Firmenname
BGBl. II Nr. 365/2022
Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Statistik der Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2neu
Anlage römisch zwei Erhebungsmerkmale gemäß Paragraph 5, Ziffer 2
Merkmale der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit, die im Ausland ansässige rechtliche Einheiten und Niederlassungen kontrolliert
- eins Punkt eins
- eins Punkt 2Standort
- eins Punkt 3Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
- eins Punkt 4Firmenbuchnummer
- eins Punkt 5Anzahl und Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008 der im Inland kontrollierten Unternehmen
- eins Punkt 6Zahl der Beschäftigten in den im Inland kontrollierten Unternehmen
- eins Punkt 7Umsatzerlöse der im Inland kontrollierten Unternehmen
Merkmale der im Ausland ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden:
- 2 Punkt einsFirmenname
- 2 Punkt 2Land, in dem die kontrollierten Unternehmen und Niederlassungen ansässig sind, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang römisch zwei der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470 aus 2020, angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
- 2 Punkt 3Wirtschaftstätigkeit nach Gruppen der ÖNACE 2008
- 2 Punkt 4Umsatzerlöse
- 2 Punkt 5Zahl der Beschäftigten
- 2 Punkt 6Personalaufwendungen
- 2 Punkt 7Bruttoinvestitionen in Sachanlagen