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BGBl. II Nr. 233/2023

kundgemacht 31.07.2023 RIS↗
Änderung der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung und der Wissensbilanz-Verordnung 2016
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung sowie die Wissensbilanz-Verordnung 2016 geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 233/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) 23 § 0↗RIS↗
Anl. 2geändertText, Tabelle
in Kraft 01.10.2022 – 31.07.2023 · idF BGBl. II Nr. 301/2022 · danach: BGBl. II Nr. 233/2023 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft 01.08.2023 – 02.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 233/2023 · danach: BGBl. II Nr. 84/2026 Anl. 2↗RIS↗
… 7 unveränderte Absätze
Anlage 2
zu § 16
Studierendendaten der Fachhochschulen
Applikation BIS und Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
1. Aufbau der Studierendendaten für die Applikation BIS und für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH)
Die Daten der Anlage 2 enthalten Studierendendaten der Fachhochschulen für die Applikation BIS sowie für den DVUH und gliedern sich in Daten, die von beiden Applikationen, oder nur von der Applikation BIS oder nur von der Applikation DVUH genutzt werden. Des Weiteren werden Studierenden-Personendaten, Studiendaten (jeweils für ordentliche und außerordentliche Studierende), Studienbeitragsdatensätze sowie Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorschriften unterschieden. Die Daten sind für alle meldepflichtigen FH-Studierenden, unabhängig davon, ob es sich um ordentliche oder außerordentliche Studierende handelt, zu übermitteln.
2. Verarbeitung durch Applikation BIS und DVUH
2.1. FH-Studierenden-Personendaten
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien, auf außerordentliche Studierende von ordentlichen außerordentlichen Studien (Besuch einzelner LehrveranstaltungenHochschullehrgänge) sowie auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Lehrgänge zur Weiterbildung), die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen. Die Datensätze umfassen auch jene Studierende, die ein im Ausland eingerichtetes Fachhochschul-Studium besuchen, welches mit einem österreichischen akademischen Grad abschließt (dislozierte Studierende).
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Matrikelnummer des/der Studierenden
codiert gemäß § 4
2
Kennung der Bildungseinrichtung
codiert gemäß § 12
3
Semesterkennzeichen
Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4
Sozialversicherungsnummer bzw. bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF
5
Ersatzkennzeichen
6
Bereichsspezifisches Personenkennzeichen bPK vbPK-AS
7
Familienname
codiert nach BIS-SST, DVUH
8
Vorname
codiert nach BIS-SST, DVUH
9
Geburtsdatum
codiert nach BIS-SST, DVUH
10
Staatsangehörigkeit
codiert gemäß § 13 Abs. 4
11
Geschlecht
codiert gemäß § 13 Abs. 3
12
Akademische/r Grad/e vor dem Namen
codiert nach BIS-SST, DVUH
13
Akademische/r Grad/e nach dem Namen
codiert nach BIS-SST, DVUH
14
Staat des Heimatortes
codiert gemäß § 13 Abs. 4
15
Postleitzahl des Heimatortes
codiert nach BIS-SST, DVUH
16
Bezeichnung des Heimatortes
codiert nach BIS-SST, DVUH
17
Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür am Heimatort
codiert nach BIS-SST, DVUH
18
Staat der Zustelladresse
codiert nach BIS-SST, DVUH
19
Postleitzahl der Zustelladresse
codiert nach BIS-SST, DVUH
20
Ort der Zustelladresse
codiert nach BIS-SST, DVUH
21
Straße, Hausnummer, Stiege/Stock/Tür der Zustelladresse
codiert nach BIS-SST, DVUH
22
c/o
23
E-Mail-Adresse (von BE vergeben)
24
E-Mail-Adresse (privat)
Zu lfd. Nr. 4 und 5 (Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichen) sowie Nr. 7 und 8 (Familienname, Vorname): Die Erfassung dieser Daten erfolgt nur befristet, die Daten werden daher sechs sieben Monate nach Erfassung in BIS gelöscht.
Zu lfd. Nr. 15, 16 (Postleitzahl des Heimatortes, Bezeichnung des Heimatortes) sowie Nr. 19 und 20 (Postleitzahl der Zustelladresse, Ort der Zustelladresse): im Bereich der Applikation BIS ist bei österreichischen Adressen eine Eingabe gemäß Kodex Tabelle PLZ der Einrichtung Bundesanstalt „Statistik Österreich“ erforderlich; bei ausländischen Adressen sowie im Bereich des DVUH sind keine Vorgaben zu beachten (Freitext).
2.2. FH-Studiendaten
2.2.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende (Besuch einzelner, die einzelne Lehrveranstaltungen) von ordentlichen Studien besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentliche Studierende von ordentlichen Studien (Besuch einzelner, die einzelne Lehrveranstaltungen von FH-Studiengängen) besuchen.
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Matrikelnummer des/der Studierenden
codiert gemäß § 4
2
Kennung der Bildungseinrichtung
codiert gemäß § 12
3
Semesterkennzeichen
Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4
Zugangsvoraussetzung (Schulform)
codiert nach BIS-SST, DVUH
5
Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform)
codiert nach BIS-SST, DVUH
6
Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform)
codiert gemäß § 13 Abs. 4
7
Beginndatum des Studiums
(JJJJMMTT)
8
Beendigungsdatum des Studiums
(JJJJMMTT)
9
Aufenthalt von incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH
10
Aufenthalt bis incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH
11
Mobilitätsprogramm incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH
12
Aufenthaltszweck incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH
13
Gastland incomings/outgoings
codiert gemäß § 13 Abs. 4
14
erworbene ECTS-Anrechnungspunkte Herkunftsland incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH gemäß § 13 Abs. 4
15
angerechnete erworbene ECTS-Anrechnungspunkte incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH
16
Studiengangskennzahl angerechnete ECTS-Anrechnungspunkte incomings/outgoings
codiert nach BIS-SST, DVUH
17
BIS-Meldedatum Studiengangskennzahl
codiert nach BIS-SST, DVUH
18
Meldedatum
codiert nach BIS-SST, DVUH
19
Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien
codiert nach DVUH
20
Meldestatus
codiert nach DVUH
21
Unterbrechungsdatum des Studiums
codiert nach BIS-SST, DVUH
22
Wiedereintrittsdatum ins Studium
codiert nach BIS-SST, DVUH
Zu lfd. Nr. 4 (Zugangsvoraussetzung/Schulform): Ab dem Studienjahr 2023/24 kommt es aufgrund der Angleichung an die Codex-Tabelle der öffentlichen Universitäten zu einer Änderung der Codex-Tabelle der Fachhochschulen. 2.2.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende (Lehrgänge zur Weiterbildung) von außerordentlichen Studien (Hochschullehrgänge)
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Lehrgänge zur WeiterbildungHochschullehrgänge).
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Matrikelnummer
codiert gemäß § 4
2
Kennung der Bildungseinrichtung
codiert gemäß § 12
3
Semesterkennzeichen
Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4
Zugangsvoraussetzung (Schulform)
codiert nach BIS-SST, DVUH
5
Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung (Schulform)
codiert nach BIS-SST, DVUH
6
Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung (Schulform)
codiert nach § 13 Abs. 4
7
Beginndatum des Lehrganges zur Weiterbildung Hochschullehrganges
(JJJJMMTT)
8
Beendigungsdatum des Lehrganges zur Weiterbildung Hochschullehrganges
(JJJJMMTT)
9
Studienkennzahl Studienkennung der öffentlichen Universitäten bei gemeinsam eingerichteten Studien
codiert nach DVUH
10
Meldedatum
codiert nach BIS-SST, DVUH
11
Hochschullehrgangsnummer
codiert nach BIS-SST, DVUH
12
Meldestatus
codiert nach DVUH
Zu lfd. Nr. 4 (Zugangsvoraussetzung/Schulform) und 5 (Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung/Schulform): bis zum Studienjahr 2021/22 erfolgt die Eingabe gemäß BIS, ab dem Studienjahr 2022/23 gemäß DVUH.
3. Verarbeitung durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
3.1. Studienbeitragsdaten
Die nachfolgenden Daten werden von Fachhochschulen an den Datenverbund zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung von Studierendenbeiträgen gemeldet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an die Applikation BIS. Die Daten sind für alle ordentliche ordentlichen und außerordentliche außerordentlichen FH-Studierenden mit Beitragspflicht anzuführen. Eine Beitragspflicht besteht bereits bei der Abführung des Studierendenbeitrages.
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Matrikelnummer des/der Studierenden
codiert gemäß § 4
2
Kennung der Bildungseinrichtung
codiert gemäß § 12
3
Beitragssemester
Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4
Beitragsstatus
FHs codieren mit „X“ wenn beitragspflichtig, ÖH-Beitrag + ggf. Studienbeitrag“
5
Studierendenbeitrag ÖH
6
Sonderbeitrag ÖH
7
Studienbeitrag
8
Nachforderung Studienbeitrag
9
Valutadatum (Ende der Zahlungsfrist)
10
Valutadatum Nachfrist
11
Letztes Buchungsdatum
12
Zulassungsstatus
Codierung gemäß DVUH-Spezifikation
13
Meldung der Fortsetzung des Studiums (Fortsetzungskennzahl)
Codierung gemäß DVUH-Spezifikation
14
Bezahlstatus
15
IST-Beitrag
16
Studienbeitragskonto der FH
17
Vollzugsmeldung
… 4 unveränderte Absätze
3.2. Studienförderungs- und Prüfungsdaten
Zum Zweck der Bereitstellung von Daten für den Vollzug studienförderungsrechtlicher Vorgaben sowie für die Übermittlung von Prüfungsdaten bei gemeinsam eingerichteten Studien sind folgende Daten zu übermitteln:
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Matrikelnummer der/des Studierenden
codiert gemäß § 4
2
Kennung der Bildungseinrichtung
3
Semesterkennzeichen
Jahreszahl (vierstellig) + S oder W
4
Semesterzahl
5
ECTS-Anrechnungspunkte
6
Studiengangskennzahl
4. Verarbeitung durch die Applikation BIS
Die nachfolgenden Daten werden nur mittels Applikation BIS und nicht durch den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen verarbeitet.
4.1. Studiendaten für ordentliche FH-Studierende und außerordentliche FH-Studierende (Besuch einzelner, die einzelne Lehrveranstaltungen) von ordentlichen Studiengängen besuchen
Die Datensätze beziehen sich auf ordentliche Studierende von ordentlichen Studien (FH-Studiengänge) und auf außerordentlich Studierende von ordentlichen Studien (Besuch einzelner, die einzelne Lehrveranstaltungen) besuchen.
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Studiengangskennzahl
codiert nach BIS-SST
2
Standort
codiert nach BIS-SST
3
Organisationsform
codiert nach BIS-SST
4
Personenkennzeichen
codiert nach BIS-SST
5
Zugangsvoraussetzung Masterstudiengang Master
codiert nach BIS-SST, DVUH
6
Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Masterstudiengang Master
codiert nach BIS-SST, DVUH
7
Ausstellungsstaat der Urkunden/Zugangsvoraussetzung Urkunden über die Zugangsvoraussetzung Master
codiert nach BIS-SST, DVUH
8
Ausbildungssemester
codiert nach BIS-SST
9
Studierendenstatus
codiert nach BIS-SST
10
Berufstätigkeit
codiert nach BIS-SST
11
VonNachPersKZ
codiert nach BIS-SST
12
Förderrelevanz für das Bundesministerium
codiert nach BIS-SST
13
Förderung des Auslandsaufenthaltes outgoings
codiert nach BIS-SST
14
Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
15
Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
16
Studierender Typ Studierendentyp im gemeinsamen (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
17
Partnerinstitution des gemeinsamen (einrichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
18
Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium
codiert nach BIS-SST
19
Ausbildungssemester im gemeinsamen (eingerichteten) Studium
codiert nach BIS-SST
20
Partnerinstitution der incoming- und outgoing-Studierenden Beendigungsdatum des gemeinsam (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST BIS SST
21
BIS-Meldedatum Meldedatum
codiert nach BIS-SST
22
Erhalterkennzahl
codiert nach BIS-SST
23
duales Duales Studium
codiert nach BIS-SST
Zu lfd. Nr. 5 (Zugangsvoraussetzung Masterstudiengang): Ab dem Studienjahr 2023/24 kommt es aufgrund der Angleichung an die Codex-Tabelle der öffentlichen Universitäten zu einer Änderung der Codex-Tabelle der Fachhochschulen. 4.2. Studiendaten für außerordentliche FH-Studierende von Hochschullehrgängen
4.2. Studiendaten für Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche FH-Studierende (Lehrgänge zur Weiterbildung) Studierende von Hochschullehrgängen
Die Datensätze beziehen sich auf außerordentliche Studierende von außerordentlichen Studien (Lehrgänge zur Weiterbildung).
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Meldedatum
15.11.JJJJ und 15.04.JJJJ
2
Erhalterkennzahl
codiert nach BIS-SST
3
Hochschullehrgangsnummer
codiert nach BIS-SST
4
Standort
codiert nach BIS-SST
5
Personenkennzeichen
codiert nach BIS-SST
6
Zugangsvoraussetzung Master
codiert nach BIS-SST
7
Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Master
codiert nach BIS-SST
8
Ausstellungsstaat der Urkunde über die Zugangsvoraussetzung Master
codiert gemäß § 13 Abs. 4
9
Studierendenstatus
codiert nach BIS-SST
10
Organisationsform
codiert nach BIS-SST
11
Mobilitätsprogramm des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
12
Programmnummer des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
13
Studierendentyp im gemeinsamen eingerichteten Studium
codiert nach BIS-SST
14
Partnerinstitution des gemeinsamen (eingerichteten) Studium
codiert nach BIS-SST
15
Studierendenstatus im gemeinsamen (eingerichteten) Studium
codiert nach BIS-SST
16
Beendigungsdatum des gemeinsamen (eingerichteten) Studiums
codiert nach BIS-SST
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Meldedatum
15.11.JJJJ und 15.04.JJJJ
2
Erhalter-Kennzeichen (ErhKz)
codiert nach BIS-SST
3
Lehrgangsnummer
codiert nach BIS-SST
4
Standort
codiert nach BIS-SST
5
Personenkennzeichen
codiert nach BIS-SST
6
Zugangsvoraussetzung Masterlehrgang
codiert nach BIS-SST, DVUH
7
Datum der Erlangung der Zugangsvoraussetzung Masterlehrgang
codiert nach BIS-SST, DVUH
8
Ausstellungsstaat der Urkunde/Zugangsvoraussetzung Master
codiert gemäß § 13 Abs. 4
9
Studierendenstatus
codiert nach BIS-SST
Zu lfd. Nr. 6 (Zugangsvoraussetzung Masterlehrgang): Ab dem Studienjahr 2023/24 kommt es aufgrund der Angleichung an die Codex-Tabelle der öffentlichen Universitäten zu einer Änderung der Codex-Tabelle der Fachhochschulen.
Schlagworte
Studienförderungsdaten