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BGBl. II Nr. 35/2023

kundgemacht 07.02.2023 RIS↗
BMAW-Grundausbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMAW-Grundausbildungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 35/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

BMAW-Grundausbildungsverordnung neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 08.02.2023 · idF BGBl. II Nr. 35/2023 Anl. 2↗RIS↗

Anlage 2 Inhalte und Anzahl der Unterrichtseinheiten der allgemeinen theoretischen Ausbildung gemäß Paragraph 7, für Bedienstete der Zentralstelle des Verwaltungsbereichs Arbeit soweit nicht das Ausbildungscurriculum gemäß den Anlagen 3 oder 4 zur Anwendung kommt.

Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1, rechtskundiger Dienst

Allgemeine theoretische Ausbildung gemäß Paragraph 7, Absatz eins

UE

Prüfung

Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes

80

JA

Individuelle Schwerpunktausbildung

Die Auswahl arbeitsplatzrelevanter Seminare erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft vorzugsweise aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes

56

Je nach Kursauswahl

Gesamtsumme Unterrichtseinheiten (UE)

136

 

Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1 und v1 sowie A2 und v2

Allgemeine theoretische Ausbildung gemäß Paragraph 7, Absatz eins

UE

Prüfung

Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes

80

JA

Individuelle Schwerpunktausbildung

Die Auswahl arbeitsplatzrelevanter Seminare erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft vorzugsweise aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes

56

Je nach Kursauswahl

Gesamtsumme Unterrichtseinheiten (UE)

136

 

Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3 und v3 sowie A4 und v4

Allgemeine theoretische Ausbildung gemäß Paragraph 7, Absatz eins

UE

Prüfung

Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes

64

JA

Individuelle Schwerpunktausbildung

Die Auswahl arbeitsplatzrelevanter Seminare erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft vorzugsweise aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes

56

Je nach Kursauswahl

Gesamtsumme Unterrichtseinheiten (UE)

120