BGBl. II Nr. 22/2006
Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2geändertZ 2, Überschrift, Text (neu) · A. Eignungsuntersuchung: Schlussteil · Schlussteil (neu)
… 623 unveränderte Absätze
Anlage 2
zur Verordnung über die
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Richtlinien zur Durchführung der Untersuchungen
Inhalt:
Teil I: Eignungs- und Folgeuntersuchungen
Blei, seine Legierungen oder Verbindungen
Bleitetraethyl oder Bleitetramethyl
Phosphorsäureester
Quecksilber oder seine anorganischen Verbindungen
Arsen oder seine Verbindungen
Mangan oder seine Verbindungen
Cadmium oder seine Verbindungen
Chrom-VI-Verbindungen
Benzol
Toluol oder Xylole
Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen
Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen (Trichlorethylen),
Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan,
Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder Chlorbenzole;
Teil I
Eignungs- und Folgeuntersuchungen
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Beschwerden oder Erkrankungen im Bereich des hämatopoetischen und des gastrointestinalen Systems (insbesondere Hautblässe, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Obstipation, Koliken), sowie des peripheren und zentralen Nervensystems (Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Sensibilitätsstörungen) und der Nieren.
2. Befunderhebung:
- Rotes Blutbild (Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit)
- Blutbleibestimmung (EDTA-Blut)
- Erythrozytenprotoporphyrin (EPP)
- bei Spritzlackierarbeiten: Rotes Blutbild (Erythrozyten, Hämoglobin, Hämatokrit)
- Sediment
- immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: 8-20 mg/l)
- Spezifisches Gewicht
- Delta-Aminolävulinsäure (ALA-U)
- bei Spritzlackierarbeiten: Sediment, Spezifisches Gewicht, Delta-Aminolävulinsäure (ALA-U)
Für die Delta-Aminolävulinsäurebestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht > 1010 mg/ml beträgt.
3. Beurteilung:
Erythrocyten: 3,2 Millionen/mm3 für Frauen
3,8 Millionen/mm3 für Männer
Hämoglobin: 10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer
Hämatokrit: 30% für Frauen
35% für Männer
EPP: 120 myg/100 ml RBC
Blutblei: 45 myg/100 ml (Männer, Frauen > 45 a)
35 myg/100 ml (Frauen > 45 a)
3.1.2. Harn:
ALA-U: 10 mg/l (Davis; Männer, Frauen > 45 a)
6 mg/l (Davis; Frauen ≥ 45 a)
Blutblei: 70 myg/100 ml (Männer, Frauen > 45 a)
45 myg/100 ml (Frauen ≤ 45 a)
3.3.2. Harn:
ALA-U: 20 mg/l Harn (Männer, Frauen > 45 a)
10 mg/l Harn (Frauen ≤ 45 a)
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Bleitetraethyl oder Bleitetramethyl ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf zentralnervöse Symptome wie:
Verstimmungs- und Angstzustände, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Händezittern, Übelkeit, Gewichtsabnahme und unter Umständen stärkere Verwirrtheitszustände.
2. Befunderhebung:
- Sediment
- immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: 8-20 mg/l)
- spezifisches Gewicht
- Blei
Für die Bleibestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht > 1010 mg/ml beträgt.
3. Beurteilung:
Erythrocyten: 3,2 Millionen/mm3 für Frauen
3,8 Millionen/mm3 für Männer
Hämoglobin: 10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer
Hämatokrit: 30% für Frauen
35% für Männer
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Phosphorsäureester ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Schwindelanfälle, Appetitlosigkeit, Übelkeit.
2. Befunderhebung:
- Cholinesterase-Bestimmung im Blut:
Bestimmung der Aktivität der (Pseudo-)Cholinesterase im Serum.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
metallisches Quecksilber oder seine anorganischen Verbindungen
ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf Klagen über:
Mattigkeit, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Schlafstörungen, neurologische und psychische Auffälligkeiten, erhöhten Speichelfluß, Herzrhythmusstörungen.
2. Befunderhebung:
- Sediment
- immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: 8-20 mg/l)
- Spezifisches Gewicht
- Quecksilberausscheidung quantitativ
Für die Quecksilberbestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht > 1010 mg/ml beträgt.
3. Beurteilung:
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu fragen nach: Aufmerksamkeitsstörungen, Störung der Merkfähigkeit, emotionelle Labilität, Muskelschwäche, Schwitzen, Parästhesien, Magen-Darm-Störungen.
2. Befunderhebung:
- Spezifisches Gewicht
- Arsenbestimmung
Für die Arsenbestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht > 1010 mg/ml beträgt.
3. Beurteilung:
Erythrocyten: 3,2 Millionen/mm3 für Frauen
3,8 Millionen/mm3 für Männer
Hämoglobin: 10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer
Hämatokrit: 30% für Frauen
35% für Männer
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Mangan oder seine Verbindungen ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese und Beschwerden:
Gezielt ist zu fragen nach allgemeinen Beschwerden wie: Erregung, Müdigkeit, großes Schlafbedürfnis, Kopfschmerzen, Schwäche, Schwindel, häufige Infekte der Atemwege und Hinweise für Episoden eines „Metall-Dampf-Fiebers”.
2. Befunderhebung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Cadmium oder seine Verbindungen ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist gezielt zu fragen nach: auffälliger Müdigkeit, chronischem Schnupfen, Atembeschwerden, Husten, Geruchsstörungen, Geschmacksstörungen, Magen-Darm-Beschwerden, Miktionsstörungen, Nykturie.
2. Befunderhebung:
- Sediment
- NAG (N-acetylglucosaminidase)
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Chrom-VI-Verbindungen ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Nach Erkrankungen im Bereich der Atmungsorgane und der Haut (Ekzeme, Sensibilisierung) sowie nach gastrointestinalen Beschwerden (Gastritis, Megenulcera) ist gezielt zu fragen.
2. Befunderhebung:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekunden-Kapazität (FEV1)
- FEV 1% FVC
- MEF tief 50 (max. exspir. Flußwert bei 50% der VC)
Bei der Durchführung der Spirometrie ist regelmäßig die Eichkontrolle mit der 1-l-Pumpe vorzunehmen und zu dokumentieren. Zu beachten ist ferner die dem jeweiligen Meßsystem entsprechende BTPS-Korrektur. Die Lungenfunktionsprüfung ist pro Untersuchung mindestens zweimal vorzunehmen und der jeweils beste Meßwert zu registrieren. Weiters erfolgt die standardisierte Untersuchung grundsätzlich im Stehen; sollte aus bestimmten Gründen in einer anderen Körperstellung gemessen werden, ist dies am Untersuchungsblatt zu vermerken. Die Meßkurven sind graphisch zu dokumentieren; die Uhrzeit ist auf dem Untersuchungsformular festzuhalten.
Zur Beurteilung der Meßwerte sind die vom Arbeitskreis für Standardisierung der Österreichischen Gesellschaft für Lungenerkrankungen und Tuberkulose 1994 herausgegebenen Sollwerte für die Lungenfunktion heranzuziehen.
Die Österreichischen Sollwerte beruhen auf der statistischen Bearbeitung der Ergebnisse von spirographischen Untersuchungen, unter der Leitung von Prim. Doz. Dr. G. FORCHE, an Personen im Alter zwischen 16 und 90 Jahren, unter Einbeziehung von Geschlecht, Alter, Größe und bei Jugendlichen vom Gewicht. Aus den Regressionsgleichungen (siehe Teil IV) können die entsprechenden Sollwerte errechnet werden.
- Es ist eine p.a.-Aufnahme und eine seitliche Röntgenaufnahme der Thoraxorgane durchzuführen.
Bei den Untersuchungen ist Großformat mit Hartstrahltechnik erforderlich; es können auch Röntgenbilder, die diesen Anforderungen entsprechen und nicht älter als ein Jahr sind, berücksichtigt werden. Es ist dabei besonders zu achten auf das Auftreten bösartiger Neubildungen im Bereich der Lunge (Bronchialcarcinom). Davon unabhängig ist auch die Entstehung einer Lungenfibrose möglich.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Benzol ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Haut- und Schleimhautreizungen, sowie auf Beschwerden, die im Hinblick auf den Wirkungsmechanismus des Benzols bzw. seiner Abbauprodukte im Organismus auf eine Störung der Blutbildung hinweisen, wie: Zahnfleischbluten, Auftreten von flächenhaften Haut- und Schleimhautblutungen bei geringfügigen Traumen und auf Einnahme von Medikamenten, die Knochenmarksdepressionen verursachen können.
2. Befunderhebung:
- Spezifisches Gewicht
- t,t-Muconsäure
Für die t,t-Muconsäurebestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht > 1010 ml/mg beträgt.
3. Beurteilung:
Hämoglobin: 10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer
MCV: 79-97 fl
Erythrozyten: 3,2 Millionen/mm3 für Frauen
3,8 Millionen/mm3 für Männer
Leukozyten: unterer Grenzwert: 4 000 (davon
2 000 Granulozyten) bzw. 3 700 bei nicht
pathologischem Differentialblutbild,
oberer Grenzwert: 13 000
Thrombozyten: 150 000 bzw. 130 000 bei nicht pathologischem
Differentialblutbild.
Differentialblutbild: Stabkernige: 1-5%
Segmentkernige: 45-80%
Eosinophile: 1-4%
Basophile: 0-1%
Monozyten: 2-8%
Lymphozyten: 20-40%
3.1.2. Harn:
Phenol: 40 mg/l
t,t-Muconsäure: 5 mg/l
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist zu achten auf Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe, chronisch entzündliche Hauterkrankungen, ausgeprägte chronische konjunktivale Reizerscheinungen, sowie auf Beschwerden im Bereich des zentralen und des peripheren Nervensystems wie:
Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, leichte Ermüdbarkeit, Merkfähigkeitsstörungen, Konzentrationsstörungen, Farbsehstörungen, Herzklopfen, Zittern in den Händen, Schweißausbrüche, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Alkoholintoleranz.
2. Befunderhebung:
- Spezifisches Gewicht
- bei Toluolexposition: o-Cresol
- bei Xylolexposition: Methylhippursäure
Für die o-Cresol- bzw. Methylhippursäurebestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht >1 010 ml/mg beträgt.
3. Beurteilung:
Hämoglobin: 10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer
Erythrozyten: 3,2 Millionen/mm3 für Frauen
3,8 Millionen/mm3 für Männer
Leukozyten: unterer Grenzwert: 4 000 (davon
2 000 Granulozyten)
bzw. 3 700 bei nicht pathologischem
Differentialblutbild,
oberer Grenzwert: 13 000
Thrombozyten: 150 000 bzw. 130 000 bei nicht pathologischem
Differentialblutbild
Differentialblutbild: Stabkernige: 1-5%
Segmentkernige: 45-80%
Eosinophile: 1-4%
Basophile: 0-1%
Monozyten: 2-8%
Lymphozyten: 20-40%
3.1.2. Harn:
o-Cresol: 0,8 mg/l
Methylhippursäure: 1,5 g/l
Toluol: 170 myg/100 ml Blut
Xylol: 150 myg/100 ml Blut
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
aromatische Nitro- und Amino-Verbindungen ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Appetitlosigkeit, Magenstörungen, Schwindel, Schwächegefühl, Schweißausbrüche, Unruhe, Kopfschmerzen, Herzbeklemmung, Herzjagen, Kurzatmigkeit, Haut- und Schleimhautreizungen, allergischen Dermatosen, Ekzeme und Asthma bronchiale.
Bei Arbeiten mit Aminoverbindungen ist zusätzlich zu achten auf:
Miktionsstörungen bzw. -beschwerden.
Bei Erhebung der Arbeitsvorgeschichte ist zu berücksichtigen, daß in „Nitrolacken” keine Nitroverbindungen, jedoch Toluol und Xylol enthalten sind.
2. Befunderhebung:
- Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
- Blutausstrich auf Heinz`sche Innenkörper
- Bestimmung der Serumtransaminasen SGOT, SGPT sowie Gamma-GT
- Eiweiß
- Sediment
- einmal jährlich zytologische Harnuntersuchung (Färbung nach Papanicolaou)
3. Beurteilung:
Hämoglobin: 10 g/dl für Frauen
12 g/dl für Männer
MCV: 79-97 fl
Erythrozyten: 3,2 Millionen/mm3 für Frauen
3,8 Millionen/mm3 für Männer
Leukozyten: unterer Grenzwert: 4 000 (davon
2 000 Granulozyten)
bzw. 3 700 bei nicht pathologischem
Differentialblutbild,
oberer Grenzwert: 13 000
Thrombozyten: 150 000 bzw. 130 000 bei nicht pathologischem
Differentialblutbild.
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder Chlorbenzole ausgesetzt sind
1. Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf Beschwerden im Bereich des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, wie:
Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsschwäche, Vergeßlichkeit, Sensibilitätsstörungen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Seh- und Hörstörungen, Beklemmungen, Klagen über Herzunruhe, psycho-vegetative Übererregbarkeit.
Weitere Zeichen einer erhöhten Einwirkung durch Halogenkohlenwasserstoffe können sein:
Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Magen-Darm-Störungen, Brechreiz,
Erbrechen, Alkoholintoleranz.
Es ist nach Hautveränderungen zu fragen.
2. Befunderhebung:
- Sediment
- Spezifisches Gewicht
- quantitative Trichloressigsäurebestimmung
Für die Trichloressigsäurebestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren spezifisches Gewicht > 1010 mg/ml beträgt.
3. Beurteilung:
B. Bei Exposition gegenüber Trichlormethan (Chloroform)
Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan oder
Chlorbenzolen:
1. Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf Beschwerden im Bereich des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, wie:
Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsschwäche, Vergeßlichkeit, Sensibilitätsstörungen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Seh- und Hörstörungen, Beklemmungen, Klagen über Herzunruhe, psycho-vegetative Übererregbarkeit.
Weitere Zeichen einer erhöhten Einwirkung durch Halogenkohlenwasserstoffe können sein:
Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, Magen-Darm-Störungen, Brechreiz,
Erbrechen, Alkoholintoleranz.
Es ist nach Hautveränderungen zu fragen.
2. Befunderhebung:
- Sediment
- immunologischer Teststreifen auf Mikroalbumin (Normbereich: 8-20 mg/l)
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Ethylenglykoldinitrat (Nitroglykol) oder Glyzerintrinitrat
(Nitroglyzerin) ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf Beschwerden wie: Kopfschmerzen, Schwindel, Brechreiz, Appetitlosigkeit, erhöhte Erregbarkeit, Schlafstörungen, Schmerzzustände in der Herzgegend. Gezielt zu fragen ist nach verstärkten Beschwerden dieser Art bei Arbeitsaufnahme nach Arbeitsunterbrechungen, zB nach Wochenenden, die für eine chronische Nitroglykol- oder Nitroglyzerineinwirkung charakteristisch sind.
2. Befunderhebung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf Beschwerden wie: Sehstörungen, Appetitlosigkeit, stärkere Gewichtsveränderungen, Schlaflosigkeit, Gedächtnisschwäche, Gereiztheit, Konzentrationsstörungen, Stimmungslabilität sowie auf Symptome, die auf koronare oder periphere Gefäßveränderungen hinweisen.
2. Befunderhebung:
- Sediment
- Kreatinin
- 2-Thioxothiazolidin-4-carbonsäure (TTCA)
Für die TTCA-Bestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren Kreatininkonzentration > 0,5 g/l ml/mg beträgt.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech oder Ruß (mit hohem Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen)
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese und Beschwerden:
Besonders zu berücksichtigen sind: chronische und allergische Hauterkrankungen, besondere Empfindlichkeit gegenüber Sonnenbestrahlung, deutliche Veränderung von Muttermalen, Pigmentveränderungen.
2. Befunderhebung:
Eingehende Inspektion der unbedeckten Körperstellen mittels Dermatoskop oder Leuchtlupe, insbesondere der Haut-Schleimhautübergänge.
Besonders ist zu achten auf: Hautleiden wie Ichthyose, Seborrhoe.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Quarz- (einschließlich Cristobalit und Tridymit), Asbest- oder
Hartmetallstaub ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Besonders zu berücksichtigen sind: Erkrankungen, Operationen oder Verletzungen der Atmungsorgane sowie Restzustände nach solchen, sofern diese die Funktion der Atmungsorgane wesentlich beeinträchtigen.
2. Befunderhebung:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekunden-Kapazität (FEV1)
- FEV 1% FVC
- MEF tief 50 (max. exspir. Flußwert bei 50% der VC)
Bei der Durchführung der Spirometrie ist regelmäßig die Eichkontrolle mit der 1-l-Pumpe vorzunehmen und zu dokumentieren. Zu beachten ist ferner die dem jeweiligen Meßsystem entsprechende BTPS-Korrektur. Die Lungenfunktionsprüfung ist pro Untersuchung mindestens zweimal vorzunehmen und der jeweils beste Meßwert zu registrieren. Weiters erfolgt die standardisierte Untersuchung grundsätzlich im Stehen; sollte aus bestimmten Gründen in einer anderen Körperstellung gemessen werden, ist dies am Untersuchungsblatt zu vermerken. Die Meßkurven sind graphisch zu dokumentieren; die Uhrzeit ist auf dem Untersuchungsformular festzuhalten.
Zur Beurteilung der Meßwerte sind die vom Arbeitskreis für Standardisierung der Österreichischen Gesellschaft für Lungenerkrankungen und Tuberkulose 1994 herausgegebenen Sollwerte für die Lungenfunktion heranzuziehen.
Die Österreichischen Sollwerte beruhen auf der statistischen Bearbeitung der Ergebnisse von spirographischen Untersuchungen, unter der Leitung von Prim. Doz. Dr. G. FORCHE, an Personen im Alter zwischen 16 und 90 Jahren, unter Einbeziehung von Geschlecht, Alter, Größe und bei Jugendlichen vom Gewicht. Aus den Regressionsgleichungen (siehe Teil IV) können die entsprechenden Sollwerte errechnet werden.
- p.a.-Aufnahme und eine seitliche Röntgenaufnahme der Thoraxorgane
Bei den Untersuchungen ist Großformat mit Hartstrahltechnik erforderlich;
es können auch Röntgenbilder, die diesen Anforderungen entsprechen und nicht älter als ein Jahr sind, berücksichtigt werden. Die Beurteilung der Röntgenaufnahme hat entsprechend dem Schema des Untersuchungsvordruckes zu erfolgen. Als Beurteilungsgrundlage ist die letztgültige Standardfilmserie der ILO zu verwenden. Radiographische Veränderungen, die nicht einer Staublungenerkrankung zugeordnet werden können, dürfen nicht nach obgenanntem Schema beschrieben werden; sie sind nach freier Diktion zu beschreiben, sofern ihnen für die Beurteilung der Eignung oder weiteren Eignung des/der Untersuchten Bedeutung zukommt.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Schweißrauch oder Aluminiumstaub ausgesetzt sind
1. Hinsichtlich der Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung von Schweißrauch oder Aluminiumstaub ausgesetzt sind, gelten die bei Einwirkung von quarz- oder asbesthaltigen Staub anzuwendenden Grundsätze (siehe dort).
2. Bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung verkürzt sich der Zeitabstand zur Folgeuntersuchung auf ein Jahr, sofern nicht aus ärztlichen Gründen ein noch kürzerer Zeitabstand notwendig ist. Sofern eine vorzeitige Folgeuntersuchung lediglich auf Grund veränderter Lungenfunktionswerte erfolgt, ist die Lungenfunktionsprüfung durchzuführen, jedoch keine Röntgen-Aufnahme erforderlich.
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
… 190 unveränderte Absätze
Rohbaumwoll- oder Flachsstaub ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Die Anamnese ist anhand beiliegenden speziellen standardisierten Fragebogens zu erheben (Muster siehe Teil IV).
2. Befunderhebung:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekunden-Kapazität (FEV1)
Die Prüfung der Lungenfunktion ist am ersten Tag der Arbeitsaufnahme nach einer Unterbrechung von mindestens 36 Stunden (zB Wochenende) nach wenigstens sechsstündiger Staubexposition durchzuführen. Die wiederkehrenden Untersuchungen sind nach Möglichkeit in den Monaten Mai bis Oktober durchzuführen, um Witterungseinflüsse auf die Untersuchungsergebnisse möglichst auszuscheiden.
Bei der Durchführung der Spirometrie ist regelmäßig die Eichkontrolle mit der 1-l-Pumpe vorzunehmen und zu dokumentieren. Zu beachten ist ferner die dem jeweiligen Meßsystem entsprechende BTPS-Korrektur. Die Lungenfunktionsprüfung ist pro Untersuchung mindestens zweimal vorzunehmen und der jeweils beste Meßwert zu registrieren. Weiters erfolgt die standardisierte Untersuchung grundsätzlich im Stehen; sollte aus bestimmten Gründen in einer anderen Körperstellung gemessen werden, ist dies am Untersuchungsblatt zu vermerken. Die Meßkurven sind graphisch zu dokumentieren; die Uhrzeit ist auf dem Untersuchungsformular festzuhalten.
Zur Beurteilung der Meßwerte sind die vom Arbeitskreis für Standardisierung der Österreichischen Gesellschaft für Lungenerkrankungen und Tuberkulose 1994 herausgegebenen Sollwerte für die Lungenfunktion heranzuziehen.
Die Österreichischen Sollwerte beruhen auf der statistischen Bearbeitung der Ergebnisse von spirographischen Untersuchungen, unter der Leitung von Prim. Doz. Dr. G. FORCHE, an Personen im Alter zwischen 16 und 90 Jahren, unter Einbeziehung von Geschlecht, Alter, Größe und bei Jugendlichen vom Gewicht. Aus den Regressionsgleichungen (siehe Teil IV) können die entsprechenden Sollwerte errechnet werden.
- p.a.-Aufnahme und seitliche Röntgenaufnahme der Thoraxorgane. Die Beurteilung der Röntgenaufnahme hat entsprechend dem Schema des Untersuchungsvordruckes zu erfolgen.
Bei den Untersuchungen ist Großformat mit Hartstrahltechnik erforderlich; es können auch Röntgenbilder, die diesen Anforderungen entsprechen und nicht älter als ein Jahr sind, berücksichtigt werden.
3. Beurteilung:
0 = kein Engegefühl am Morgen, keine Atemnot; FEV1 ≥ 80%;
1/2 = Engegefühl gelegentlich am ersten Arbeitstag; FEV1 ≥ 80%;
1 = Engegefühl regelmäßig an jedem Tag, an dem die Arbeit wieder
aufgenommen wird; FEV1 ≥ 80%;
2 = Engegefühl regelmäßig an allen Tagen, an denen gearbeitet
wird; FEV1 60-79%;
3 = zu den Symptomen des Stadiums 2 kommt eine Atemnot bei
Anstrengung und eine massive Verminderung der
Ventilationsgrößen; FEV1 < 60%.
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf Beschwerden allgemeiner Art wie:
Appetitlosigkeit, Übelkeit, sonstige Magen-Darm-Beschwerden.
Ferner ist zu fragen nach Symptomen einer Osteosklerose:
Gliederschmerzen, bleierner Schwere in den Gliedern, Steifheit der Wirbelsäule, sonstigen Bewegungseinschränkungen, Knochenfrakturen.
2. Befunderhebung:
- Röntgenaufnahme der Beckenknochen
- Röntgenaufnahme der Lendenwirbelsäule
Auf osteosklerotische Knochenprozesse ist besonders zu achten. Röntgenbilder von entsprechender Qualität, die nicht älter als ein Jahr sind, können ebenfalls zur Befunderhebung herangezogen werden.
- Kreatinin
- Fluoridausscheidung quantitativ
Für die Fluoridbestimmung ist nur eine Harnprobe geeignet, deren Kreatininkonzentration > 0,5 g/l ml/mg beträgt.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Dimethylformamid ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf: Magen-Darm-Beschwerden, Erkrankungen der Leber.
2. Befunderhebung:
- Bestimmung der Serum-Transaminasen SGOT, SGPT sowie Gamma-GT.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
Isocyanate ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf: Erkrankungen der Atmungsorgane, insbesondere: allergische Erkrankungen der Luftwege (zB Heuschnupfen, Asthma bronchiale), Neigung zu Bronchospasmen (anfallsartiger Hustenreiz, anfallsartige Atemnot, Gefühl der Enge), chronische Bronchitis, chronische Rhinitis, chronische Konjunktivitis.
2. Befunderhebung:
- Forcierten Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekunden-Kapazität (FEV1)
- FEV 1% FVC
- MEF tief 50 (max. exspir. Flußwert bei 50% der VC)
Bei der Durchführung der Spirometrie ist regelmäßig die Eichkontrolle mit der 1-l-Pumpe vorzunehmen und zu dokumentieren. Zu beachten ist ferner die dem jeweiligen Meßsystem entsprechende BTPS-Korrektur. Die Lungenfunktionsprüfung ist pro Untersuchung mindestens zweimal vorzunehmen und der jeweils beste Meßwert zu registrieren. Weiters erfolgt die standardisierte Untersuchung grundsätzlich im Stehen, sollte aus bestimmten Gründen in einer anderen Körperstellung gemessen werden, ist dies am Untersuchungsblatt zu vermerken. Die Meßkurven sind graphisch zu dokumentieren; die Uhrzeit ist auf dem Untersuchungsformular festzuhalten.
Zur Beurteilung der Meßwerte sind die vom Arbeitskreis für Standardisierung der Österreichischen Gesellschaft für Lungenerkrankungen und Tuberkulose 1994 herausgegebenen Sollwerte für die Lungenfunktion heranzuziehen.
Die Österreichischen Sollwerte beruhen auf der statistischen Bearbeitung der Ergebnisse von spirographischen Untersuchungen, unter der Leitung von Prim. Doz. Dr. G. FORCHE, an Personen im Alter zwischen 16 und 90 Jahren, unter Einbeziehung von Geschlecht, Alter, Größe und bei Jugendlichen vom Gewicht. Aus den Regressionsgleichungen (siehe Teil IV) können die entsprechenden Sollwerte errechnet werden.
3. Beurteilung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch den Organismus besonders belastende Hitze ausgesetzt sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist gezielt zu fragen nach: Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems.
2. Befunderhebung:
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die in Gasrettungsdiensten,
Grubenwehren, Gasschutzwehren sowie als deren ortskundige Führer eingesetzt werden oder deren Tätigkeit durch das Tragen von schweren Atemschutzgeräten (mehr als 5 kg) als besonders
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf: Erkrankungen und Beschwerden von seiten des Herz-Kreislauf-Systems (Angina pectoris, Herzinfarkt, Claudicatio intermittens, atypische Herzschmerzen), Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems, Bewußtseins- und Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden, Klaustrophobie, Erkrankungen der Atmungsorgane, Alkoholabhängigkeit.
2. Befunderhebung:
- Forcierte Vitalkapazität (FVC)
- 1-Sekunden-Kapazität (FEV1)
- FEV 1% FVC
- MEF tief 50 (max. exspir. Flußwert bei 50% der VC)
Bei der Durchführung der Spirometrie ist regelmäßig die Eichkontrolle mit der 1-l-Pumpe vorzunehmen und zu dokumentieren. Zu beachten ist ferner die dem jeweiligen Meßsystem entsprechende BTPS-Korrektur. Die Lungenfunktionsprüfung ist pro Untersuchung mindestens zweimal vorzunehmen und der jeweils beste Meßwert zu registrieren. Weiters erfolgt die standardisierte Untersuchung grundsätzlich im Stehen; sollte aus bestimmten Gründen in einer anderen Körperstellung gemessen werden, ist dies am Untersuchungsblatt zu vermerken. Die Meßkurven sind graphisch zu dokumentieren; die Uhrzeit ist auf dem Untersuchungsformular festzuhalten.
Zur Beurteilung der Meßwerte sind die vom Arbeitskreis für Standardisierung der Österreichischen Gesellschaft für Lungenerkrankungen und Tuberkulose 1994 herausgegebenen Sollwerte für die Lungenfunktion heranzuziehen.
Die Österreichischen Sollwerte beruhen auf der statistischen Bearbeitung der Ergebnisse von spirographischen Untersuchungen, unter der Leitung von Prim. Doz. Dr. G. FORCHE, an Personen im Alter zwischen 16 und 90 Jahren, unter Einbeziehung von Geschlecht, Alter, Größe und bei Jugendlichen vom Gewicht. Aus den Regressionsgleichungen (siehe Teil IV) können die entsprechenden Sollwerte errechnet werden.
3. Beurteilung:
Untersuchungen von Arbeitnehmer/innen unter 21 Jahren, die unter
Tage im Bergbau beschäftigt werden
1. Arbeitsanamnese, Familienanamnese, Beschwerden
Es ist gezielt zu fragen nach:
Erkrankungen und Beschwerden von Seiten des Herz-Kreislaufsystems, der Atmungsorgane und des Muskel-Skelett-Apparates, Bewusstseins- und Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden, Klaustrophobie
2. Befunderhebung:
3. Beurteilung
Die Beurteilung der Eignung von Arbeitnehmer/innen unter 21 Jahren, die unter Tage im Bergbau beschäftigt werden, ist im Einzelfall nach dem körperlichen Gesamtzustand entsprechend dem Stand der Arbeitsmedizin vorzunehmen. Sie ist im Allgemeinen nicht gegeben bei:
Vorliegen einer absoluten oder relativen Kontraindikation für Ergometrie,
Erkrankungen der Atmungsorgane mit hochgradig eingeschränkter
Lungenfunktion,
Epilepsie,
insulinpflichtiger Diabetes.
Teil II
Untersuchungen bei Lärmeinwirkung
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch andauerndem starken Lärm ausgesetzt sind, bei dem ein Schallpegelwert von 85 dB(A) oder bei nicht andauerndem Lärm ein wirkungsäquivalenter
Expositionsgrenzwert oder der Auslösewert überschritten wird
A. Eignungsuntersuchung:
… 102 unveränderte Absätze
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf: Gehörgangsekzem, Ohrfluß. Hinsichtlich der Arbeitsanamnese ist die Gesamtzahl der Lärmarbeitsjahre zu ermitteln. Wenn die persönlichen Angaben kein Resultat erbringen, sind die Lärmjahre ab dem 16. Lebensjahr des Probanden zu zählen.
2. Befunderhebung:
Grenzkurve I: bei bis zu 10 geleisteten Lärmjahren
Grenzkurve II: bei 11 bis 20 geleisteten Lärmjahren
Grenzkurve III: bei über 20 geleisteten Lärmjahren
Taube sowie hochgradig Schwerhörige, deren Gehör sich nach dem
Sprachaudiogramm nicht mehr verstärken läßt, sind für Lärmarbeiten
prinzipiell geeignet.
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
Erkrankungen, die das Tragen von Gehörschutz zeitweilig oder dauernd behindern oder unmöglich machen (zB Gehörgangsekzem, Ohrfluß usw.). Hinsichtlich der Arbeitsanamnese ist die Gesamtzahl der Lärmarbeitsjahre zu ermitteln. Wenn die persönlichen Angaben kein Resultat erbringen, sind die Lärmjahre ab dem 16. Lebensjahr des Probanden zu zählen.
2. Befunderhebung:
Prüfung” in geltender Fassung.
Teil III
Sonstige besondere Untersuchungen
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die Nachtarbeit verrichten
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf: Magen-Darm-Erkrankungen oder -Beschwerden, Diabetes mellitus, epileptische Anfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder -Beschwerden, Schlafstörungen, Appetitstörungen.
2. Befunderhebung:
Allgemeine ärztliche Untersuchung:
Dabei ist die Herz-Kreislauf-Funktion besonders zu berücksichtigen.
Untersuchung von Arbeitnehmer/innen, die einer Einwirkung durch
eindeutig als krebserzeugend eingestufte Arbeitsstoffe gemäß III. A1 U. A2 MAK-Werte-Liste ausgesetzt sind, sofern nicht Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf: wiederholte schwere Infektionskrankheiten, schlecht heilende Wunden, ungewollte Gewichtsabnahme, Appetitverlust, chronischer Reizhusten, länger andauernde Heiserkeit, Auswurf mit Blutbeimengung, Blut im Harn, Stuhlgang von wechselnder Konsistenz mit Blut- und Schleimbeimengungen, immunsupressive Therapie, frühere therapeutische oder sonstige erhebliche Exposition durch ionisierende Strahlen, frühere berufliche Belastung durch krebserzeugende Stoffe.
2. Befunderhebung:
- Blutsenkung
- Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
- SGOT, SGPT und Gamma-GT, LDH
1. Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden:
Es ist besonders zu achten auf:
chronische Erkrankungen, die die Abwehrmechanismen des Körpers nachhaltig schwächen (zB bestehende Krebserkrankungen, Zustand nach Milzentfernung), Behandlung mit Immunsupressiva, Zytostatika und ionisierenden Strahlen, systemische Behandlung mit Corticosteroiden oder Antibiotika, Infektionskrankheiten, akuten oder chronischen Hauterkrankungen.
2. Befunderhebung:
- Blutsenkung
- Blutstatus (Hämoglobin, Leukozyten, Erythrozyten, Thrombozyten, Differentialblutbild, MCV)
- SGOT, SGPT, Gamma-GT, LDH
- Sediment
- Eiweiß
- Zucker
- VK
- FEV 1
- MEF tief 50
Ganzkörper-Vibrationen
- Blutdruck
- Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status.
- Untersuchung der WS-Funktionen und Evaluierung der Beschwerden durch Mobilisationsprüfung:
Rumpfextension, Rumpfflexion, laterale Rumpfflexion, Rotation links/rechts
- Prüfung der Nervenirritationen
Lasègue Test (bei liegender Person passives Heben des gestreckten Beines im Hüftgelenk; L4 – S1)
- Prüfung von Hypästhesien im Dermatom L4-S1
- Prüfung von motorischen Störungen (Tonusabschwächungen oder einseitige Umfangsminderungen im Bereich M.Quadriceps, M. extensor hallucis longus, M. triceps surae)
- Prüfung von Reflexabschwächungen (Patellarsehnenreflex L3 - L4, Achillessehnenreflex S1
Hand-Arm-Vibrationen
2. bis 5. Fingers, provoziert durch Kälte (zB im Freien, im Schwimmbad) oder Emotionen, anfallsartig auftretend, Schmerzen nach dem Anfall (durch Dilatation der Gefäße). Zu Erheben ist bei Schmerzsymptomatik der Beginn, das Intensitätsmuster und Einflussfaktoren (Kälte, Schlaf, körperliche Anstrengung und Nikotineinfluss).
- Blutdruckmessung, am rechten und am linken Arm
- Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status.
- Hand-Arm Bereich: Druckdolenz, Radialispuls, Hautkolorit, -temperatur, und -trophik, Sensibilität, Schmerz- und Temperaturempfindung, aktive Beweglichkeit: Faustschluss, Strecken der Langfinger. Handgelenk Beweglichkeitsprüfung (funktionelle Einschränkung der Handgelenksfunktion), Schmerzen in Ruhe oder nächtlich, weiters beim Aufstützen, Prüfung der Stabilität im Radioulnargelenk, Prüfung der Sensibilität der betroffenen Finger (2 – 5).
- Zuerst Abklärung von Dys-, Hyp- und Parästhesien (Finger bamstig, taub, gefühllos) und Schmerzen, Ausschluss einer Makroangiopathie durch Tasten aller arteriellen Armpulse (Allentest), Vergleich der Grobkraft beidseits (ggf. Handdynamometrie zur Verlaufskontrolle), auffällige Muskelatrophien.
- Einrichtung zur automatischen Aufrechterhaltung der Temperatur über die komplette Messzeit, auch bei mehreren Probanden (Thermostat)
- Kalibriertes Messgerät (zB Infrarotthermometer)
- Untersuchungsperson vor der Untersuchung in unbelastetem Zustand (noch keine Vibrationsbelastung am Tag der Untersuchung)
- Messung an den Fingerkuppen vor Untersuchungsbeginn
- Wassertemperatur 10,0 – 12,0°C
- Kaltwasserexposition: 2,0 Minuten
- Danach vorsichtiges Abtrocknen unter Vermeiden von Reibung
- Im Abstand von 5 Minuten jeweils Temperaturmessungen an allen Fingerkuppen
- Dazwischen körperliche Ruhe (Sitzen), die Finger und Hände dürfen nicht gerieben werden
- Schriftliche Registrierung der Temperaturmessungen an allen Fingern
- 15,0 Minuten nach dem Ende der Kaltwasserexposition Aufzeichnung der Temperaturen an allen zehn Fingern
Handlungsbedarf besteht, wenn 15,0 Minuten nach dem Ende der Kaltwasserexposition an zumindest einem Finger die Temperatur von 28 °C noch nicht wieder erreicht ist oder wenn er/sie eine mit der Vibrationseinwirkung im Zusammenhang stehende Gesundheitsschädigung oder Anzeichen einer drohenden Gesundheitsschädigung im Rahmen der übrigen klinischen Untersuchungen festgestellt wird.
Teil IV
TABELLE 1
… 184 unveränderte Absätze
Regressionsgleichungen
Männer: n = 4.928, 18 - 90 Jahre, 1,44 - 2,00 m
------------------------
r 2 s hoch e
--------------------------------------------------------------------
FVD = -11.606+8.172 H-0.0339 A x H + 1.2869
In(A) 0.594 0.628
--------------------------------------------------------------------
FEV tief 1 = -8.125+6.212 H -0.0300 A x H +
0.9770 In(A) 0.611 0.533
--------------------------------------------------------------------
Wurzel PEF = 1.798+2.311 In(H)+0.0159 A -
0.000248 A 2 0.312 0269
--------------------------------------------------------------------
Wurzel MEF tief 75 = 1.581+1.854 In(H)+
0.0213 A - 0.000283
A 2 0.193 0.300
--------------------------------------------------------------------
Wurzel MEF tief 50 = 1.490+1.290 In(H) +
0.0125 A - 0.000218
A 2 0.206 0.314
--------------------------------------------------------------------
Wurzel MEF tief 25 = 1.314+0.898 In(H) -
0.0083 A - 0.000026
A 2 0.396 0.231
--------------------------------------------------------------------
FEV tief 1 % FVC = 101.99-1.191 H 2 -
3.962 In(A) 0.257 5.45
--------------------------------------------------------------------
TLC = (1.134 + 0.0053 A) VC s tief e = 1.36 s tief e (VC)
TABELLE 2
Regressionsgleichungen
Frauen: n = 6.633, 16 - 90 Jahre, 1,40 - 1,90 m
------------------------
r 2 s hoch e
--------------------------------------------------------------------
FVC = -10.815+6.640 H-0.0408 A x H + 1.7293
In(A) 0.658 0.450
--------------------------------------------------------------------
FEV tief 1 = -6.995+5.174 H-0.0314 A x H +
1.0251 In(A) 0.711 0.384
--------------------------------------------------------------------
Wurzel PEF = 1.832+1.838 In(H) + 0.0078 A -
0.000172 A 2 0.391 0.236
--------------------------------------------------------------------
Wurzel MEF tief 75 = 1.779+1.421 In(H)+0.0096
A - 0.000179 A 2 0.295 0.247
--------------------------------------------------------------------
Wurzel MEF tief 50 = 1.561+1.177 In(H)+0.0045
A - 0.000140 A 2 0.304 0.268
--------------------------------------------------------------------
Wurzel MEF tief 25 = 1.372+0.938 In(H)-0.0152
A - 0.000036 A 2 0.545 0.212
--------------------------------------------------------------------
FEV tief 1 % FVC = 118.993-3.0320 H tief 2 -
6.9053 In(A) 0.249 5.318
--------------------------------------------------------------------
TLC = (1.2413 + 0.0036 A) VC s tief e = 1.36 s tief e (VC)
H = Größe (m), A = Alter (J)
r tief 2 = Bestimmheitsgrad, s tief e = Standardabweichung der
Regression
Standardisierter Fragebogen
bei Einwirkung von Rohbaumwoll- oder Flachsstaub
Name ........................ Versicherungsnummer .............
Vorname ....................... Geburtsdatum ................
Plz./Wohnort ................... Männlich o
Str./Nr. .................... Weiblich o
Berufsvorgeschichte
Haben Sie jemals gearbeitet in:
Kohlenbergwerken o Asbestbetrieben o
anderen Bergbauen o Hanf- u. Juteverarbeitung o
Steinbrüchen u. ähnl. o anderen Staubberufen o
Gießereien, Eisen- u.
Stahlwerken o anderen Baumwollbetrieben o
Wenn „ja”, in welchem
Betrieb Abteilung von - bis Jahre
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
derzeit
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
Krankheitsvorgeschichte
1. An welcher der folgenden Krankheiten haben Sie jemals gelitten?
Ja Nein Ja Nein
Bronchitis o o Bronchialasthma o o
Lungenentzündung o o Andere
Lungenerkrankungen o o
Rippenfellentzündung o o Herz-Kreislauf-
Erkrankungen o o
Tuberkulose o o
2. Hatten Sie in den vergangenen drei Jahren
irgendeine Lungenerkrankung, welche
Arbeitsunfähigkeit bedingt hat Ja Nein
oder einen Krankenhausaufenthalt notwendig machte? o o
Wenn „ja”:
Jahr Krankheitsdauer Auswurf Ärztliche Diagnose
---------------------------------------------------------------------
weniger als 1 Woche oder
1 Woche mehr ja/nein
---------------------------------------------------------------------
3. Gibt es Lungenerkrankungen in Ihrer Familie?
Wenn „ja”, welche:
Husten
nie geleg. öfter meistens
4. Husten Sie in der Früh beim Aufstehen o o o o
(zB nach der ersten Zigarette)?
5. Husten Sie beim Gang ins Freie? o o o o
6. Husten Sie während der Nacht? o o o o
7. Husten Sie während des Tages? o o o o
8. Husten Sie an einem oder an mehreren
bestimmten Tagen in der Woche? o o o o
Wenn „öfter” oder „meistens”:
9. Welche(r) Tag(e) ist (sind) das?
Mo Di Mi Do Fr Sa So
o o o o o o o
Auswurf
nie geleg. öfter meistens
10. Haben Sie Auswurf in der Früh beim
Aufstehen (zB nach der ersten
Zigarette)? o o o o
11. Haben Sie Auswurf beim Gang ins
Freie? o o o o
12. Haben Sie Auswurf während der Nacht? o o o o
13. Haben Sie Auswurf während des Tages? o o o o
14. Haben sie in den vergangenen Jahren
drei Wochen
oder länger an Husten bzw. Auswurf Ja Nein
gelitten? o o
Wenn „ja”:
15. Leiden Sie in einem Jahr drei Monate
oder länger an Husten und Auswurf? o o
Atemnot (Beklemmung)
- ohne erkältet (verkühlt) zu sein -
nie geleg. öfter meistens
16. Haben Sie ein Gefühl der Beklemmung
oder Atemnot? o o o o
Wenn „öfter” oder „meistens”:
17. Haben Sie diese Beschwerden nur an
einem oder mehreren bestimmten Tagen nein manchmal immer
in der Woche? o o o
Wenn „manchmal” oder „immer”:
18. An welchem Tag der Woche treten Mo Di Mi Do Fr Sa So
diese Beschwerden auf? o o o o o o o
19. Zu welcher Zeit treten am Montag
diese Beschwerden auf und wie lange
dauern sie an? Von ......... bis .........
20. Zu welcher Zeit treten am Dienstag
Beschwerden auf und wie lange dauern
sie an? Von ......... bis .........
21. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie rasch in der Ebene gehen
oder bei kleinen Steigungen?
Nein Ja
o o
22. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie mit anderen Leuten im
üblichen Tempo in der Ebene gehen?
Nein Ja
o o
23. Müssen Sie wegen Kurzatmigkeit auf einer für Sie üblichen Strecke
stehenbleiben?
Nein Ja
o o
24. Leiden Sie an Kurzatmigkeit beim Waschen bzw. Ankleiden?
Nein Ja
o o o o o
1 2 3 4 5 Beurteilungsgrad
Wettereinfluß
nie geleg. öfter meistens
25. Hat das Wetter einen Einfluß auf
Ihre Atmung? o o o o
26. Verursacht Ihnen ein bestimmtes
Wetter Kurzatmigkeit? o o o o
Rauchen
27. Rauchen Sie derzeit oder haben Sie
erst kürzlich (bis zirka ein Monat) Ja Nein
aufgehört zu rauchen? o o
Zigaretten am Tag ..........
Zigarren am Tag ..........
Wieviele Jahre rauchen Sie schon? ..........
Ja Nein
28. Haben Sie früher geraucht? o o
Zigaretten am Tag ..........
Wieviele Jahre haben Sie geraucht? ..........
Wann haben Sie aufgehört zu rauchen? ..........
Anmerkung
… 17 unveränderte Absätze
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