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BGBl. Nr. 150/1957

kundgemacht 09.07.1957 RIS↗
150. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine.
Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine.
Kundmachung BGBl. Nr. 150/1957× zu Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine neu § 0↗RIS↗