Rechtsform der Veranlagung, Gesamtvolumen und allfällige Stückelung,
BGBl. I Nr. 62/2019
EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2neu
Anlage B
Schema B
SCHEMA FÜR DEN ZUSATZPROSPEKT FÜR VERANLAGUNGEN IN IMMOBILIEN (§ 9)
KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 7 und 22 haften
(Name, Stellung)
KAPITEL 2
Angaben über die angebotene Veranlagung in Immobilien
- Ziffer eins
- Ziffer 2Art der Veranlagungsgemeinschaft (offene oder geschlossene Form),
- Ziffer 3Art, Anzahl und Lage (In- und Ausland) der vorhandenen Immobilien und Art und Anzahl der zu erwartenden Immobilien,
- Ziffer 4Grundsätze, nach denen die Anschaffung, Veräußerung und Verwaltung der Immobilien erfolgt,
- Ziffer 5Vertriebs- und Managementkosten der Veranlagungsgemeinschaft, jeweils nach Höhe und Art der Verrechnung unter Angabe der Leistungen der Verwaltung,
- Ziffer 6Rechtsbeziehungen der Veranlagungsgemeinschaft zu den in den Vertrieb und in das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingeschalteten Dritten und die von den Dritten verrechneten Kosten und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen,
- Ziffer 7Methoden der Wertermittlung, die innerhalb jeder Veranlagungsgemeinschaft einheitlich sein müssen,
- Ziffer 8je Immobilie: Anschaffungskosten, vermietbare Flächen, Errichtungsjahr, Summe der Kosten der durchgeführten Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Summe der Kosten geplanter Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Art der Betriebskostenverrechnung,
- Ziffer 9bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind, je Immobilie,
- Ziffer 10nähere Bestimmungen über die Ermittlung des Jahresgewinnes bzw. -überschusses und die Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes,
- Ziffer 11Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresgewinnes bzw. -überschusses,
- Ziffer 12Darstellung des Kaufpreises der angebotenen Veranlagung samt aller Nebenkosten,
- Ziffer 13Art und Umfang der grundbücherlichen Sicherung der Veranlagung,
- Ziffer 14zukünftige Stellung und Rechte des Anlegers bei strukturellen Veränderungen,
- Ziffer 15Angaben über allfällige Bezugsrechte und deren Preise bzw. deren Preisermittlung für die Anleger im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens und Angaben, in welcher Form die bestehenden Vermögensrechte der Anleger gegenüber neuen Anlegern gesichert sind oder angemessen ausgeglichen werden,
- Ziffer 16projektierte Rentabilität und Berechnungsmethode der Rentabilität,
- Ziffer 17Möglichkeiten der Aufgabe der Veranlagung und Ermittlung des Aufgabepreises,
- Ziffer 18Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall.
KAPITEL 3
Angaben über Dritte, die in den Vertrieb der Veranlagung und das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingebunden sind
- Ziffer einsFirma und Sitz, Unternehmensgegenstand,
- Ziffer 2Personen, die mit der Geschäftsleitung und der Aufsicht über die Geschäftsleitung betraut sind,
- Ziffer 3letzter Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk und etwaiger Geschäftsbericht.
KAPITEL 4
Angaben über den Versicherungsschutz je Immobilie
Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad.
KAPITEL 5
Art und Umfang der laufenden Information der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung