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BGBl. II Nr. 249/2024

kundgemacht 16.09.2024 RIS↗
Militärauszeichnungsverordnung 2024
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen (Militärauszeichnungsverordnung 2024 – MAV 2024)
Kundmachung BGBl. II Nr. 249/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärauszeichnungsverordnung 2024 (MAV 2024) neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 249/2024 Anl. 2↗RIS↗

Anlage 2

Beschreibung der Tapferkeitsmedaille

  1. Ziffer eins
    Kleinod:
    Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 40 mm, mit beiderseitig erhöhtem Rand. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „FORTITUDINI“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt das militärische Hoheitszeichen mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt.
  2. Ziffer 2
    Band:
    Weiß, 45 mm breit, mit einem rot (ponceau) und weiß quer gerippten 25 mm breiten Mittelstreifen und beiderseits mit 5 mm vom Rand entfernten, 5 mm breiten rot (ponceau) Streifen versehen.