BGBl. III Nr. 67/2008
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 2/2neu
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE
INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN
GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN (ADN)
ANLAGE B.2
Anmerkung, Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2008,)