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BGBl. II Nr. 230/2018

kundgemacht 31.08.2018 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, der Verordnung der Lehrpläne der Neuen Mittelschule sowie der Verordnung der Lehrpläne für die allgemein bildenden höheren Schulen
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung der Lehrpläne der Neuen Mittelschule sowie die Verordnung der Lehrpläne für die allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 230/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 12 § 0↗RIS↗
Anl. 2/spgeändertÜberschrift (neu), Tabelle (neu)
in Kraft 26.08.2006 – 31.08.2018 · idF BGBl. II Nr. 321/2006 · danach: BGBl. II Nr. 230/2018 Anl. 2/sp↗RIS↗
in Kraft 01.09.2018 – 31.08.2021 · idF BGBl. II Nr. 230/2018 · danach: BGBl. II Nr. 250/2021 Anl. 2/sp↗RIS↗
… 23 unveränderte Absätze
Anlage B/sp
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus führt das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertieftem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Bewegungserziehung und der Phänomene des Sports.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Oberstufe
Religion
2
2
2
2
8
(III)
Deutsch
4
3
3
3
13
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache/ Latein
4
3
3
3
13
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
3
3
3
13
(II)
Biologie und Umweltkunde
2
2
–
2
6
III
Chemie
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
2
2
2
6
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
Informatik
2
–
–
–
2
II
Musikerziehung *)
2 1)
2 1)
–
–
4
(IVa)
Bildnerische Erziehung *)
Bewegung und Sport
7
7
7
5
26
(IVa)
Sportkunde *)
1
1
2
2
6
III
Summe der Pflichtgegenstände
34
30
33
33
130
bb) Wahlpflichtgegenstände
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
136
______________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.
bb) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Bildnerische Erziehung” ist einzufügen:
„Sportkunde.... - (2) (2) (2) 4/2 6) III”
b) Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..
20
(I)
Religion……………………………………….
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………..
x2
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand
Gesamtwochenstundenzahl…………………..
x3
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.
______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.
FÜNFTER TEIL
… 15 unveränderte Absätze
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht, mit folgenden Abweichungen:
PHYSIK
Wie Anlage A für das Gymnasium.
MUSIKERZIEHUNG
Wie Anlage A
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Wie Anlage A
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A/sp.
SPORTKUNDE
Wie Anlage A/sp.