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BGBl. II Nr. 1/2023

kundgemacht 02.01.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 1/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten 5 § 0↗RIS↗
Anl. 2geändertÜberschrift, Text · I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORS…: Überschrift (entfallen) · 1. Art und Funktion des Lehrplanes: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 2. Verbindliche Übungen: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 3. Planung der Jahresarbeit: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 5. Lernorganisation auf der Vorschulstu…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberecht…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 7. Betreuungsplan für ganztägige Schulf…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRU…: Überschrift (entfallen) · 1. Art und Gliederung des Lehrplanes: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 2. Zusammenfassung der Schulstufen: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 3. Gliederung der Bildungsangebote nach…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 4. Unterrichtsprinzipien: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 5. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan –…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 6. Unterrichtsplanung: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 7. Lernen und Lehren in der Grundschule: Überschrift (entfallen), lit a (entfallen), Schlussteil (entfallen), Text (entfallen), lit b (entfallen) · 8. Zusammenarbeit mit Erziehungsberecht…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 9. Schuleintritt – Schulübertritt: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 10. Klassenübergreifende und gemeinscha…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 11. Erteilung des Unterrichts in Werker…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 12. Schulautonome Lehrplanbestimmungen: Überschrift (entfallen), Text (entfallen), Z 1 bis Z 4 (entfallen) · 13. Betreuungsplan für ganztägige Schul…: Überschrift (entfallen), Text (entfallen) · 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans: Überschrift, Text · 2. Gesetzlicher Auftrag der Volksschulen: Überschrift, Text · 3. Leitvorstellungen: Überschrift, Text · 4. Volksschuloberstufe: Überschrift, Text · 1. Kompetenzorientierung als pädagogisc…: Überschrift (neu), Text (neu) · 2. Kennzeichen kompetenzorientierten Un…: Überschrift (neu), Text (neu) · Tabelle, Z 3 (entfallen), Z 1 bis Z 5 (entfallen) · 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorienti…: Überschrift · 2. Entrepreneurship Education: Überschrift · 3. Gesundheitsförderung: Überschrift · 4. Informatische Bildung: Überschrift · 5. Interkulturelle Bildung: Überschrift (neu) · 6. Medienbildung: Überschrift (neu) · 7. Politische Bildung: Überschrift (neu) · 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und …: Überschrift (neu) · 9. Sexualpädagogik: Überschrift (neu) · 10. Sprachliche Bildung und Lesen: Überschrift (neu) · 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwi…: Überschrift (neu) · 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung: Überschrift (neu) · 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbrauch…: Überschrift (neu) · 1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstan…: Überschrift, Text · 2. Schulische Gestaltungsfreiräume: Überschrift, Text · 3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stund…: Überschrift (neu), Text (neu) · 4. Dauer einer unterrichtlichen Einheit: Überschrift (neu), Text (neu) · 5. Vorschulstufe: Überschrift (neu), Text (neu) · 6. Inklusiver Unterricht und Förderung …: Überschrift (neu), Text (neu) · 7. Schularbeiten: Überschrift (neu), Text (neu) · 8. Förderunterricht: Überschrift (neu), Text (neu) · 9. Gestaltung von Nahtstellen: Überschrift (neu), Text (neu) · 10. Öffnung der Schule und des Unterric…: Überschrift (neu), Text (neu) · 11. Begabungs- und Begabtenförderung: Überschrift (neu), Text (neu) · 12. Betreuungsplan für ganztägige Schul…: Überschrift (neu), Text (neu) · 3. und 4. Schulstufe: Überschrift (entfallen), Tabelle (entfallen), Text (entfallen) · 3. Schulstufe: Überschrift (entfallen), Tabelle (entfallen) · 4. Schulstufe: Überschrift (entfallen), Tabelle (entfallen) · 1. Schulstufe: Überschrift (neu) · 2. Schulstufe: Überschrift (neu) · 3. Schulstufe: Überschrift (neu) · 4. Schulstufe: Überschrift (neu)
in Kraft 01.09.2020 – 31.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 379/2020 · danach: BGBl. II Nr. 1/2023 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft 01.09.2023 – 15.09.2023 · idF BGBl. II Nr. 1/2023 · danach: BGBl. II Nr. 269/2023 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2
LEHRPLAN DER VOLKSSCHULEN (VOLKSSCHULKLASSEN) MIT KROATISCHER ODER MIT KROATISCHER UND DEUTSCHER UND KROATISCHER UNTERRICHTSSPRACHE
im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 lit. a des Minderheiten-Schulgesetzes
für das Burgenland, BGBl. Nr. 641/1994
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORSCHULSTUFE
1. Art und Funktion des Lehrplanes
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des kompensatorischen Charakters dieser Schulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen. Er ist als Planungskonzept angelegt, das dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder, deren Vorkenntnisse in kroatischer und deutscher Sprache und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse ermöglicht.
2. Verbindliche Übungen
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist den Lehrer auf die Vielseitigkeit seiner Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.
Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
3. Planung der Jahresarbeit
Jeder Lehrer hat seiner Arbeit in der Vorschulklasse eine Planung zugrunde zu legen, welche kontinuierlich im Hinblick auf die spezielle Situation seiner Klasse zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.
Die Planung der Jahresarbeit für eine Vorschulklasse verlangt vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülergruppen. Hiebei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen.
(Anm.: 4. Vorschulgruppen aufgehoben durch BGBl. II Nr. 136/2000)
5. Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimensionen zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen, dies ermöglicht den Kindern die Bestätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel).
Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schüler dar und bieten dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse, kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist zumindest eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln erforderlich.
Gezielte Fördermaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit, insbesondere mit der Begegnung der kroatischen und der deutschen Sprache im täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die Aufgaben der Vorschulstufe ist der enge Kontakt zwischen Lehrer und Eltern besonders wichtig. Hiebei hat der Lehrer die Eltern insbesondere über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern, sodaß die Schulfreie im vollen Ausmaß erreicht werden kann. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe ist auch die Kooperation der Lehrer mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der ersten Schulstufe der Grundschule. Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.
7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Abschnitt II Z 13 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) findet Anwendung.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE)
1. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Lehrplan der Grundschule mit kroatischer bzw. mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch den Lehrer.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Kroatischunterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Werkerziehung und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht (ausgenommen in Deutsch, Lesen und Schreiben) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in der Regel in zwei Spalten dargestellt:
In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.
Der Lehrplan umfaßt
Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
Allgemeines Bildungsziel,
Allgemeine didaktische Grundsätze,
Stundentafel,
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische
Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
2. Zusammenfassung der Schulstufen
Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen werden im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu je zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die erste und zweite Schulstufe (nach Bedarf auch über die Vorschulstufe) und die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Erforderlichenfalls kann die Schulkonferenz mit Zustimmung der Bildungsdirektion einzelne Teilaufgaben von einer Schulstufe auf die andere verlegen.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 9.
3. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen, Werkerziehung) – im allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht und der Kroatisch- bzw. Deutschunterricht auszuweisen.
Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:
Gesundheitserziehung
Leseerziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)
Interkulturelles Lernen
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Erziehung zum Umweltschutz
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung).
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
5. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Aus dieser Entscheidungsfreiheit des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst ihm seine pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe folgende Grundsätze beachtet werden:
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen so wie einzelner Schüler im besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.
6. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Lehrers.
Der Lehrplan dient dem Lehrer bei seiner Planung als Grundlage für
– die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
– die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe; dabei Berücksichtigung der geographischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
– die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
– die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und ähnliches) und Medien des Unterrichts.
Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung (auch für den kroatischsprachigen Unterricht) auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe und Schulsituation der betreffenden kroatischen bzw. gemischtsprachigen Gemeinde bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsgemäßen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den kroatischsprachigen Unterricht) können dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen.
7. Lernen und Lehren in der Grundschule
a) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewußtem, selbständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
– Lernen im Spiel
– offenes Lernen
– projektorientiertes Lernen
– entdeckendes Lernen
– informierendes Lernen
– wiederholendes und übendes Lernen ua. mehr.
b) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
8. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist ein enger Kontakt zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten wichtig. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder in kroatischer und deutscher Sprache sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken. Für die individuelle Förderung der Kinder in der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft. In der Phase des Schuleintritts bzw. des Schulübertritts ist die Kontaktnahme mit vorschulischen Einrichtungen bzw. mit weiterführenden Schulen wünschenswert. Wertvolle Hilfestellung kann vor allem durch den schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen. Dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts zu informieren. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn ihm die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
9. Schuleintritt – Schulübertritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschüler kennenzulernen und zu ihnen wie zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, daß zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu den eher zielorientierten Lernformen der Grundschule zu erweitern.
Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, daß es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
10. Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen
Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.
An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.
Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen, Freigegenstände sowie verschiedene Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen.
Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, daß auch jene einsprachigen Kinder, die keinen unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam tätig sein können. Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichts führen.
Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende Aktivitäten.
11. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in der Grundschule
Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in Werkerziehung (Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich und Schwerpunkt B: Bauen – Wohnen, Technik, Produktgestaltung) vom Lehrer für Werkerziehung zu erteilen. Auf der Grundstufe II ist der Unterricht in Werkerziehung, soweit dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) umfaßt, vom Lehrer für Werkerziehung und, soweit der Unterricht den Schwerpunkt B (Bauen – Wohnen, Technik, Produktgestaltung) umfaßt, vom Klassenlehrer zu erteilen.
12. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen § 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breitgefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
13. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Anlage A zweiter Teil Abschnitt I Z 15 der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, BGBl. Nr. 134/1963, in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich und zu Burgenländern, die sich bewußt zur Zweisprachigkeit bekennen, herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben der eigenen Volksgruppe, Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Der Lehrplan dient als Grundlage für
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat – die Volksschule in Konkretisierung des Bildungsauftrags der Vorschulstufe die Aufgabe, jene Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die Schulreife besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde Schule, im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern.
Die Volksschule hat – die Planung und Steuerung des Unterrichts in den ersten vier Schulstufen der Grundschule eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei soll den Kindern eine grundlegende inhaltlicher und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen in methodischer Hinsicht, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen – die Gestaltung der einzelnen Schüler schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen, hat die Grundschule daher folgende Aufgabe zu erfüllen:
– Entfaltung und Förderung der Lernfreude, die Planungen von Aktivitäten der Fähigkeiten schulpartnerschaftlichen Gremien, Interessen und Neigungen;
– Stärkung und Entwicklung des Vertrauens des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit; das standortbezogene Bildungsangebot,
– Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung die Berücksichtigung der individuellen Interessen und Anerkennung von Regeln persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Normen); Schüler
– Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten in kroatischer und deutscher Sprache (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit); und gliedert sich in folgende neun Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne für die einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe und Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände der 1. bis 4. Schulstufe.
– Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken, einer sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen; Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.
– schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt, Genauigkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme); Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in den unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.
– ausgehend von Auf die Lehrpläne für den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewußtem, selbständigem, zielerreichendem Lernen hinführen Religionsunterricht wird im siebenten Teil hingewiesen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung auch im zweisprachigen Bereich angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen. Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und Lehrstoff.
Darüber hinaus ist es das Bildungsziel der zweisprachigen Volksschule des Burgenlandes, den Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der Zweisprachigkeit 2. Gesetzlicher Auftrag der Volksschulen
Die Aufgabe der Volksschule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Volksschule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können vorbereiten und die Fähigkeiten des selbsttätigen Bildungserwerbs verankern. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die Volksschule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.
– Der Gesetzgeber hat für das Gelingen positiver Kommunikations- die Volksschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive, als auch emotionale und Kooperationsprozesse soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht in der individuellen Lebenswelt Volksschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zu einer kritischen, kommunikativen, kreativen und teamfähigen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.
– für Der umfassende Bildungsauftrag der Volksschule setzt die Verwirklichung persönlicher Beiträge individuelle Förderung eines jeden Kindes zum friedlichen Zusammenleben Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Volksgruppen Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben und Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen.
bewußtzumachen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung der Sprachkenntnisse bei geeigneten Sprachanlässen anzuregen. In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen gemäß § 8 der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, BGBl. II Nr. 158/2019 konkretisiert.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum 2.1 Bildungsauftrag in der Vorschulstufe
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schüler, Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt. Die Aufgabe der Vorschulstufe sieht gemäß § 9 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes den individuellen Förderaspekt im Vordergrund. Die Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Die Vorschulstufe ist damit durch einen vielfältigen, individuellen und kompensatorischen Förderauftrag charakterisiert.
Die Volksschule muß dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflußt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende Verhalten des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder. 2.2 Bildungsauftrag in der 1. bis 4. Schulstufe
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten. Gemäß § 9 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben der der Behinderung entsprechenden Sonderschulart zu berücksichtigen.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird der Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennenlernen. 3. Leitvorstellungen
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der kroatischen Volksgruppe werden im besonderen Maße im Burgenland zu verwirklichen sein. Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der Kroaten sind insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen. Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennenzulernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen, um das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem Maße von der Persönlichkeit des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schüler befindet sich der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit des Lehrers, dem Schüler offen zu begegnen. Er soll auf die Bedürfnisse des einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlung und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewußt mitarbeiten. Darüber hinaus muß der Lehrer durch sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Bei der täglichen Unterrichtsgestaltung darf sich der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen. 4. Volksschuloberstufe
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative der Schüler eine besondere Förderung. In der 5. bis 8. Schulstufe ist gemäß § 9 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschuloberstufe anzustreben. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anzustreben.
Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen zu erlassen, wobei sie sich an Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans
Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundenen motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.
Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die Unterrichtsgegenstände wider.
In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodischen Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:
– Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung,
– Entrepreneurship Education,
– Gesundheitsförderung,
– Informatische Bildung,
– Interkulturelle Bildung,
– Medienbildung,
– Politische Bildung,
– Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung,
– Sexualpädagogik,
– Sprachliche Bildung und Lesen,
– Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung,
– Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
– Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
Der Gesamtunterricht in der Volksschule verbindet diese drei Dimensionen miteinander und ein fächerübergreifender Unterricht über alle Pflichtgegenstände hinweg wird ermöglicht. Dem Wesen des Unterrichts in der Volksschule entspricht es, eine strenge Trennung nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Unterrichtsanlässe sind den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler situationsorientiert und bei Bedarf fächerübergreifend anzubieten. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Koordination der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse bzw. Zusammenarbeit im Team aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.
2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts
Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver und zugleich auch situativer Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen.
Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einem individualisierten Lerntempo und altergerechten Lernfomen ermöglichen. Die Dokumentation und Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.
Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass
– klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll,
– Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen,
– die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung),
– handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von altersgerechten Anforderungssituationen genutzt wird,
– die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt,
– sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen),
– überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden,
– es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert,
– Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die im Lehrplan der Volksschule, Dritter Teil, enthaltenen allgemeinen didaktischen Grundsätze (I. Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule) gelten auch für die zweisprachigen Volksschulen (Volksschulklassen) mit der Maßgabe, dass der Abschnitt I (Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule) wie folgt ergänzt wird: Ein gelungener, kompetenzorientierter Gesamtunterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:
Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.
Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, daß beim Spracherwerb und bei der Spracherweiterung – im Unterschied zum Fremdsprachenunterricht – dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule außerordentlich hohe Bedeutung zukommt. Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festzustellen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.
Das heißt, daß im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden. Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.
Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung. Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.
Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen Lernvoraussetzung der Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten, beide Sprachen zu gebrauchen: Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern Sie nutzen diese zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.
– Beobachtung und Einschätzung Grundsatz 3: Alle an der individuellen sprachlichen Vorerfahrung Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Kinder; Schule.
– Vertrauen in die eingene (Anm.: richtig: eigene) Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider Sprachen abbauen; Schule hat die Aufgabe die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.
– Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kinder herleiten (zB Einbeziehung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder außerschulische Fachleute, Lernanlässe außerhalb der Klasse); Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.
– didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe; Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.
– spontane Sprechanlässe Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Schulalltag aufgreifen; Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren, berücksichtigen individuelles Lerntempo und altersgerechte Lernformen und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.
– die Sprache des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung In den zweisprachigen Klassen wird der Schüler; Unterricht von zweisprachigen Lehrerinnen bzw. zweisprachigen Lehrern gestaltet.
– Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der burgenländisch-kroatischen Schriftsprache Schülerinnen und Schüler.
Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren sowie individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie laufend strukturiertes Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben.
Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden angebotenen Zugänge und Methoden wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.
Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976, in Österreich im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.
Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich mit den eigenen Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament hervorzuheben, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft darstellen.
Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.
Bildungssprachliche Kompetenzen werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können diese situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden unterschiedliche didaktische Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.
Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Durch den Einsatz von Kompetenzrastern, den Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) sowie anderer aussagekräftiger Instrumente, die die Lernerwartungen der jeweiligen Schulstufe abbilden, können Lehrpersonen bereits während des Schuljahres kontinuierlich Rückmeldung zum jeweiligen Lernprozess geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.
VIERTER TEIL
GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES UND DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN ÜBERGREIFENDE THEMEN
a) Stundentafel Mit der Vorschulstufe Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.
Verbindliche Übungen/Obavezne vjebe
Klasse
Religion/Vjeronauk .....................................................
2
Sachbegegnung/Predmetna nastava .............................
1,5-2 1)
Verkehrserziehung/Prometni odgoj .............................
0,5
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben/Jezik i govor, Pripravljanje na itanje i pisanje ..........................................................................
3,5
Mathematische Früherziehung/Rani matematiki
odgoj ............................................................................
1,5
Singen und Musizieren/Pjevanje i muziciranje ...........
1,5
Rhythmisch-musikalische Erziehung/ Ritmiko-muziki odgoj .............................................................
1-1,5 1)
Bildnerisches Gestalten/Likovno oblikovanje ............
1
Werkerziehung/Runi rad ..........................................
1
Leibesübungen/Tjelovjeba ....................................
Spiel/Igranje ..........................................................
6-7 1)
Gesamtwochenstundenzahl
20
Förderunterricht/Dopunska nastava 2)
Bildung für nachhaltige eine Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.
_______________ Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung und nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.
1) Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch die Bildungsdirektion und dient insbesondere bei gemeinsamer Führung der Vorschulstufe mit der 1. bzw. 1. und 2. Schulstufe der Vermeidung von organisatorischen Problemen, die sich durch ein unterschiedliches Stundenausmaß der Vorschulstufe und den darauf folgenden Schulstufen ergeben können. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.
2) Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2. Entrepreneurship Education
3. Gesundheitsförderung
4. Informatische Bildung
5. Interkulturelle Bildung
6. Medienbildung
7. Politische Bildung
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9. Sexualpädagogik
10. Sprachliche Bildung und Lesen
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
Pflichtgegenstände
Religion1
Sprachen
Deutsch
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler
x
Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs
x
x
Lebende Fremdsprache
x
x
x
x
Mathematik und Naturwissenschaften
Mathematik
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Sachunterricht
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Musik, Kunst und Kreativität
Musik
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Kunst und Gestaltung
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Technik und Design
x
x
x
x
x
x
x
Gesundheit und Bewegung
Bewegung und Sport
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Volksgruppensprache
Kroatisch
x
x
x
x
Verbindliche Übungen
Verkehrs- und Mobilitätsbildung
x
x
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Erstsprachenunterricht
x
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe: ____________
1. Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt. 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.
2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Primarstufe von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen „übergreifenden Themen“ verwiesen wird.
3. Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl nicht überschritten werden soll.
b) Stundentafel der Grundschule
Pflichtgegenstände/obavezni predmeti
Schulstufen und Wochenstunden 1)
1.
2.
3.
4.
Gesamt
Religion/Vjeronauk ............................................
2
2
2
2
Sachunterricht/Predmetna nastava .....................
3
3
3
3
Deutsch, Lesen, Schreiben/Nimki, itanje, pisanje ................................................................
5
5
6
6
Kroatisch, Lesen, Schreiben/Hrvatski, itanje, pisanje
3
3
3
3
Mathematik/Matematika ....................................
4
4
4
4
Musikerziehung/Muzicki odgoj .........................
1
1
1
1
Bildnerische Erziehung/ Likovni odgoj ............
1
1
1
1
Technisches Werken/ Tehniki odgoj ...
Textiles Werken/Runi rad ....................
1
1
1
1
Leibesübungen/ Tjelovjeba ..............
2
2
2
2
Verbindliche Übung/ Obavezna vjeba
Verkehrserziehung/ Prometni odgoj .................
x 2)
x 2)
x 2)
x 2)
Gesamtwochenstundenzahl 1)
20-23
20-23
22-25
22-25
90
Förderunterricht/ Dopunska nastava 3)
- fächerübergreifend/ za razline predmete
1
1
1
1
- Kroatisch/Hrvatski
1
1
1
1
Unverbindliche Übungen/ Neobavezne vjebe
1.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen 4):
Chorgesang/ Pjevanje u zboru ..................
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Spielmusik/ Muziciranje ...........................
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Leibesübungen/ Tjelovjeba .....................
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Darstellendes Spiel/ Dramske vjebe ........
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Musikalisches Gestalten/ Muziko oblikovanje ...............................................
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Bildnerisches Gestalten/ Likovno oblikovanje
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Lebende Fremdsprache/ Tudji jezik ...........
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Interessen- und Begabungsförderung/ Podupiranje zanimanj i razvijanja nadarenosti
(1)-2
(1)-2
(1)-2
(1)-2
Muttersprachlicher Unterricht/Materinski jezik ...........................................................
2-6
2-6
2-6
2-6
2.
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Chorgesang/Pjevanje u zboru ....................
2
2
2
2
Spielmusik/Muziciranje .............................
1
1
1
1
Leibesübungen/Tjelovjeba .......................
2
2
2
2
Darstellendes Spiel/Dramske vjebe .........
1
1
1
1
Musikalisches Gestalten/Muziko oblikovanje ................................................
2
2
2
2
Bildnerisches Gestalten/Likovno oblikovanje
2
2
2
2
Lebende Fremdsprache/Tudji jezik ...........
x 5)
x 5)
1
1
Interessen- und Begabungsförderung/ Podupiranje zanimanj i razvijanja nadarenosti
2
2
2
2
Muttersprachlicher Unterricht/Materinski jezik ...........................................................
2-6
2-6
2-6
2-6
_____________
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Siehe erster Teil, Abschnitt II Z 12 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
2) Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3) Siehe Z 1 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule.
4) Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. “(1)” bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
5) 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule:
1. Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule gelten mit der Maßgabe, dass in den Z 1 und 3 der Wendung “Deutsch, Lesen, Schreiben” jeweils die Wendung “Kroatisch, Lesen, Schreiben” angefügt wird, auch für die oben angeführte Stundentafel. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.
1.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausdrücken, was sie besonders gut können und besonders interessiert.
– Berufe aus ihrem persönlichen und ihrem regionalen Umfeld nennen und dem jeweiligen Berufsfeld zuordnen.
– die Bedeutung von Arbeit und ihren Einfluss auf Familie und Freizeitaktivitäten erklären.
– bei Entscheidungen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen und Folgen benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
2. Darüber hinaus ist für jene Kinder, deren Kenntnis in der kroatischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Kroatisch anzubieten. Entrepreneurship Education
2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.
Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, Ideen zu entwickeln und umzusetzen (zB Lernen mit kleinen Herausforderungen, einfache Spiele, Perma.teach, Wilma-Erfinder:innenclub, Markttag), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle als Gestalterinnen und Gestalter der Zukunft im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Als wichtige Ergebnisse in dieser Befähigung sind die Entwicklung von und Erkenntnisse zu persönlichen Stärken, Engagement, Selbstmotivation, aber auch Kenntnisse darüber zu erlangen, wie man selbständig erwerbstätig sein kann, was das für das eigene Ich bedeutet und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
2.2. Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– ihre Stärken benennen, nutzen, sich eigenständig Ziele setzen und diese zuversichtlich und konsequent verfolgen.
– Chancen in Projekten erkennen und kreative Ideen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
– Verantwortung übernehmen und Aufgaben allein oder im Team arbeitsteilig zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen.
– Gefühle und Bedürfnisse (eigene und die anderer) erkennen und achtsam und einfühlsam damit umgehen.
– sich als aktiver Teil des Wirtschaftskreislaufs begreifen und selbst Werte schaffen.
– mit Menschen, die Ideen mit Wert für die Gesellschaft und die Wirtschaft umsetzen, in Kontakt treten.
– Vor- und Nachteile beruflicher Erwerbstätigkeit benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
3. Soweit in der Stundentafel nur die Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben ist, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird, erfolgt diese durch die Bildungsdirektion. Gesundheitsförderung
3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).
Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
3.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung gesunder Ernährung, täglicher Bewegung und Körperhygiene erklären und entsprechend handeln.
– eigene Stärken und Schwächen, Gefühle und belastende Situationen wahrnehmen und benennen sowie weitgehend regulieren (Mental-Health/Psychische Gesundheit).
– altersgemäße Methoden zur Bewältigung von Konflikten und Belastungssituationen anwenden und sich bei Gewalterfahrungen und Diskriminierung Hilfe holen.
– altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen erklären und setzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Musik, Sachunterricht, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
4. In den Volksschulen (Volksschulklassen) mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache sind im Übrigen die beiden Sprachen in allen Unterrichtsgegenständen (ausgenommen in Deutsch und Kroatisch) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden. Informatische Bildung
4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.
Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.
Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.
4.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Informationstechnologien sicherheitsbedacht und verantwortungsvoll nutzen.
– einfache Anleitungen verstehen, ausführen und selbst Anleitungen erstellen.
– digitale Geräte und Internet beim Lernen verwenden.
– digitale Zeichnungen und Bilder erstellen und gestalten.
– sich selbstwirksam erleben, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
5. Interkulturelle Bildung
5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.
Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.
5.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen.
– soziale, kulturelle, sprachliche und andere Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten wahrnehmen und ihre Bedeutung erklären.
– ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen hinterfragen und dagegen auftreten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Kroatisch, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht
6. Medienbildung
6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.
Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.
6.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten.
– Kriterien der Mediengestaltung erkennen und benennen.
– Medienprodukte vergleichend analysieren.
– Medieninhalte und Mediengestaltungen kritisch bewerten.
– eigene Medienbeiträge gestalten (und verbreiten).
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht
7. Politische Bildung
7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.
Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch im Unterricht als kontrovers dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.
Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.
7.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten im kommunalen Bereich benennen und auf Schulebene nutzen.
– gesellschaftliche Fragestellungen und Politikfelder sowie deren globale Zusammenhänge erkennen und die Relevanz für das eigene Leben beschreiben.
– verschiedene Perspektiven auf politische Sachverhalte und Probleme einnehmen sowie vielfältig darstellen.
– sich eine eigene Meinung bilden, diese artikulieren und Möglichkeiten des eigenen Handelns erkennen.
– Verständnis für globale Zusammenhänge zeigen und Möglichkeiten des eigenen Handelns aufzeigen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kroatisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Sachunterricht
8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.
Auch eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik kann die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Potenziale und Interessen (zB im MINT-Bereich, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen.
8.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Begriffe wie „Vorurteile“ und „Rollenklischees“ anhand von Beispielen aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen), sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese zum Ausdruck bringen.
– vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und Rollenklischees in Alltagssituationen sowie im Schulkontext und der Berufswelt ansprechen.
– wissen, dass in den österreichischen Gesetzen das Prinzip der gleichen Rechte für die Geschlechter verankert ist und dass der Staat diese Rechte schützen muss.
– Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, diese zum Ausdruck bringen und sich nicht durch geschlechtsspezifische Vorurteile und Klischees entmutigen lassen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Sachunterricht, Technik und Design
9. Sexualpädagogik
9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Informationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.
Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.
9.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– den eigenen Körper, die Körperentwicklung und -reaktionen wahrnehmen, benennen und beschreiben.
– Fruchtbarkeit und die Entstehung einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Babys altersgemäß erklären.
– die eigenen Emotionen (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit), Wünsche, Grenzen und Bedürfnisse wahrnehmen und altersadäquat ausdrücken sowie die von anderen wahrnehmen, akzeptieren und respektieren.
– die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper und Geschlechtsidentitäten respektieren.
– Fragen stellen und sich bei Problemen an die richtigen Personen oder Stellen wenden.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht
10. Sprachliche Bildung und Lesen
10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.
Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.
Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.
10.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– zwischen Alltags- und Bildungssprache unterscheiden und unter Anleitung bildungssprachlich handeln.
– einem dem Entwicklungsalter entsprechend bildungssprachlich formulierten Text wesentliche Informationen entnehmen.
– Lesestrategien zur Erschließung eines Textes anwenden (global lesen, selektiv lesen, vertiefend lesen).
– Vorgänge, Phänomene und Prozesse unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz beschreiben, erklären und begründen.
– Ähnlichkeiten von und Unterschiede zwischen Sprachen und Sprachverhalten erkennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kroatisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.
Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (zB Pflege eines Schulgartens) und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern, und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.
11.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Lebensräume der näheren Umgebung unter Umweltaspekten erkunden und dabei lokale und globale Zusammenhänge erkennen.
– über ökologische Kreisläufe und die verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen nachdenken und sich entsprechend verhalten.
– Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.
– Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens benennen und die Bedeutung des eigenen Handelns erkennen.
– sich über Einrichtungen und Maßnahmen zu Umweltthemen selbstständig informieren.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Technik und Design, Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung
12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.
12.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– als Fußgänger und als Radfahrer Gefahren einschätzen und sich entsprechend verhalten.
– eigenes Verkehrsverhalten reflektieren und dadurch sicher, rücksichtsvoll und verkehrsgerecht handeln sowie Verantwortung für sich und andere übernehmen.
– verkehrsüberwachende Personen erkennen und unterstützen sowie bei Unfällen und Notsituationen altersadäquat handeln.
– eine umweltbewusste Wertehaltung einnehmen und Folgerungen für die eigene Mobilität ableiten.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kroatisch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht
13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung
13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas
Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (ua. Arbeitsmarkt, Finanzmärkte, Marktplätze und Börsen) sowie Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und eine begründete Meinung zu bilden.
Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.
13.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kaufwerte einschätzen, Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie altersadäquate Einkäufe tätigen.
– mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Sparformen und des Schuldenmachens kennen.
– ihr Konsumverhalten und Kriterien nachhaltigen Konsums analysieren, die Funktion von Werbung reflektieren und die Auswirkungen des eigenen Konsums abschätzen.
– wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) altersadäquat beschreiben.
– die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Gesellschaft und die Einzelne/den Einzelnen erläutern und Ursachen von Armut und Reichtum benennen.
Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT ORGANISATORISCHER RAHMEN
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Volksschule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.
a) Katholischer Religionsunterricht 1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil, lit. a) in der jeweils geltenden Fassung. Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung, über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).
b Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich) Evangelischer Religionsunterricht, der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil, lit. b) in der jeweils geltenden Fassung. Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.
c) Altkatholischer Religionsunterricht 2. Schulische Gestaltungsfreiräume
Die im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134 (Anlage A, fünfter Teil, lit. c) in der jeweils geltenden Fassung, bekanntgemachten Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an Volksschulen sind in Anwendung zu bringen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf die sprachliche Differenzierung Rücksicht zu nehmen. Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume wird an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Volksschule entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
d) Israelitischer Religionsunterricht Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Volksschule sowie auf den Erhalt der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schularten abzustimmen.
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil, lit. d) in der jeweils geltenden Fassung. Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen.
Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen
Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.
Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, sind jedenfalls die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoffe“ und gegebenenfalls die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend zu ergänzen bzw. zu verringern. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
4. Dauer einer unterrichtlichen Einheit
Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit in der Volksschule soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
Die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ ist integrativ zu führen, dh. in kürzeren Einheiten fächerübergreifend im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden in der 1. und 2. Schulstufe. Die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.
5. Vorschulstufe
Entlang der verbindlichen Übungen sind Lernsituationen für alle Kinder und individuelle Fördermaßnahmen flexibel zu gestalten. Auf einen Wechsel der Lernbereiche und der Sozialformen, der individuellen und sozialen Lernphasen sowie der Arbeits- und Pausenzeiten ist zu achten; ebenso auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension. Aspekte der Belastbarkeit und gestalteter Erholungsphasen sind bei der Dauer der Lernphasen zu berücksichtigen. Primär sind Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; sie unterstützen Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen deren individuelle Förderung. Gezielte Fördermaßnahmen sollen nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Genaue Beobachtung und Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder sind Voraussetzung. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.
6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule anzustreben.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.
7. Schularbeiten
In den Unterrichtsfächern Deutsch, Kroatisch und Mathematik sind auf der 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.
8. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (§ 12 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz).
Förderunterricht kann entweder in der dafür vorgesehenen Förderstunde laut Stundentafel oder integrativ im Unterricht stattfinden. Die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht (Deutsch, Kroatisch und/oder Mathematik), ist in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnern und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
9. Gestaltung von Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (§ 3 Abs. 1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).
Diese Zusammenarbeit unterstützt:
– die gemeinsame Beratung von Maßnahmen für die bestmögliche Förderung des Kindes, in der Vorschulstufe mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes
– die gegenseitige Information und den Austausch über Erziehungsformen der Schule und des Elternhauses
– die Information der Eltern über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Leistungsstand des Kindes
– den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen
Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Kinder ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktnahme mit dem Kindergarten.
Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer sowie gegebenenfalls durch den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.
Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplanes der Vorschulstufe und der darauffolgenden Schulstufen sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.
Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).
10. Öffnung der Schule und des Unterrichts
Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.
Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.
Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).
In der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit kommt unmittelbaren Begegnungen mit der deutschen und kroatischen Sprache im täglichen Leben (auch außerhalb des Schulhauses) besondere Bedeutung zu. Beim Erlernen einer Volksgruppensprache können die lokalen Ressourcen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft etc.) genützt werden.
11. Begabungs- und Begabtenförderung
Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit- und -bereitschaft zählen ua. vorzeitige Einschulung, Wechsel/Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangeboten.
12. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)
In ganztägigen Schulformen werden Kinder je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. An zweisprachigen Volksschulen im Anwendungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland ist im Betreuungsteil Deutsch und Kroatisch in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:
Allgemein:
– Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
– Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
– sprachliche Förderung
– Leseförderung
– Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
– Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
– Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
Lernzeiten:
– Förderung der Lernmotivation
– Festigung des Unterrichtsertrages
– Unterstützung des schulischen Erfolgs
– Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Freizeit:
– Erholung
– individueller Freiraum
– Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
– Förderung der Kreativität
– Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
12.1 Konzept und Planung der GTS
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.
Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.
12.2 Lernzeiten
Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit
– Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.
– In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.
– Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.
Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.
Individuelle Lernzeit
– Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen,
– Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.
– Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.
– Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.
Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.
Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Lernzeiten
Wochenstunde(n)
Gegenstandsbezogene Lernzeit
1
2
3
4
Individuelle Lernzeit
8
6
4
2
12.3 Freizeit
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.
SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE STUNDENTAFELN
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist. Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen
a) Stundentafel der Vorschulstufe
Verbindliche Übungen1/Obavezne vježbe
Klasse /Razred
Religion/Vjeronauk
2
Sprachen2/Jeziki
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben/Jezik i govor, Pripravljanje na čitanje i pisanje
3,5
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft/Matematika, prirodoznanstvo, gospodarstvo i društvo
Mathematische Früherziehung/Rani matematički odgoj
2
Sachbegegnung/Predmetna nastava
1,5
Musik, Kunst und Kreativität/Muzika, umjetnost i kreativnost
Singen und Musizieren/Pjevanje i muziciranje
1,5
Kunst und Gestaltung/Umjetnost i oblikovanje
1
Werkerziehung/Ručni rad
1
Verkehrs- und Mobilitätsbildung/Obrazovanje o prometu i mobilnosti
0,5
Rhythmisch-musikalische Erziehung/Ritmičko-muzički odgoj
1
Spiel/Igranje
1
Gesundheit und Bewegung/Zdravlje i gibanje
Bewegung und Sport/Gibanje i šport
5
Gesamtwochenstundenzahl/Zbroj uri u tajednu
20
Förderunterricht3/Dopunska nastava
1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. I § 4 Abs. 4 vom Schulforum festgelegt.
2 In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übungen eine besondere Förderung in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
3 Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden dürfen.
b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
Schulstufen und Wochenstunden1/
Školski stupnji i ure u tajednu
Pflichtgegenstände/Obavezni predmeti
1.
2.
3.
4.
Gesamt/Ukupno
Religion/Vjeronauk
2
2
2
2
8
Sachunterricht/Predmetna nastava
2-3
2-3
3
3
10-12
Deutsch/Nimški
4-6
4-6
4-6
4-6
16-22
Kroatisch/Hrvatski
3-4
3-4
3-4
3-4
12-16
Mathematik/Matematika
4
4
4
4
16
Lebende Fremdsprache/Živi strani jezik
-
-
1
1
2
Musik/Muzika
1
1
1
1
4
Kunst und Gestaltung/Umjetnost i oblikovanje
1
1
1
1
4
Technik und Design/Tehnika i dizajn
1
1
1-2
1-2
4-6
Bewegung und Sport/Gibanje i šport
2-3
2-3
2-3
2-3
8-10
Verbindliche Übungen/Obavezne vježbe
Lebende Fremdsprache/Živi strani jeziki
x2
x2
-
-
Verkehrs- und Mobilitätsbildung/Obrazovanje o prometu i mobilnosti
x3
x3
x3
x3
Gesamtwochenstundenzahl/Zbroj uri u tajednu
20–23
20–23
22–25
22–25
90
Förderunterricht4/Dopunska nastava
1
1
1
1
Förderunterricht Kroatisch5/Dopunska nastava Hrvatski
1
1
1
1
1 In der 1. bis 4. Schulstufe der Volksschule können im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens vier Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand Religion ist nicht zulässig. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.
2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe I mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3 Das x³ ist bei der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist die „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf, für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“ und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.
5 Für am zweisprachigen Unterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnis der kroatischen Sprache nicht ausreichend ist, ist ein Förderunterricht in Kroatisch anzubieten.
Unverbindliche Übungen
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen1/Ovlašćenje za školskoautonomne odredbe nastavnoga plana:
Chorgesang/Pjevanje u zboru
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Spielmusik/Muziciranje
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Bewegung und Sport/Gibanje i šport
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Darstellendes Spiel/Dramske vježbe
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Musikalisches Gestalten/Muzičko oblikovanje
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Bildnerisches Gestalten/Likovno oblikovanje
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Lebende Fremdsprache/Živi strani jezik
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Interessens- und Begabungsförderung/Podupiranje zanimanj i razvijanja nadarenosti
(1)–2
(1)–2
(1)–2
(1)–2
Erstsprachenunterricht/Podučavanje prvoga jezika
2–6
2–6
2–6
2–6
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen/Ako ne postoju za školu autonomne odredbe nastavnoga plana:
Chorgesang/Pjevanje u zboru
2
2
2
2
Spielmusik/Muziciranje
1
1
1
1
Bewegung und Sport/Gibanje i šport
2
2
2
2
Darstellendes Spiel/Dramske vježbe
1
1
1
1
Musikalisches Gestalten/Muzičko oblikovanje
2
2
2
2
Bildnerisches Gestalten/Likovno oblikovanje
2
2
2
2
Lebende Fremdsprache/Živi strani jezik
–
–
1
1
Interessen- und Begabungsförderung/Podupiranje zanimanj i razvijanja nadarenosti
2
2
2
2
Erstsprachenunterricht/Podučavanje prvoga jezika
2–6
2–6
2–6
2–6
____________
1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bemerkungen zur Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe
In den Volksschulen (Volksschulklassen) mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache sind die beiden Sprachen in allen Unterrichtsgegenständen (ausgenommen in Deutsch und Kroatisch) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE) LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff: Wie Anlage 1.
Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Werkerziehung und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht (ausgenommen in Deutsch, Lesen und Schreiben) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Kroatisch, Lesen, Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Kroatischunterricht hat die Aufgabe, die Schüler – unter Berücksichtigung der individuellen Lern- und Sprachvoraussetzungen und unter Berücksichtigung der örtlichen sprachlichen Gegebenheiten – in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Ziel der zweisprachigen Grundschule ist eine altersgemäße Kommunikationsfähigkeit und die Bewahrung und Bereicherung der Umgangssprache im mündlichen und schriftlichen Bereich. Die Schüler sollen Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in der burgenländisch-kroatischen gehobenen Umgangsprache (in der jeweiligen gehobenen regionalen Umgangssprache) ausdrücken können bzw. die Grundformen des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks selbständig gebrauchen können.
Im einzelnen geht es darum,
– das Gefühl der Zugehörigkeit zur burgenländisch-kroatischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes Verhalten zu wecken und zu fördern; auch bei Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
– die Notwendigkeit und den Wert der Pflege der kroatischen Umgangssprache soweit wie möglich bewußtzumachen bzw. die Vorteile der Zweisprachigkeit erahnen zu lassen und zur positiven Einstellung zum Kroatischen hinzuführen;
– die individuellen Kroatischkenntnisse des Kindes bezüglich der Umgangssprache zu erweitern, den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu fixieren, zu üben und zu festigen und die Kommunikationsbereitschaft zu fördern und zu steigern;
– einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur der kroatischen Sprache gewinnen zu lassen;
– zum sinnentnehmenden Lesen anzuregen; den passiven und aktiven Wortschatz, ausgewählt aus den Gegebenheiten des alltäglichen Lebens und aus dem Sachunterricht, auszubauen und zu festigen;
– jeder Lehrplanstufe regelmäßig auch entsprechende musikalische Inhalte zuzuordnen (Pflege des kroatischen Liedgutes);
und in der Grundstufe II:
– allmählich zur burgenländisch-kroatischen gehobenen Umgangssprache überzugehen;
– allenfalls eine möglichst ausgeglichene Zweisprachigkeit zu fördern;
– erste Einblicke in das literarische Schaffen der Burgenländischen Kroaten zu ermöglichen;
– zum Lesen kroatischer Kinderbücher anzuregen;
– einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die bis zu einem gewissen Maße zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Der Kroatischunterricht gliedert sich in folgende Teilbereiche:
– Sprechen/Govor
– Lesen/itanje
– Schreiben/Pisanje
– Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
– Rechtschreiben/Pravopis
– Sprachbetrachtung/Razmiljanje o jeziku.
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Gleiches gilt für den die Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb”, der ebenfalls in die oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.
Sprechen/Govor:
Bei Schülern mit Vorkenntnissen in Kroatisch soll die Erhöhung der Bereitschaft zur mündlichen Kommunikation im Vordergrund stehen. Sie sollen bis zum Ende der Grundschule zum sicheren Gebrauch der kroatischen Sprache geführt werden. Daneben beginnt für alle Schüler die systematische Arbeit mit einfachen Übungen im mündlichen Ausdruck.
Alle Schüler sollen bis zum Ende der Grundschule in der Lage sein, sich in kroatischer Sprache zu verständigen.
Lesen/itanje:
Der Leseunterricht auf der Grundstufe I soll den Schülern die grundlegende Lesefertigkeit vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten ermöglichen. Im Leseunterricht auf der Grundstufe II soll der Schwerpunkt auf dem sinnentnehmenden Lesen liegen. Die Lesefertigkeit ist zu erweitern.
Schreiben/Pisanje:
Der Schreibunterricht soll zur sicheren Beherrschung des kroatischen Schriftsystems führen.
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov:
Auf der Grundstufe I sollen die Schüler im Einklang mit den Inhalten aus dem Teilbereich „Sprechen” zu kurzen zusammenhängenden Äußerungen aus dem Schul- und Alltagsleben ermutigt werden. Auf der Grundstufe II wird neben gemeinsamen schriftlichen Übungen nach Möglichkeit zunehmend zu selbständiger Arbeit übergegangen.
Rechtschreiben/Pravopis:
Das richtige Schreiben soll von Anfang an geübt und das Rechtschreibkönnen kontinuierlich erweitert werden. Auf der Grundstufe II werden die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches gewöhnt.
Sprachbetrachtung/Razmiljanje o jeziku:
Allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur der kroatischen Sprache sind parallel zur deutschen Sprache zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.
Lehrstoff:
Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
Sprechen/Govor
Von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis-, Erfahrungs- und Interessenwelt des Kindes ausgehend sollen die Schüler lernen, durch bewußtes Zuhören sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und sie sollen ermutigt und angeregt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachen sprachlichen Mitteln zu verwirklichen und die in der Schule erworbenen Sprechformen und sprachlichen Mittel allmählich auch im Gespräch anzuwenden.
Bei Schülern mit Vorkenntnissen in kroatischer Sprache werden aufbauend auf die vertraute Umgangssprache erweiterte mündliche Übungen und variierte Übungsformen im Vordergrund stehen, wobei auch der Wortschatz auf verschiedenen Ebenen systematisch angewandt, gefestigt und erweitert wird.
Bis zum Ende der 2. Schulstufe sollen auch die Aussprache und das Schreiben der für die kroatische Sprache spezifischen Laute und Buchstaben eingeübt und gefestigt werden. Die Schüler sollen allmählich an eine diphtongfreie Aussprache gewöhnt werden.
Motivierung, Aktivierung
–
Bereitschaft zum Mittun, zum Zuhören, zum Erzählen, Mitteilen in kroatischer Sprache entwickeln
–
das Interesse für Kroatisch auch durch Singen kroatischer Lieder erhöhen und fördern Motivationsträger: kroatische Reime, Lieder, Lernspiele (Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing-, Tanzspiele)
Soziale Kontakte aufnehmen oder herstellen, einfache Sprechsituationen (Handlungen anbahnen, Informationen geben, Stellung nehmen, Wünsche und Gefühle äußern, ...) sprachlich bewältigen
–
Sprechsituationen spielerisch erproben
–
Grüßen, Begrüßen, sich verabschieden
–
sich und Mitschüler vorstellen, sich kennenlernen
–
sich entschuldigen
–
sich erkundigen (zB nach dem Weg), Auskunft geben
–
Mitschüler einladen
–
Angaben über sich und andere machen
–
Fragen stellen
–
Vorschläge (Spiel, Pause ...) machen, zustimmen, ablehnen
–
Befehle erteilen
–
helfen wollen, um Hilfe bitten, ersuchen um ..., trösten, beruhigen
–
Wünsche äußern, sich bedanken, Mitleid ausdrücken
Vorformen des Gesprächs
–
Spiele zur Weitergabe des Wortes
–
Rate- oder Fragespiele
–
Sprechketten
Beachten wichtiger Gesprächsregeln
–
ausreden lassen, nicht auslachen
–
dem Sprecher aufmerksam zuhören
Behutsames Hinführen zu verschiedenen Gesprächsformen
–
kurze Partner-, Kreisgespräche zu Themen aus dem Erfahrungs- und Interessensbereich des Kindes regelmäßig einschalten
–
persönliche Erlebnisse, Beobachtungen kurz erzählen
–
zu Bild- und Bildergeschichten sprechen
–
Geschichten fortsetzen, verändern, kurz nacherzählen
Erwerb eines entwicklungsgerechten Wortschatzes; Wortschatz systematisch erweitern und differenzieren
–
Erweiterung besonders durch Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen
–
aus den Inhalten des Sachunterrichts
Richtige Satzmuster üben
–
Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden
Deutlich sprechen
–
Fördern des natürlichen, deutlichen und diphtongfreien Sprechens
–
Übungen zur Lautunterscheidung (zB c-c, s-z)
Texte sinngestaltend sprechen
–
Reimwörter finden; Reime, einfache Gedichte sprechen, memorieren
–
kurze Gedichte frei vortragen
Lesen/itanje
Die Schüler sollen bis zum Ende der 2. Schulstufe eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben und kurze Texte geläufig lesen können. Dem sinnerfassenden und sinngestaltenden Lesen ist ebensoviel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Üben der Fertigkeit im fließenden und ausdrucksvollen Lesen.
Erstlesen (Grundleistungen):
Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze).
Lesemotivation
zur Weckung des Lesewillens und zur Erhaltung der Lesefreude
Sprachförderung
Umfassende und gezielte Maßnahmen zur Sprachentwicklung; wechselseitige Unterstützung von mündlichem Sprachunterricht und Lesenlernen
Sprechmotorik
Artikulierendes Sprechen, Beobachten der Lautbildung (Vokale, Konsonanten, individuelle Fehlerkorrektur, diphtongfreies Sprechen), richtige Satzintonation
Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit
Gehörte Sprache in Wörter gliedern; Wörter von ähnlich klingenden anderen unterscheiden und später wiedererkennen (muka – muka); Einzellaute erkennen, von anderen unterscheiden und später wiedererkennen; stimmhafte und stimmlose Konsonantenpaare (zB p-b, k-g, ...) sowie das z-s; -; -; d-dj; j; nj; l-lj; die Aussprache des h (kruh), des vokalen r (vrt) und des aus dem Konsonanten l abgeleiteten Vokals o am Silben- oder Wortende (zB rekao, ...); einfache Reime erkennen, sich merken, selbst bilden
Visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit
Auf Bildern Einzelheiten erkennen und später wiedererkennen; die Gliederung von gedruckten und geschriebenen Texten in Wörter wahrnehmen, einige Wörter von anderen unterscheiden und später wiedererkennen
Symbolcharakter der Schrift und anderer Zeichen
Erfassen, daß Schrift und andere Zeichen (zB Verkehrszeichen) etwas bedeuten und daß man ihre Bedeutung durch „Lesen” finden kann
Grundlegende Begriffe
Wort, Laut, Schrift, Buchstabe links, rechts, oben unten, vorne, hinten und dergleichen
Erstleseunterricht (Lehrgang):
Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im eigentlichen Sinn der Grundstufe I mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrückt.
Übungen zum akustischen, sprechmotorischen und visuellen Durchgliedern von Sätzen und Wörtern
Durchgliedern von Sätzen in Wörter
Ähnlich klingende Wörter sprechen, vergleichen und unterscheiden
Laute und Lautgruppen heraushören und sprechen
Gleiche Buchstabengruppen in verschiedenen Wörtern feststellen, von anderen unterscheiden und kennzeichnen
Durchgliedern von Wörtern durch Ab- und Aufbauübungen
Laute und Buchstaben austauschen und neue Wörter entstehen lassen
Erfassen der Laut-Buchstaben-Zuordnung in ihren verschiedenen Varianten und Qualitäten; Beherrschen der Buchstaben
In vielseitigen Übungen jedem Buchstaben den ihm entsprechenden Buchstaben den ihm entsprechenden (zB Buchstaben suchen, feststellen, benennen, sortieren, unterscheiden)
Kennenlernen der spezifischen Laute und Buchstaben der kroatischen Sprache
z-s, -, -, d-dj, l-lj, n-nj
Speichern und Wiedergeben von Wörtern und Buchstabengruppen
Einprägen von ausgewählten Wörtern durch oftmaliges Anbieten ihres Schrift- und Klangbildes und sprechmotorisches Wiedergeben
Übungen zum raschen Wiedererkennen von Wörtern und Wortgruppen
Aufbauendes Zusammenlesen
Aufbauendes Zusammenlesen zunächst von bekannten, dann von unbekannten Wörtern, Erfassen ihrer Bedeutung
Vielfältige Auf- und Abbauübungen
Durch Austauschen, Weglassen und Hinzufügen von Buchstaben bei bekannten und später bei unbekannten Wörtern, die Bedeutung eines Wortes verändern (zB kost-gost-most-radost-dosta)
In neuen Wörtern bekannte Elemente erkennen und als Lesehilfe verwenden
Sätze mit bekannten und neu gelernten Wörtern bauen und umbauen
Erfassen ihrer Bedeutung bzw. ihrer Bedeutungsänderung
Weiterführendes Lesen:
Steigerung der Lesesicherheit und der Lesegeläufigkeit
Vielfältige Übungen zur guten Aussprache
Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten; zB durch Übungen im „Blitzlesen”
Beachtung der wichtigsten Satzzeichen
Übungen zum sinnerfassenden Lesen
Vom lauten zum stillen Lesen von Texten
Beantworten von Fragen zum gelesenen Text
Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem
Schriftliche Anweisungen, Aufforderungen und ähnliches verstehen
Begegnung mit literarischen Texten in möglichst natürlichen Lesesituationen
Umweltgeschichten, Märchen, Kinderlyrik, kurze dramatische Szenen usw.
Einbeziehung von Privatlektüre
Erste Übungen zum partnerbezogenen sinngestaltenden Lesen(Vorlesen) von vorgeübten Texten in natürlichen Lesesituationen
Literarische Texte
Gebrauchstexte (zB Anleitungen Einladungen, Aufforderungen, Hinweise, Anordnungen, Anfragen, Listen, Notizen
Eigene Niederschriften und Niederschriften von Mitschülern lesen
Schreiben/Pisanje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
– Buchstaben beider Sprachen, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben der Druckschrift vertraut gemacht werden);
– kurze Texte gut lesbar schreiben können;
– Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen.
Darüber hinaus orientiert sich der Schreibunterricht am Lehrstoff des Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil.
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
Bis zum Ende der 2. Schulstufe
– soll Freude am Verfassen von Texten entwickelt werden;
– sollen Wünsche, Fragen, Antworten u. dgl. niedergeschrieben werden können.
Vorbereitende Übungen zum Verfassen von Texten
Das mündliche Erzählen und Mitteilen der Schüler allmählich in die Form kurzer schriftlicher Texte lenken
Vorgegebene kurze Texte, aber auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben
–
Wesentliches von weniger Wesentlichem bzw. Unwesentlichem unterscheiden
Ungeordnet vorgegebene Sätze zu einem sinnvollen Text ordnen, allenfalls ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz ordnen
Passende Überschriften zu einfachen Geschichten, zu Bildern finden und schreiben
Die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken
–
Vorgegebene Textteile ergänzen
ZB zu einer Geschichte einen Schluß finden
–
Gemeinsames Erarbeiten eines Textes
ZB zu einem Ereignis, Bild – oder zu Bildern
Texte verfassen
Selbständig verfaßte Niederschriften können anfangs nur aus einem Wort, einer Wortgruppe oder einem kurzen Satz bestehen. Sie werden im allgemeinen erst allmählich (so lange wie nötig durch das gemeinsame Verfassen von Texten) auf zwei oder mehrere kurze Sätze erweitert. Einzelne Schüler können zu kurzen selbständigen Niederschriften (Textverfassungen) ermutigt werden:
–
andere informieren (zB durch Mitteilungen, durch einfache Beschreibungen von Personen, Tieren, Gegenständen)
–
an andere appellieren (zB durch Bitten, Wünsche, Anfragen, Einladungen)
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
– einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
– einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der Interpunktion und der Trennung erworben haben.
Motivation
Die Verantwortung für richtiges Schreiben wecken und fördern
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes
Einen sorgfältig ausgewählten Bestand an Wörtern möglichst sicher schreiben und anwenden (Auswahlkriterien: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert im Hinblick auf spätere Analogiebildungen)
Wörter auch akustisch, sprechmotorisch und optisch durchgliedern und visuell und schreibmotorisch gut einüben Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze abschreiben und allenfalls aufschreiben
Besonderheiten der Rechtschreibung:
Aus vielen Analogiebildungen erfassen,
–
Großschreibung
–
daß man Eigennamen (Mirko, Golubic, Pinkovac) groß schreibt,
–
daß das erste Wort im Satz und das erste Wort einer Überschrift groß zu schreiben sind
–
Interpunktion
Die Satzschlußzeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in leicht erfaßbaren Beispielen richtig anwenden
Sprachbetrachtung/Razmiljanje o jeziku
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
– Interesse am bewußten Umgang mit Sprache entwickeln.
Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten
Im Zusammenhang mit dem Erstleseunterricht können viele sprachliche Erscheinungen (in den Bereichen Satz, Wort, Buchstabe bzw. Laut) bewußt gemacht werden, zB die Gliederung von gedruckten oder geschriebenen Texten in Wörter; Buchstaben in verschiedenen Positionen eines Wortes
Wiederholtes Vergleichen und Betrachten am anschaulich vorliegenden Sprachmaterial führen zunehmend zum Erfassen (in Teilbereichen zum Benennen) sprachlicher Erscheinungen
Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen
Neue Wörter durch Weglassen, Hinzufügen oder Austauschen eines Buchstabens oder eines Lautes bilden Reimwörter
Der Satz als Sinneinheit
Sätze bauen und umbauen
Unvollständige Sätze ergänzen bzw. Lückensätze vervollständigen Satzschlußzeichen anwenden:
Punkt, Fragezeichen, Rufzeichen
Die Wortart „Namenwort”
Sammeln und Ordnen von Namen aus der Lebenswelt des Schülers (Namen von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen)
Suchen von Namenwörtern in Sätzen
Sprachbezogene Begriffe
Die Begriffe „Buchstabe”, „Laut”, „Wort”, „Satz” anhand von Beispielen verstehen (nicht definieren) und im Umgang mit Sprache anwenden
Grundstufe II
Sprechen/Govor
Bei allmählich etwas umfangreicher werdendem Erzählen, Mitteilen, Berichten aus dem Alltag der Schüler, aber auch aus den Sachbereichen anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere dem Sachunterricht und Lesen, ist das Hauptgewicht auf ein durch aufmerksames Zuhören genauer werdendes Erfassen der Einzelheiten zu legen.
Bei fortgeschritteneren Schülern soll auch die kritische Stellungnahme zum Gehörten geübt werden.
Auch die Korrektur von Fehlern beim Sprechen soll allmählich durchgeführt werden.
Der Übergang zur gehobenen Umgangssprache ist in der Weise zu führen, daß die Schüler ihre Gedanken bis zum Ende der 4. Schulstufe in Wort und Schrift richtig, einfach und klar auszudrücken vermögen.
Auf gezielte, ausreichende Wiederholung und Festigung ist zu achten.
Der bisher gewonnene Wortschatz soll stets in neuen Sprechsituationen verwendet werden.
Bis zum Ende der 4. Schulstufe soll ein grundlegender, erweiterter Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar sein.
Ebenso sind die in der Schule erworbenen Sprech- und Sprachformen im Gespräch anzuwenden.
3. und 4. Schulstufe
Anschaulich und klar erzählen
Über Ereignisse, persönliche Erlebnisse u. dgl. in zeitlich richtiger Abfolge erzählen
Beim Erzählen wesentliche Einzelheiten berücksichtigen
Kurze gelesene, gehörte oder ausgedachte Geschichten anderen erzählen
Andere informieren
Einfache Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen allenfalls:
Wesentliche Merkmale von Gegenständen, Tieren, Personen kurz und treffend beschreiben Sachinformationen weitergeben (zB von sachlichen Zusammenhängen mit Hilfe von Texten, Bildern, Tafelbildern ... berichten)
Wünsche anderen mitteilen
Aufmerksam zuhören
Sprachangeboten verschiedener Art (auch Medien) eine Zeitlang aufmerksam zuhören
Wesentliches erfassen und wiedergeben
Zu Gehörtem eventuell Stellung nehmen
Verschiedenartige Sprechhandlungs-situationen sprachlich allmählich bewältigen
ZB
–
Kontakt aufnehmen
–
trösten, wünschen, richtigstellen, ermuntern
–
zustimmen
–
die eigene Meinung begründen
Weitergehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-Hörens und Verstehens
ZB durch verschiedene kommunikative Spiele
Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem
Zusammenfassen wichtiger Ergebnisse eines kurzen Gesprächs
Wichtige Redeelemente für das Gespräch
ZB Einleitung, Anknüpfung, Weiterführung
Erweitern der Gesprächsregeln
ZB beim Thema bleiben
Seine Meinung vertreten
Seine Meinung ändern, wenn man überzeugt worden ist
Anteilnehmen durch Rückfragen, Zustimmen, Ablehnen
Stichwort-Notizen machen
Beherrschen einfacher Gesprächsformen
Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Sachthemen aus dem Erfahrungs- und Interessensbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen
Über den Gesprächsablauf (zB anhand einer kroatischen Rundfunk- bzw. Fernsehsendung) miteinander sprechen
Wortschatz erweitern und differenzieren
Gegenstände und Bilder besprechen oder beschreiben
Beobachtungen und Vorgänge sprachlich darstellen
Verschiedene Möglichkeiten der Wortbildung erproben
Sicherung des normgerechten Gebrauchs von Zeit-, Namen- und Eigenschaftswörtern in der burgenländisch-kroatischen gehobenen Umgangssprache
Wortbedeutungen durch Ordnen, Vergleichen und Anwenden unterscheiden
Satzmuster üben und erweitern
Vorwörter mit dem richtigen Fall gebrauchen
Üben von Satzmustern und Wortwendungen, die häufig fehlerhaft verwendet werden (zB Germanismen)
Ausdrucksvoll und deutlich sprechen
Verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten sprachlichen Handelns für bestimmte Situationen erproben (Rollenspiele)
Übungen zur Schulung der Artikulation: Wörter und Texte bewußt artikuliert sprechen (Sprechspiele)
Erhöhte Anforderungen bei der Schulung der Artikulation (Flüstersprache)
Übungen zum sicheren Gebrauch unterschiedlicher Mittel des ausdrucksvollen Sprechens (Lautstärke, Tempo, Pause, Mimik, Gestik)
Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung
Texte nachgestaltend und umgestaltend sprechen
Durch unterschiedliches Sprechen von Texten (fröhlich, weinerlich...)
verschiedene Stimmungen ausdrücken
Lesen/itanje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
– ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
– altersgemäße Texte selbständig lesen und inhaltlich erschließen können;
– durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten erkennen können;
– vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.
3. und 4. Schulstufe
Förderung und Unterstützung der Lesebereitschaft und der individuellen Leseinteressen
Möglichst oft auf aktuelle, altersgemäße Texte hinweisen
Altersgemäße Texte anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek, Gemeindebibliothek, Privatlektüre)
Zum Entlehnen von kroatischen Büchern motivieren
Erfahren, daß man aus Texten Sinn entnehmen kann
Geeignete Lesestoffe sind Volks- und Kunstmärchen, Sagen, Fabeln, Legenden, Geschichten über Tier und Pflanzen, Erzählungen, Umweltgeschichten usw.
Handlungszusammenhänge erleben und erkennen
Einfache Handlungsabläufe richtig wiedergeben (zB erzählen, spielen)
Gemeinsam über Texte und ihre unterschiedliche Wirkung sprechen
Zu Texten die eigene Meinung äußern und begründen, Texte phantasievoll weiterführen
Steigerung der Lesefertigkeit
Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten
Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und Schriftarten
Übungen zur guten Aussprache Lesen einfacher Texte unter Beachtung der Leseflüssigkeit
Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo
Vorbereitung und Übung textgerechten Vorlesens und Vortragens
Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden
Lesens und Vortragens
–
Lesen und Vortragen von Kinderreimen, Gedichten ua. unter besonderer Beachtung der Klangstruktur und der Sprechpausen
–
Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten
Schrift und Typografie (Schreiben) / Pisanje i tipografija (pisanje)
Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag
Briefe, Einladungen, Plakate, Schülerzeitungen, ... herstellen
Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelemente
... auch Blockschrift und Gemischtantiqua; Buchstaben auch stempeln, schablonieren, ausschneiden, zerschneiden und anders zusammensetzen, aufkleben
Bewusstes Wahrnehmen von Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umwelt
Plakate, Lichtreklamen, Geschäftsaufschriften, Zeitungsköpfe, Embleme, Fernsehsignets, ...
Fantasievolles Anwenden von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem
Skripturale Kritzeleien; übernommene, variierte oder frei erfundene Schriftzeichen; unterschiedlichste Materialien und Werkzeuge; ein- und mehrfärbig
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten:
– eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
– eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und ähnliches aufschreiben;
– Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und ähnliches aufschreiben;
– über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen schreiben;
– Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
– Briefe und Grußkarten zu verschiedenen Anlässen schreiben;
– Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Satze oder Stichworte) schriftlich wiedergeben.
3. und 4. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen von Texten:
–
Wesentliches von weniger Wesentlichem bzw. Unwesentlichem unterscheiden
ZB passende Überschriften zu Bildern und Texten finden
In Texten das Wichtigste unterstreichen
Stichworte zu Gelesenem und Gehörtem aufschreiben
–
Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten des Textaufbaus erkennen und finden
ZB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und ergänzen
Anfang, Höhepunkt, Abschluß von Texten erkennen und formulieren
–
Gedanken möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig ausdrücken
ZB Dinge, Tätigkeiten, Eigenschaften, Sachverhalte, Geschehnisse, Ereignisse, Situationen usw. immer angemessener sprachlich darstellen: treffende Wörter; Aufforderungen, Ausrufe, Fragen; Anrede-, Einleitungs- und Schlußformel in Briefen; Verwenden der wörtlichen Rede
Die entsprechenden Zeitformen wählen
–
Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam erarbeiten
Texte zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu einem Bild, zu Bildern und ähnliches in kleinen Gruppen oder im Klassengespräch erarbeiten
Texte verfassen:
–
um andere zu unterhalten
ZB durch das Erzählen von eigenen Erlebnissen, Träumen, einfachen Geschichten zu Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern
Sprechblasentexte
Collage von Wörtern und Sätzen
–
um andere zu informieren
ZB durch das Beschreiben von Personen, Tieren, Gegenständen, Handlungsabläufen und Sachverhalten
Nacherzählen einfacher Texte
Einladungen, Briefe und Karten
–
um an andere zu appellieren
ZB durch Einladungen, einfache Werbetexte
–
um etwas für sich zu notieren
ZB (telefonische) Mitteilungen, Einkaufswaren, Liedtexte
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
– einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
– grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten Fälle der Großschreibung, der Interpunktion ua.;
– gleichartige Formen zusammenstellen, gemeinsame Merkmale beachten;
– einfache Regeln formulieren und anwenden;
– die Konsonantenangleichung folgender Paare beachten: b-p, d-t, g-k, z-s, -, d-.
3. und 4. Schulstufe
Ständige Pflege der Rechtschreibhaltung
Die Verantwortung für richtiges Schreiben erhalten und festigen; sich in Zweifelsfällen des Wörterbuches bedienen
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes
Einen sorgfältig ausgewählten Bestand an Wörtern sicher schreiben und in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden (Auswahlkriterien: aktiver Schreibwortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert im Hinblick auf spätere Ableitung usw.)
Jedes Wort optisch erfassen, akustisch, sprechmotorisch und optisch durchgliedern und visuell-schreibmotorisch gut einüben
Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte abschreiben und aufschreiben
Einfache Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe
Besonderheiten der Rechtschreibung:
–
Großschreibung
Großschreibung von Namenwörtern, des ersten Wortes im Satz und des ersten Wortes einer Überschrift
Großschreibung der Anredefürwörter in Briefen
–
Häufungen von aufeinanderfolgenden Konsonantenzeichen
Wörter üben, bei denen eine Häufung von aufeinanderfolgenden Mitlautzeichen auftritt (zB krt, skrbiti)
–
Wörter mit „h”
Wörter mit „h” üben (zB kruh, hvala, suho)
–
Palatale
Wörter mit Palatallauten besonders üben (, , , , lj, nj, ...)
–
Aussprache von s und z
Gegenüberstellung der Schreibung und Aussprache von s und z im Deutschen und Kroatischen (Vase, vaza; Nasen, nosi)
–
Interpunktion
Sichere Anwendung der Satzschlußzeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in einfachen Fällen
Einfache Fälle der Beistrichsetzung zB in Aufzählungen
Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede (zB Eva pita: „_____________?”)
Hilfen für das Rechtschreiben
Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem zweiten und dritten Buchstaben
Übungen im Gebrauch des Wörterbuches
Verwendung des Wörterbuches bei allen schriftlichen Arbeiten, auch bei den Schularbeiten
Sprachbetrachtung/Razmisljanje o jeziku
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
– Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
– Wortarten unterscheiden und mit der kroatischen Fachbezeichnung benennen können;
– erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung gewonnen haben.
3. Schulstufe
Ersten Einblick in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen:
–
Der Satz als Sinneinheit
Sinnvolles Ergänzen von Satzfragmenten
Durch die Betonung verschiedener Wörter den Sinn eines Satzes etwas ändern
–
Satzarten unterscheiden
Sätze nach ihren Leistungen unterscheiden; aussagen, fragen, auffordern, ausrufen
Den Satz in gleichen Wortfolgen mit verschiedener Intonation sprechen
Die entsprechenden Satzschlußzeichen anwenden
–
Satzglieder als umstellbare Elemente erkennen
Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich Bedeutung oder Wirkung angeben („zerschnittene” Sätze)
Die wichtigsten Wortarten kennen:
–
Zeitwörter als Wörter zur Benennung von Tätigkeiten, Vorgängen und Zuständen
ZB Tätigkeiten ausführen und benennen
Zu bestimmten Sachbereichen Tätigkeiten finden
Hinführen zu den Zeitstufen (Gegenwärtiges, Vergangenes, Zukünftiges) in möglichst natürlichen Situationen
–
Namenwörter als Wörter zur Benennung von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen, Gedanken und Vorstellungen
Wortreihen aus verschiedenen Sachbereichen zusammenstellen (Benennung von Tieren, Pflanzen und Dingen)
Abstraktes mit Namenwörtern bezeichnen, zB radost, strah, sria
Namenwörter nach Einzahl und Mehrzahl unterscheiden und ordnen
Namenwörter in die Mehrzahl setzen Namenwörter in die Einzahl setzen
Namenwörter nach dem Geschlecht ordnen
Zusammenfassen von Personen, Speisen, Pflanzen, Tieren und Gegenständen durch Sammelnamen
Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln, ihre Bedeutung besprechen
–
Eigenschaftswörter zur Kennzeichnung von Eigenschaften
Eigenschaftswörter als Mittel zur genaueren Beschreibung von Eigenschaften von Lebewesen und Dingen
Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaftswörter suchen
4. Schulstufe
Einsichten in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen:
–
Die Stellung des Zeitwortes in verschiedenen Satzarten
Mit Satzgliedern spielerisch umgehen (Satzstreifen)
Entdecken, wo das Zeitwort in einzelnen Satzarten steht
–
Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern
Sätze mit Hilfe der Verschiebeprobe untersuchen
Information durch Austausch eines Satzgliedes verändern
Ausgebaute Sätze verkürzen
Kurze Sätze durch Ergänzungen erweitern und die auf diese Weise veränderte Information besprechen
–
Satzteile (Subjektsteil, Prädikatsteil)
Ausgebaute Sätze bis auf den Subjekts- und Prädikatsteil verkürzen
Zusätzliche Information durch Ergänzungen feststellen
Die wichtigsten Wortarten kennen:
–
Zeitwörter
Die Zeitformen Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft einander gegenüberstellen, Formveränderungen besprechen
–
Namenwörter
Verschiedene Formen (Fälle) des Namenwortes in Texten entdecken Namenwörter in Ein- und Mehrzahl erkennen
–
Fürwörter als Stellvertreter für Namenwörter
In Spielen und Gesprächen Fürwörter durch Gesten ersetzen
Namenwörter durch Fürwörter ersetzen
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Eigenschaftswörter
Lebewesen und Dingen bestimmte Eigenschaften zuordnen
Gleichheit und Unterschiede mit Hilfe von Eigenschaftswörtern feststellen
Veranschaulichen der Vergleichsformen (Grundstufe, Mehrstufe, Meiststufe)
Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung:
–
Vor- und Nachsilben
Neue Wörter durch Nachsilben bzw. Vorsilben bilden
–
Wortfamilien
Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln und nach schon bekannten Wortarten ordnen
–
Wortfelder
Allenfalls sinnverwandte Wörter sammeln (zB hoditi, biati, paiti se, ...)
Elementarer Spracherwerb
Für jene Schüler, die mit geringen Kenntnissen der kroatischen Sprache in die Volksschule mit kroatischer oder mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache eintreten, sind zunächst folgende Grundleistungen zu sichern.
Im Sinne des elementaren Spracherwerbs sind
–
die Schüler zu befähigen, möglichst bald dem Unterricht folgen zu können,
–
die Kommunikationsfähigkeit anzubahnen und
–
die Motivation zur Beschäftigung mit der kroatischen Sprache grundzulegen und zu vertiefen.
Diese Zielsetzungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” soll – unterstützend – die Begegnung mit der kroatischen Sprache in einer lustbetonten und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen der kroatischen Sprache wecken und somit im allgemeinen eine positive Haltung gegenüber der kroatischen Sprache aufbauen.
Sprachliche Kommunikation muß als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten (Lieder, Rätsel, Reime, Spiele ...) erfahren werden, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes Bezug nehmen. Denn für das Kind ist es unnatürlich und schwierig, Sprache von ihrem Verwendungszweck zu trennen.
Die Schüler sollen in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur zwischenmenschlichen Verständigung im mündlichen (und schriftlichen) Bereich gefördert werden.
Da der Erwerb einer weiteren Sprache ein den Menschen in seiner Gesamtheit bewegender Prozeß ist und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewußt geplante Lernen von kooperativen Verhaltensweisen unabdingbar. Darüber hinaus soll eine offene, aufgeschlossene Haltung der Volksgruppe und ihrer Kultur gegenüber angestrebt werden.
ZIELE IM BEREICH DER FERTIGKEITEN:
Elementarer Spracherwerb soll den Aufbau von Hörverstehen und mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt haben. Leseverstehen und Schreiben als eigenständige Fertigkeiten sind im jeweiligen Unterrichtsgegenstand zu vermitteln. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.
Durch Ausnützen natürlicher Kommunikationssituationen in der Klasse sollen die Schüler lernen, sprachlich zu handeln und die Unterrichtsarbeit mitzugestalten (zB Vorschläge machen, Wünsche vorbringen, Nichtverstehen äußern, um Wiederholung bitten usw.).
Weiters sollen die Schüler auf Alltagssituationen vorbereitet werden, die sich aus den Unterrichtsthemen ergeben. Das Rollenspiel wird dabei besondere Bedeutung haben und die Kinder zum Gebrauch der kroatischen Sprache in Alltagssituationen ermutigen.
Hörverstehen:
Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein,
–
die Anweisungen und Anleitungen des Lehrers zu verstehen,
–
einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu erfassen sowie
–
einfache Hörtexte über Medien zu erfassen, sofern sie an Bekanntes anschließen.
Sprechfertigkeit:
Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein, spontan und in einfachster Form
–
Kontakte mit Lehrern und Mitschülern aufzunehmen, Informationen zu geben und einzuholen, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck zu bringen,
–
einfache Gespräche zu führen sowie
–
am Unterricht aktiv teilzunehmen.
LEHRSTOFF:
Ausgehend von Unterrichtssituationen und einfachen Alltagssituationen, die sich aus den verschiedenen Themen ergeben, soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachsten Mitteln zu verwirklichen.
Hörverstehen und Sprechfertigkeit müssen sich vorerst am Unterrichtsgeschehen orientieren (Anweisungen, Anleitungen, Fragen zum Unterricht usw.). In weiterer Folge können sie im Rahmen der im Lehrplan vorgesehenen Erfahrungs- und Lernbereiche realisiert werden: Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Reisen; Tiere uä.
Mündliches Sprachhandeln:
Kontakteaufnehmen
Grüßen
Dobro jutro! Dobar dan! Dobar veer!
Hvaljen budi Jezu Kristu!
Sich verabschieden
Zbogom! Dovidjenja! Laku no!
Zdravo! Zdravi bili!
Sich vorstellen
Ja sam, ... Zovem se, ... Ja se zovem ...
Ja stanujem ... Ja sam ... ljet star(a)
Ja sam diak (kolar), Ja sam diviica (kolarica)
Andere vorstellen
To je ... Ovo je ...
Einladen
More dojti ...? Da, rado. Ne, ne morem.
Befinden erfragen
Kako Ti (Vam) ide? Kako si? Kako se ima?
Über ein Befinden Auskunft geben
Dobro! emerno!
Jemanden ansprechen
Prosim, more (morete) mi pomo?
Kamo pelja ova cesta?
Kade je ...?
Sich entschuldigen
Oprosti! Oprostite!
Handlungen anbahnen bzw. veranlassen
Um Hilfe bitten
Prosim, pomozi(te) mi!
Hilfe anbieten
Kako Ti (Vam) morem pomo?
Jemanden ersuchen, etwas zu tun
Prosim, daj mi ...
Pokai(te) mi ...
Prosim(te), donesi(te) mi ...
Posudi(te) mi ...
Informationen einholen und geben
Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes
Je ovo tvoje ...? a (to) je ovo?
iji (ija, ije) je ovo ...?
Bedeutung, Schreibweise und Aussprache eines
kroatischen Wortes erfragen
Kako je to po hrvatsku? Kako se to pie?
Je ovako dobro?
Angaben über sich und andere machen
Ja sam ... Star(a) sam ... ljet
Sada sam ... ljet star(a). To je moja ...
Imam ...
Angaben über Alter, Namen usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen
Gdo/Ki si? Gdo/Ki je to?
Gdje/Kade djela?
Ima brata (sestru)? Kako star(a) si?
a (to) se rado igra?
Sagen, daß man etwas nicht weiß
Neznam!
Auskünfte über Lieblingstiere, Spielsachen, Kleidungsstücke usw. geben bzw. erfragen
Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet
u, na, za, pred, uz, blizu ...
Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen
Koliko uri je? Kada ...?
jutro, otpodne, napodne, dopodne, naveer
Angaben über Tätigkeiten erfragen bzw. machen
a (to) djela? Piem.
Fragen nach dem Preis
Koliko stoji?
Sagen, daß man etwas nicht versteht/um Wiederholung ersuchen
Ne razumim! Prosim, reci(te) jo jedno!
Stellungnahmen abgeben
Zustimmung bzw. Ablehnung äußern
Dobro! To nije dobro!
Da, prosim! Ne, hvala!
Etwas verneinen
Nimam! Neu! Ne morem!
Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
Smim ...?
Anerkennungen äußern
Lipo! Jako lipo! Dobro! Jako dobro!
Wünsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen
Gefallen und Mißfallen äußern
Rado imam ... Vidi mi se ... Nimam rado
Wünsche äußern und danach fragen
eljim ... Ne vidi mi se ... Prosim ...
ivio, ivila, ivili!
Srian put! Na zdravlje! estitam!
Sve dobro! Dobro raenje!
Bog Vam blagoslovi!
Sich bedanken
Hvala! Bog plati!
Mitleid, Bedauern ausdrücken
ao mi je! Moje sualovanje!
Äußerungen anderer verstehen:
Anweisungen verstehen
Anweisungen für Tätigkeiten am eigenen Platz verstehen und darauf reagieren
Stani(te) se! Sjedi(te) se!
Zami(te) knjigu! Pokai(te)! Sluaj(te)!
Pozdravi(te)! Ponovi(te)!
Allgemeine Anweisungen für den Arbeitsrahmen sowie Ermahnungen verstehen und darauf reagieren
Tiho! Govori(te) [itaj(te)] glasnije!
Digni ruku! Dojdi k tabli! Pomozi!
Pazi! Posluaj! Svi skupa!
Umiri(te) se! Proitaj, a si napisao! Izbrii plou! Djelaj(te) po dva (svi skupa)! Zatvori(te) knjigu! Otvori(te) knjigu!
Allgemeine Anweisungen zur Klassenordnung verstehen und darauf reagieren
Otpri(te) vrata! Zapri(te) vrata!
Poberi(te) pisanke!
Razdili(te) pisanke! Ugasi(te) svitlo!
Nagi(te) [upali(te)] svitlo!
Fragen verstehen
Gdo/Ki fali! Gdo/Ki zna ...? Gdo/Ki jo nije gotov?
Gdo/Ki e ...? Si popravio/popravila?
Sprachbetrachtung:
Redemittel werden ganzheitlich erfahren und erlebt. Von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist abzusehen.
Wortschatz:
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist. Die Erweiterung des Wortschatzes erfolgt im zweisprachigen Unterricht bzw. Kroatischunterricht.
Gehörschulung und Aussprache:
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Im Sinne einer intensiven Ausspracheschulung ist auf die individuellen Schwierigkeiten einzugehen.
Vor- und Nachsprechen
Mit Berücksichtigung der für das Kroatische charakteristischen Laute
Übungen zur Lautunterscheidung
Soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche und rhythmische Sprechübungen
Phonetische Übungen
Laute und Lautgruppen in ihren Eigenschaften wahrnehmen,unterscheiden und bilden, zB ähnlich klingende Laute, besonders charakteristische Laute
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/Govor
Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung in der Grundschule sind die individuellen Vorerfahrungen der Kinder. Fundamentale Aufgabe des Kroatischunterrichtes ist die Entwicklung und Förderung der kroatischen Sprache, um dadurch zur Erhaltung der burgenländisch-kroatischen Volksgruppe beizutragen.
Den in bezug auf Sprechen unterschiedlichen Lernvoraussetzungen hat der Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” durch differenzierte Lernangebote gerecht zu werden. Dabei hat der Lehrer bzw. die Lehrerin dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder „dort abgeholt werden, wo sie sich befinden”. Das heißt es sind vielfältige Anlässe für Sprechsituationen zu schaffen, die von den Kindern mit einfachsten sprachlichen Mitteln bewältigt werden können.
Das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit soll geweckt bzw. gefördert werden. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der gehobenen burgenländisch-kroatischen Umgangssprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Es soll auf sprachliche Toleranz geachtet werden; dh., beim Gespräch sollen – vor allem in der Grundstufe I – die Äußerungen der Schüler in ihrer regionalen Umgangssprache akzeptiert werden. Die Schüler sollen behutsam zur korrekten sprachlichen Formulierung angehalten werden; das Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten der gehobenen burgenländisch-kroatischen Umgangssprache soll allmählich und ohne Bruch erfolgen. Grundlegende Bedeutung kommt aber der Lehrersprache zu. Die sprachlichen Äußerungen des Lehrers sollen verständlich, richtig, treffend und anschaulich sein.
Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Unterrichtsphasen möglichst oft schülerzentrierte Arbeitsformen (zB Partnerarbeit oder Gruppenarbeit) folgen, um die Schüleraktivität zu fördern und die Sprechzeiten zu erhöhen. Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):
Für die Erweiterung der kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, daß Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem Interessensbereich der Kinder entnommen werden.
Wo gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland zweisprachig unterrichtet wird, soll Zweisprachigkeit bis zum Ende der 4. Schulstufe angestrebt werden.
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist stets zu achten.
Das Prinzip der Anschaulichkeit soll möglichst oft angewandt werden. Als Medien kommen Gegenstände, Wort- und Bildkarten, Tuchtafelmaterial, Folien, Wandbilder, Tafelskizzen, Kassetten, ORF- Schulsendungen und ähnliches in Betracht.
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Kroatischunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind wirkungsvolle Motivationsträger. Als Äußerungsmuster bieten sich auch Frage-Antwort-Ketten und kurze Reihenübungen an.
Lesen/Citanje
Erstlesen:
Schulanfänger weisen in bezug auf den Teilbereich Kroatisch, Lesen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lehrangebote gerecht zu werden. Erst wenn der einzelne Schüler (Schülergruppe) die für das Lesen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht (Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken genügend Raum zu geben.
Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den Unterricht von Anfang an leiten.
Weiterführendes Lesen:
Der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden Leseunterricht kann für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb werden die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I und darüber hinaus durchgeführt.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schüler zunehmend erfahren, daß sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können. Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern und zu festigen.
Schreiben/Pisanje
Beim Schuleintritt darf nicht übersehen werden, daß die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit des Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind. Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung und wenn nötig, Differenzierung. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. Auf der Grundstufe II ergibt sich als zusätzliche Zielsetzung auch der kreative Umgang mit Schrift.
Alphabetisierung
Ausgehend von den unterschiedlichen Vorkenntnissen der Kinder, dem soziokulturellen Umfeld der Schule und dem Sprachmilieu in der Familie, kann die Alphabetisierung
–
in der Sprache, in der die Kinder die besseren Voraussetzungen mitbringen,
–
aber auch in beiden Sprachen, gleichzeitig oder zeitlich versetzt, erfolgen.
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
In diesem komplexen Lernbereich wirken unterschiedliche Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das Rechtschreiben.
Da die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schüler in diesem Teilbereich individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbständigkeit der Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den Sprachkenntnissen differenziert werden.
Im Lernbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.
Auf der Grundstufe II sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen zu differenzieren.
Rechtschreiben/Pravopis
Bevor die richtige Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schüler seine Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und ihre Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die Grundformen der Schrift erworben sein und die Schüler Geschriebenes auch lesen können (Schreiben, Lesen).
Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I großen Wert auf intensive Einübung und sichere Beherrschung eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden. Wörter sollen in den verschiedensten Zusammensetzungen und den unterschiedlichsten Textvarianten stets richtig geschrieben werden.
Für den Lernprozeß sind
– das Verstehen der Wortbedeutung,
– das bewußte Wahrnehmen des Lautbestandes,
– das Einprägen des Schriftbildes sowie
– das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes
wesentliche Komponenten.
Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der Rechtschreibung bewußt gemacht werden. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.
Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt werden. Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, daß sich die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches gewöhnen.
Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.
Sprachbetrachtung/Razmisljanje o jeziku
Grundstufe I
Auf der Grundstufe I kommt der Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit.
Grundstufe II
Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.
Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum Gegenstand der Betrachtung. Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schüler durch vielfältigen Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben.
Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern.
Schularbeiten
Auf der vierten Schulstufe vier Schularbeiten im Schuljahr.
Elementarer Spracherwerb
Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Kroatischunterrichtes eine Art „Sprachlehrgang” des Kroatischen, der integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt. Die Übungsformen sind nicht ausschließlich Aufgabe im Rahmen des „Elementaren Spracherwerbs”, sondern vielmehr auf den gesamten zweisprachigen Unterricht auszudehnen. Damit wird bereits von Anfang an Kroatisch als Zielsprache angestrebt und als Unterrichtssprache verwendet.
Schülerzentrierte Arbeitsformen:
Das Lehren einer weiteren Sprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf den vom Lehrer gesteuerten Aufbauunterricht schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Aktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:
Die Schüler arbeiten zu zweit, in kleinen Gruppen, alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche. Schüler mit guten kroatischen Sprachkenntnissen können als Helfer eingesetzt werden.
Medien:
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist für den Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht: Gegenstände, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten, Spiele usw. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle. Die bereits erarbeiteten kroatischen Bezeichnungen bzw. Aufschriften im Klassenraum sind zu verwenden.
Fehler:
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam, aber konsequent durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung:
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).
„Elementarer Spracherwerb” ist Teil des täglichen Unterrichts, bis die Schüler befähigt sind, dem Unterricht in Kroatisch zu folgen.
Hörverstehen:
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich durch das Verstehen der Äußerungen des Lehrers und jener Schüler, die über gute Kroatischkenntnisse verfügen. Es kann auch über Medien (Kassetten) geschult werden.
Sprechen:
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der kroatischen Sprache in den für den Unterricht charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, das die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Aussprache:
Die Schulung der Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des „Elementaren Spracherwerbs”. Die Schüler sollen lernen, die für das Kroatische charakteristischen Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben.
Die unrichtige Artikulation von Phonemen kann zur Störung der Verständigung führen; insofern sind sinnunterscheidende Laute bzw. Lautoppositionen besonders zu üben:
–
bei Vokalen – lang:kurz
–
bei Konsonanten – stimmlos:stimmhaft, Lautunterscheidungen bei Palatallauten.
Zu beachten ist, daß die Schüler im Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” vor allem durch Nachsprechen lernen sollen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Dem Lehrer kommt dabei besondere Vorbildwirkung zu. Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren oder das Erfinden von Klangbildern bereitet den Schülern viel Spaß. Ergänzend dazu sind Rollenspiele (zB mit Handpuppen) zur Schulung der Sprachmelodie (Fragen, Verwunderung, Begeisterung usw.) nützlich; gleichzeitig werden die Schüler dadurch auf Kommunikationssituationen vorbereitet.
Lesen und Schreiben:
Der Lese- und Schreibunterricht bleibt dem jeweiligen Unterrichtsgegenstand vorbehalten. Dabei erworbene Kenntnisse können im „Elementaren Spracherwerb” genutzt und gefestigt werden.
Wortschatz:
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, sorgfältig ausgewählten Wortschatz zu erarbeiten, zu üben und im Unterricht vielfältig anzuwenden.
Übungsformen:
Dem Spielerischen und Musischen kommt auch im „Elementaren Spracherwerb” besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Die aus dem zweisprachigen Unterricht bekannten Übungsformen sollen auch hier Anwendung finden.
Das Erleben der Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert die Bereitschaft zu weiterem Spracherwerb.
Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, bieten sich im „Elementaren Spracherwerb” Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Die Übungen sind dem sprachlichen Niveau der Schüler anzupassen.
ACHTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE LEHRPLÄNE DER VERBINDLICHEN ÜBUNG VERKEHRSERZIEHUNG IN EINZELNEN VERBINDLICHE ÜBUNGEN DER GRUNDSCHULE VORSCHULSTUFE
Für die verbindliche Übung Verkehrserziehung verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, BGBl. Nr. 134/1963, achter Teil, mit der Maßgabe, daß dass der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE LEHRPLÄNE DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE (1. BIS 4. SCHULSTUFE)
Für die unverbindlichen Übungen Unterrichtsgegenstände Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst und Gestaltung, Technik und Design sowie Bewegung und Sport gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, neunter Teil, mit der Maßgabe, daß dass der Unterricht (ausgenommen in Deutsch) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer ungarischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Für die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache gelten die Bestimmungen des achten Teils des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule. KROATISCH
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):
Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und maßgeblich für die Identitätsentwicklung. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Kroatisch im Burgenland hat in der Primarstufe das Ziel, eine erste grundlegende Sprachhandlungsfähigkeit zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und erprobt wird. Kroatisch kann für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und die örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.
Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz unterstützt.
Der Kroatischunterricht soll Freude am Sprachenlernen wecken, zum Gebrauch der Sprache motivieren und den Wert der Zwei- und Mehrsprachigkeit bewusst machen.
Ein systematischer Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen10 (mündlich und schriftlich) ist im Kroatischunterricht zentral und in Verbindung mit den anderen Gegenständen des zweisprachigen Unterrichts zu sehen.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):
Die vier Kompetenzbereiche (Zu-)Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und
(Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung sind miteinander vernetzt zu vermitteln. Die mündliche und schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich durch einen differenzierenden Unterricht und eine vielfältige Aufgabenkultur hin zu einer verständlichen Kommunikation, deren Gelingen Vorrang hat gegenüber einem fehlerfreien Sprachgebrauch.
Der Aufbau einer basalen Lesekompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, annähernd fehlerfrei und flüssig altersadäquate Texte zu lesen bzw. vorzulesen. Im Anfangsunterricht unterstützen vielfältige Methoden das Lesen lernen, wie zB optische Hilfen, Wörterpyramiden, Lesetreppen, Wörterschlangen, Wörterdomino, Wörtermemory oder Lesefächer. Lesekompetenz und Lesemotivation bilden gemeinsam die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler Freude am Lesen entwickeln und diese erhalten bleibt. Dadurch können sie kontinuierliche Fortschritte in der Lesefertigkeit erzielen und ein stabiles Lese-Selbstkonzept aufbauen.
Beim Verfassen von Texten steht der Schreibprozess im Mittelpunkt. Das Planen, Formulieren und Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibintentionen wird schrittweise durch Strategien entwickelt, wie zB Versprachlichen von Bildern und Bildfolgen oder das Ergänzen/Streichen von Wörtern und Sätzen. Der Rechtschreiberwerb wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt.
Durch einen konstruktiven, kreativen und kritischen Medienumgang sammeln die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen beim Sprachhandeln und bei der Sprachreflexion. Sie nutzen und reflektieren digitale Medien und Angebote als Informationsquelle und zur Produktion eigener Texte.10
Vielfältige Methoden und Materialien ermöglichen eine Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern und ein individualisiertes Lernen (zB Sprach-, Bewegungs-, Rollenspiele, Dramapädagogik, Kinderbücher, Video/Audioclips, weitere audiovisuelle und digitale Medien). Die Lehrperson hat als Sprachvorbild dabei eine entscheidende Rolle. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Kroatisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an. Der Einsatz eines Sprachenportfolios unterstützt sie beim Reflektieren ihres Sprachlernfortschritts.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):
Die inhaltliche Konzeption des Faches Kroatisch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Inhalt und Form, Norm und Wandel sowie Diversität und Identität. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptionellen Wissens für den Kroatischunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen dar.
Kommunikation und Wirkung
schließen das erfolgreiche, adressatengerechte und zielgerichtete Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen unter Berücksichtigung des Kontextes und der Beziehung sowie das Reflektieren mit ein.
Norm und Wandel
kennzeichnen Sprache als System von Zeichen, das Regeln unterworfen ist. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (zB Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.
Inhalt und Form
betrachtet das Zusammenspiel von Sprachstrukturen und inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (zB Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion). Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.
Diversität und Identität
beziehen sich auf eine ganzheitliche und umfassende Sprachliche Bildung und Lesen, die das gesamte Repertoire eines Menschen unter Berücksichtigung des Zusammenhangs von kognitiver, sozialer, sprachlicher und kultureller Entwicklung als identitätsbildend anerkennt und dessen Entwicklung unterstützt. Sprachunterricht ermutigt Schülerinnen und Schüler, sich mehrsprachig gewandt, tolerant und respektvoll in einer globalisierten, mehrsprachigen Kultur und Gesellschaft zu bewegen.7
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):
Der Kroatischunterricht orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Kroatisch“ im Burgenland. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die vier Kompetenzbereiche
– (Zu-)Hören/Sprechen,
– Lesen,
– Verfassen von Texten und
– (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung.
Die Kompetenzbereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander, ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches und bauen sich in Synergie zum Deutschunterricht auf.
Der Bereich (Zu-)Hören/Sprechen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Sprechens und fokussiert auf das Erfassen einzelner Laute, Wörter, Wortgruppen und das Verstehen von Äußerungen in einfachen alltagsnahen Sprechsituationen. Sprechen wird in monologisches und dialogisches Sprechen (miteinander reden) unterteilt. Es führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fähigkeit, kurze Informationen zu geben und ein einfaches Gespräch zu führen.
Lesen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es umfasst das Verstehen auf Wort-, Satz- und Textebene sowie das Erschließen von Informationen und Inhalten aus einfachen Texten unterschiedlicher Länge und reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.
Das Verfassen von Texten umfasst die Fähigkeit, Inhalte aus mündlich Erzähltem bildlich und schriftlich umzusetzen, die Schreibkompetenz – ausgehend von Wörtern, Satzteilen und Sätzen ̶ auf das Schreiben von Texten zu erweitern und erste Schreibstrategien zur Bearbeitung und Überarbeitung von Texten anzuwenden.
Der Bereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktion und Struktur der kroatischen Sprache. Durch Vergleiche des Deutschen mit dem Kroatischen werden Ähnlichkeiten und Unterschiede bewusstgemacht und ihre Rolle in der zweisprachigen Kommunikation hervorgehoben.
Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):
Schülerinnen und Schüler erwerben die nachfolgenden Kompetenzziele schrittweise und unter Berücksichtigung ihrer sprachlichen Vorkenntnisse und ihres individuellen Sprach- und Lernstands.
Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu umzusetzen und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.
1. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– aufmerksam zuhören und aufbauend auf einem altersadäquaten Wortschatz ausdrucksvoll und lautrichtig sprechen.
– sich mitteilen, anderen zuhören und sich an kürzeren Gesprächen zu Alltagsthemen sprachlich angemessen beteiligen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Wortbausteine, Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte unter Anleitung lesen und verstehen.
– in Vorlesesituationen altersadäquaten Texten über einen angemessenen Zeitraum mitlesend folgen.
– einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge aus (vor-)gelesenen einfachen Texten erfassen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen ihr Mitteilungsbedürfnis bildlich oder schriftlich umsetzen und einfache (gegebenenfalls vorgegebene) Satzmuster einsetzen.
– Wörter und kurze Sätze schreiben und sie bei Bedarf angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben ganzheitlich wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen.
– Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, visuell und sprechmotorisch durchgliedern und durch lautes Mitsprechen richtig schreiben – zunehmend auch Wörter mit nicht eindeutiger Laut-Buchstaben-Zuordnung.
– Unterschiede in gesprochener und geschriebener Sprache auf der Laut-, Buchstaben-, Wort- und Satzebene erkennen sowie Sätze als Sinneinheit wahrnehmen.10
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Rollenspiele, Dialoge, audiovisuelle und digitale Medien
– gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten5, 7, 10
– mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (lautliche Eigenheiten, Vergleichen von Laut- und Schriftbildern sowie akustische Wortgliederungen (Silbenklatschen ua.)
– (Ab-)Schreibübungen von Buchstaben, einfachen Wörtern und Satzstrukturen
– vielseitige Übungen zum aufbauenden Zusammenlauten, Speichern und Wiedergeben von Buchstabengruppen, Wörtern und Sätzen
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Auszählreime, Verse, Gedichte, Lieder) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von einfachen Sach- und Gebrauchstexten
– Schreibanlässe ausgehend von bildlichen Darstellungen und ersten Wörtern oder mündlich Erzähltem unter Berücksichtigung der Schreibmotivation und individuellen Voraussetzungen
2. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen mitteilen, anderen aufmerksam zuhören und sich unter Einhaltung vereinbarter Regeln an einfachen Gesprächssituationen beteiligen.
– mit zunehmender Sicherheit auf Basis eines altersadäquaten Wortschatzes deutlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache orientiert sprechen und in alltäglichen Sprechsituationen zunehmend normierte Sprachmuster anwenden.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen sowie altersangemessenen (auch vorgelesenen) Texten mit konkreten Hilfestellungen (zB Bilder, Wortschatzlisten) Inhalte entnehmen, ihre Meinung dazu äußern und einfache Schlüsse ziehen.
– einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge von (vor-) gelesenen einfachen Texten erschließen und wiedergeben.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis durch einfache Wortgruppen, Sätze oder kurze Texte umsetzen sowie einfache Satzmuster situationsbezogen anwenden.
– Sätze und kurze Texte schreiben und sie bei Bedarf angeleitet überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Buchstaben und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form abschreiben, aus der Vorstellung aufschreiben sowie beim Schreiben von kurzen Sätzen oder Texten einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch richtiger Schreibweise zunehmend korrekt anwenden.
– Wörter in Wortbausteine trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen sowie erste Ordnungs- und Suchübungen mit dem Wörterbuch durchführen.
– mit einfachen Wortbausteinen entsprechende Wörter bilden bzw. segmentieren, durch Wortbausteine Wörter in ihrer Form verändern und Bedeutungsunterschiede erkennen sowie zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln.
– die Änderung der Bedeutung eines Satzes mit Hilfe von Satzmelodien und durch Anwendung von entsprechenden Satzschlusszeichen erkennen, die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen, aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen und vervollständigen sowie ein Verständnis der Zeitstufen in natürlichen Situationen und Texten aufbauen.
Anwendungsbereiche
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Intonation, Mimik und Gestik5
– Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln7
– mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (Silbengliederung, Reimwörter, ua.)
– Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
– kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Kinderliteratur) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne durch theaterpädagogische Übungen ua.
– Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von bildlichen Darstellungen und ersten Wörtern oder mündlich Erzähltem, unter Berücksichtigung der Schreibmotivation und individueller Voraussetzungen
– angeleitetes (kreatives) Schreiben (Einkaufslisten, Telefonnotiz, Tagebuch, Sprechblasentexte ua.)
– alphabetische Ordnungs- und Suchübungen; Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen und häufiges Schreiben von Wörtern
– gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in ausgewählten bzw. bekannten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen10
3. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sprech- und Sprachformen adressatengerecht unter Berücksichtigung nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern.
– mit zunehmender Sicherheit auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes an der Standardsprache orientiert sprechen und dabei sprachliche Ausdrucksformen und einfache normierte Sprachmuster in monologischen und dialogischen Sprechhandlungen situationsgemäß einsetzen.
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen und dabei mit Unterstützung Lesetechniken und Lesestrategien zur Erschließung des Textinhaltes anwenden.
– Informationen aus Texten entnehmen, vergleichen und dabei unterschiedliche Quellen nutzen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Textmuster zu vorgegebenen und freien Themen bewusst nutzen und damit Texte sinnvoll planen und verfassen.
– Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– für das richtige Schreiben von Wörtern und kurzen Sätzen auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen sowie analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden.
– die Funktion von Formveränderungen in Wörtern erkennen und zunehmend wesentliche Wort- und Satzarten sowie Zeitformen unterscheiden.
– Ausdrucksformen der Standardsprache mit dem regionalen Dialekt vergleichen.10
Anwendungsbereiche
– Besprechen und Bearbeiten von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler5, 7, 12
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen; mündliches Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
– Ausführen von bestimmten Tätigkeiten mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten (Medienbildung)
– Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
– kurze Texte mit Hilfe von Methodenwerkzeugen (Wortlisten, Sprechblasen, Mindmap, Formulierungshilfen ua.) konzipieren und verfassen
– kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
– Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
– handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit literarischen Texten durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne7
– gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wort- und Satzarten, Zeitformen)10
4. Schulstufe:
Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können
– verstehend zuhören, Informationen einholen, verständlich nachfragen, etwas erzählen und dabei Gesprächstechniken einsetzen und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern.
– verständlich, ausdrucksvoll und an der Standard- und Bildungssprache orientiert über bearbeitete Themen und Inhalte sprechen (auch aus anderen Gegenständen) und dabei gelernte Fachbegriffe in monologischen und dialogischen Sprechbeiträgen anwenden.10
Kompetenzbereich Lesen
Die Schülerinnen und Schüler können
– altersgemäße Texte in verschiedenen Medien lesen und verstehen sowie mit Unterstützung die Bedeutung von unbekannten Wörtern aus dem Kontext oder mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln erschließen.
– den Inhalt von Texten mit Hilfe von Lesetechniken und Lesestrategien erschließen und die Informationen daraus zum Wissenserwerb und zur Wissenserweiterung nutzen.
– ihre Lesemotivation für literarische Texte nutzen und mit Unterstützung Informationen bzw. Kerngedanken in diesen verstehen, eigene Gedanken zu Texten entwickeln und sich mit anderen über Leseinteressen und Gelesenes austauschen.
Kompetenzbereich Verfassen von Texten
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Schreibabsichten zu freien und vorgegebenen Themen nutzen und Texte den Textmustern entsprechend sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen verfassen.
– Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten und berichtigen.
Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regeln für normgerechtes Schreiben auf Wort- und Satzebene zunehmend selbstständig anwenden, für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen und analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden.
– die Funktion von Formveränderungen in Wörtern sowie die verschiedenen Zeitformen in Sätzen und Texten erkennen, adäquat anwenden und wichtige Wort-, Satzarten und Satzglieder unterscheiden und benennen.
– Merkmale und Unterschiede zwischen Alltags- und Bildungssprache im fächerübergreifenden Kontext wahrnehmen und reflektieren.10
Anwendungsbereiche
– Besprechen, Bearbeiten und Vortragen von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler (szenisches Spiel, Dialoge)5, 7, 12
– spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen
– Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung von Standardsprache, Mimik und Gestik
– Sach- und Gebrauchstexte aus verschiedenen Medien zur Wissenserweiterung
– individuelle Schreibinteressen und Schreibanlässe von Schülerinnen und Schülern zum zunehmenden selbstständigen Anwenden von Regeln für normgerechtes Schreiben (Steckbrief, Personenbeschreibung, Einladungen ua.)
– Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
– Handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten (von regionalen Autorinnen und Autoren)7 sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
– Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Zeitformen)10
– Reflektieren über Gemeinsamkeiten/Unterschiede von Sprachen hinsichtlich Aussprache, Bedeutung und Schriftzeichen
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung
2Entrepreneurship Education
3Gesundheitsförderung
4Informatische Bildung
5Interkulturelle Bildung
6Medienbildung
7Politische Bildung
8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
9Sexualpädagogik
10Sprachliche Bildung und Lesen
11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
12Verkehrs- und Mobilitätsbildung
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung