstellung Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die Projektwerkstätte den konkreten Lehrinhalt angibt.
Entwurf- und Modezeichnen: Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine oder auf mehrere Klassen erstrecken.
Modezeichnungen für die Projektwerkstätte Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Kreatives Gestalten von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Projektwerkstätte Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Damenoberbekleidung: Werkstücke in französischer Die Schülerinnen und englischer Machart in Einzelfertigung nach eigenen Entwürfen aus anspruchvollen aktuellen Materialien unter Berücksichtigung spezifischer technischer Details. Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Herrenbekleidung in Einzelfertigung unter Berücksichtigung – aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
spezifischer technischer Details. – theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
– praxisbezogene Projekte: im Team selbstständig durchführen können.
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements. Mode und Produktionstechniken
MODEDESIGN Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Die Schülerinnen und Lehraufgabe Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Der Schüler soll – Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen – Produktionspapiere erstellen und ergonomischen Gesichtspunkten planen dem Arbeitsablauf anpassen können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen – Qualitätskriterien kontrollieren können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren – Produkte unter Berücksichtigung neuer Technologien fertigen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit – den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Arbeitssicherheit handhaben Produktionsplanung berücksichtigen können;
- – die Fachsprache beherrschen;,
- Qualitätsanforderungen erstellen – Mitarbeiterinnen und nachvollziehen Mitarbeiter fachlich anleiten können;.
- fachspezifisch mit CAD arbeiten können;. Lehrstoff:
- Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Angewandtes Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen: Fertigungsverfahren bei verschiedenen Materialien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren von Grundformen.
Modellieren.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
3. Klasse:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen:
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modellschnitte, Schablonenerstellung
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
Gesamtplanung einer Kollektion oder eines Produktionsauftrages unter
künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen
Gesichtspunkten.
Kriterien der Qualitätssicherung.
Projektwerkstätte:
Erstellen der erforderlichen Planungsunterlagen Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als Kollektion, aber auch in industrieller Fertigung.
Projekte:
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEMARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Englische Wirtschaftssprache:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Fremdsprache in Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
- die für das Modemarketing erforderliche fremdsprachliche Kompetenz erwerben;
- einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der englischsprachigen Länder erlangen.
In Englischer Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können;
- die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
- verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
- über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- in der Lage sein, selbständig Ausstellungen, Messebeteiligungen und Modeschauen zu organisieren.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
- nach wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Englische Wirtschaftssprache:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:
Bericht und Zusammenfassung.
Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle). Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.
Projektmanagement:
Marketing:
Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.
Ablauf marktwirtschaftlicher Vorgänge.
Standortwahl.
Beschaffungspolitik der Bekleidungsbranche:
Festlegung des Beschaffungsprogramms.
Preisbildung, Vertragsbedingungen.
Beschaffungsmethoden und -organisation.
Wahl der Bestellmengen und -termine.
Logistik der Lagerhaltung. Ermittlung der wichtigsten
Lagerkennzahlen.
Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel
(Beschaffungsquellen, Sortimentsplanung).
Innerbetriebliche Logistik:
Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.
Modepräsentation:
Gestaltung von Accessoires.
Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Ausstellungen,
Verkaufsräumen.
Vorführtechnik.
3. Klasse:
Englische Wirtschaftssprache Angewandtes Projektmanagement:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte: Produktanalyse nach Qualitätskriterien. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. CAD unterstützte Schnittkonstruktion.
Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Situative Sprachbeherrschung Methodik des Arbeitstrainings (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelletechnische und pädagogische Methoden).
Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.
Projektmanagement:
Marketing:
Absatzpolitik der Bekleidungsbranche:
Marktforschung und Analyse von Modetrends.
Absatzplanung (Ziele und Strategien).
Produktentwicklung, Kollektionserstellung.
Preispolitik, Vertragsbedingungen.
Absatzwege.
Neue Wege des Marketing (zB Franchising).
Planung und Gestaltung der Werbung.
Verkaufsförderung.
Organisation des Außendienstes.
Umgang mit Kunden, Verkaufsgespräch.
EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitische Instrumente:
Fallstudien, Planspiele.
Einsatz der EDV im Marketing: Graphiken, Tabellenkalkulation,
Desktop-Publishing.
Modepräsentation:
Produktpräsentation.
Moderation.
Organisation von Veranstaltungen.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere mit EDV (Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan, Maschinenplan, Qualitätsanforderung, Materialstückliste usw.)
Projektwerkstätte:
Werkstücke der Damenoberbekleidung in industrieller und/oder Einzelfertigung unter Anwendung aktueller Arbeitstechniken und aller bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte:.
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich der Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements. Handel und Design
b) Schulautonome Pflichtgegenstände Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft Die Schülerinnen und erweitert und/oder Seminare geführt werden. Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
Folgende Varianten – die Grundlagen der Werbegestaltung anwenden können vorgesehen werden:;
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder – optische Informationsträger erstellen und einsetzen können;
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder – über ästhetisches Urteilsvermögen verfügen können;
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse. – zielorientierte Verkaufsgespräche führen können;
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS – Einkaufs- und Verkaufsorganisation unter Einbindung der Sortimentsgestaltung durchführen können;
Bildungs- – Mitarbeiterinnen und Lehraufgabe: Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Lehrstoff:
Didaktische Grundsätze 2. Klasse:
Pflichtgegenstände Design und Gestaltung mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden CAD:
Formen geführt werden: Grundlagen der Werbegestaltung. Wirkung und Einsatz von Farben. Schriftgestaltung mit CAD/EDV. Zeichen- und Farbsymbolik. Wahrnehmungskriterien. Corporate Design. Form- und Raumbeziehung.
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder Ein- und Verkaufstraining:
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint. Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers in den Grundlagen. Kundenprofil. Bedürfnisse. Kaufmotive. Zielgruppe. Phasen des Verkaufsvorganges. Lieferanten-, kunden- und situativ orientierte Kommunikationstechniken. Verhaltenstraining.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich. Warenpräsentation:
Soferne in der Bildungs- Branchenspezifische Warenkunde und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten Sortimentsbildung.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung Gestaltung von Informationsträgern und -beurteilung anzusehen Werbemitteln. Werbetechnische Hilfsmittel der Warenpräsentation. Auslagengestaltung.
Marketing und Logistik:
Absatzpolitik. Absatzwege. Preispolitik. Grundlagen der Marktforschung und Trendanalyse.
Grundlagen logistischer Systeme.
3. Klasse:
Design und Gestaltung mit CAD:
Branchenbezogene Gestaltungsaufgaben. Branchenorientierte Zielgruppenanalyse.
Ein- und Verkaufstraining. Verhaltenstraining. Erweitertes Persönlichkeits- und Anforderungsprofil der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Filialleitung.
Warenpräsentation:
Praxisbezogener Wareneinkauf. Marketingorientierte Werbegestaltung. Selbstständige Auslagengestaltung.
Marketing und Logistik:
Marktforschung und Trendanalyse. Absatzplanung. Vertragsbedingungen.
Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.
Praxisbezogene Projekte.
Fashion Styling
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Kollektionen nach innovativ technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen, entwerfen und CAD unterstützt umsetzen können;
– den Produktionsablauf vom Modellentwurf und der Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zum Prototyp organisieren und durchführen können;
– branchenverwandte Produkte entwerfen, kreativ bearbeiten, den Produktionsablauf planen und fertigen können;
– Präsentationen unter Anwendung verschiedenen Präsentationstechniken vorbereiten und durchführen können;
– Trends, Trendfarben erkennen sowie Farb- und Musterkonzepte erstellen können;
– den Einfluss von gestalterischen Elementen auf das Erscheinungsbild einer Person berücksichtigen können;
– typgerecht beraten können;
– die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren können;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Kreativitätstechniken. Produktzeichnung. Modellbilder in verschiedenen Techniken. Gestalterische Umsetzung der Entwürfe in technischen und Produktzeichnungen mit CAD. Produktkonstruktion mit CAD. Angewandte Material- und Textiltechnologie. Mode- und Produktpräsentation.
Produktion.
3. Klasse:
Produktentwicklung, Entwerfen und Erstellen von Kollektionen im Team. Computerunterstützte Arbeitsablaufbeschreibung.
Projektpräsentationen. Einsatz von Technik und Medien. Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern und Verkaufsräumen. Farb- und Typberatung.
Planung, Gestaltung und Umsetzung produktbezogener Werbung.
Einsatz fachspezifischer Software.
Produktion.
Fachübergreifende Projekte.
Handel und kreative Fertigungstechnik
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und in die Tätigkeiten in der Industrie erhalten haben;
– Grundlagen der Einkaufs- und Verkaufsorganisation sowie Sortimentsgestaltung kennen und in der Praxis umsetzen können;
– zielorientierte Gespräche mit Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten führen können;
– Modehandelsware nach ästhetischen und verarbeitungstechnischen Gesichtspunkten beurteilen und individuellen Bedürfnissen entsprechend adaptieren können (Customizing);
– Produktionsabläufe und Planungsunterlagen verstehen und damit im Projektteam arbeiten können;
– Fertigungstechniken kennen und anwenden können;
– kreative Ideen entwickeln und praktisch umsetzen können;
– die Instrumente des Projektmanagements praktisch einsetzen können;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:
Anforderungsprofil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Modehandelsbetrieben. Kundenbetreuung. Typ- und Stilberatung. Verkaufsgespräch. Kundenorientierte Kommunikation unter Nutzung aktueller Technologien.
Wirkung und Einsatz von Farben. Branchenspezifische Materialkunde. Merkmale von Verarbeitungsqualität.
Aufbau- und Ablauforganisation in Handel und Produktion.
Verkaufsraum- und Auslagengestaltung.
Einfaches Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels (Projekthandbuch).
Übungsbetrieb:
Individualisierung von Fertigware durch kreativen Einsatz einfacher, technischer Details. Ergänzung des Warensortiments durch Erzeugung einfacher Einzelteile in industrieller Arbeitstechnik. Kreative und nachhaltige Nutzung von Material.
Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.
3. Klasse:
Theoretische Grundlagen und Projektmanagement:
Ein- und Verkauf von Modehandelsware. Lieferantenorientierte Kommunikation. Nutzung aktueller Kommunikationstechnologien. Umgang mit schwierigen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferantinnen bzw. Lieferanten.
Logistik im Handel. Warenumschlag. Lager und Transport.
Gestaltung von Informations- und Werbematerial.
Entwurf und Planung von kreativen Details und Ergänzungsteilen.
Projekt aus dem Bereich des Modeeinzelhandels mit gesteigerten Anforderungen.
Übungsbetrieb:
Individualisierung von Fertigware und Ergänzung des Warensortiments mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich Material und Fertigung.
Praktische Umsetzung von Aufträgen aus dem Projektmanagement.
Angewandte Betriebsführung
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen können;
– das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
– einen Auftrag, unter Verwendung branchenbezogener Software, in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
– die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin bzw. dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
– die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.
Lehrstoff:
2. Klasse:
Auftragsbearbeitung in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz:
Einkaufs- und Beschaffungslogistik.
Qualitätsmanagement:
Produktionsplanung. Personaleinsatz.
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
3. Klasse:
Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD.
Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Einkaufs- und Beschaffungslogistik.
Präsentation von Teil- und Endergebnissen. (Konzepte aus dem Modeeinzelhandel und der Industrie).
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen sich zusätzlich zu den im Kernbereich Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines ihres kreativen und kommunikativen Potentials Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß Abschluss der Schule in seinem ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können. Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs. Schularbeiten:
Betriebsorganisatorisches Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten. IT-Seminar:
Allgemeinbildendes Seminar: Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene naturwissenschaftliche Bildung im Theoriebereich erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu Künstlerisch-kreatives Seminar:
nehmen Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Praxisseminar Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Die Schülerinnen und Schüler soll sollen folgende Lernziele erreichen:
- – ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- – über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- – sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient selbstsicher verhalten können;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von 4 vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen ist sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch ein Praktikum Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll ist auf Grund einer möglichst präzise gefaßten gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler den Schülerinnen und Schülern bzw. seinen den Erziehungsberechtigten abgeleistet werden abzuleisten.
Die Schule soll hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll hat darauf hinwirken hinzuwirken, daß dass beim Abschluß Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- Praktika können im Inland und Arbeitnehmervertretungen auch im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten Ausland durchgeführt werden.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und Unverbindliche unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich Bildungs- und Lehraufgabe:
Bildungs- Freigegenstände und Lehraufgabe: unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel Eine Blockung in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder bestimmten Teilen des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, Unterrichtsjahres ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß möglich.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
1. bis 3. Klasse:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,
1. bis 3. Klasse:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler soll sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu. Didaktische Grundsätze:
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit der Lehrenden bzw. dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anmerkung
Art. 1 Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 198/2006 lautet: "In den
Anlagen 1B.5.6 und 1B.5.7 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf
die Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) lauten jeweils die den Pflichtgegenstand
„Leibesübungen“ betreffenden Abschnitte samt Überschrift: ...",
richtig wäre "... Abschnitt VI ...".