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BGBl. II Nr. 374/2024

kundgemacht 16.12.2024 RIS↗
Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Extraktionslösungsmittelverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 374/2024× zu Extraktionslösungsmittelverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Extraktionslösungsmittelverordnung 24 § 0↗RIS↗
Anl. 2geändertTabelle
in Kraft 03.10.2018 – 15.02.2025 · idF BGBl. II Nr. 262/2018 · danach: BGBl. II Nr. 374/2024 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft ab 16.02.2025 · idF BGBl. II Nr. 374/2024 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten
Bezeichnung
Verwendungsbedingungen
Rückstandshöchstwerte
Hexan 1) 2)
Herstellung oder Fraktionierung von Fetten und Ölen und Herstellung von Kakaobutter
1 mg/kg im Fett, Öl oder in der Kakaobutter
Herstellung von entfettetem Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl
10 mg/kg im Lebensmittel oder Verzehrprodukt, das die entfetteten Proteinerzeugnisse und das entfettete Mehl enthält
30 mg/kg in entfetteten Sojaerzeugnissen, wie sie an den Letztverbraucher abgegeben werden
Herstellung von entfetteten Getreidekeimen
5 mg/kg in entfetteten Getreidekeimen
2-Methyloxolan
Herstellung oder Fraktionierung von Fetten und Ölen und Herstellung von Kakaobutter
1 mg/kg im Fett oder Öl oder in der Kakaobutter
Herstellung von entfetteten Proteinerzeugnissen und entfettetem Mehl
10 mg/kg im Lebensmittel, das die entfetteten Proteinerzeugnisse und das entfettete Mehl enthält
30 mg/kg in entfetteten Sojaerzeugnissen, wie sie an den Endverbraucher verkauft werden
Herstellung von entfetteten Getreidekeimen
5 mg/kg in entfetteten Getreidekeimen
Methylacetat
Extraktion von Inhaltsstoffen wie Koffein und Bitterstoffe aus Kaffee und Tee
20 mg/kg im Kaffee oder Tee
Herstellung von Zucker aus Melasse
1 mg/kg im Zucker
Ethylmethylketon 2)
Fraktionierung von Fetten und Ölen
5 mg/kg im Fett oder Öl
Extraktion von Inhaltsstoffen wie Koffein und Bitterstoffe aus Kaffee und Tee
20 mg/kg im Kaffee oder Tee
Dichlormethan
Extraktion von Inhaltsstoffen wie Koffein und Bitterstoffe aus Kaffee und Tee
2 mg/kg in geröstetem Kaffee und 5 mg/kg im Tee
Methanol
Lebensmittel und Verzehrprodukte allgemein
10 mg/kg
Propan-2-ol
Lebensmittel und Verzehrprodukte allgemein
10 mg/kg
Dimethylether
Herstellung von entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen, einschließlich Gelatine 3)
0,009 mg/kg in entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen, einschließlich Gelatine
Herstellung von Kollagen 4) und Kollagenderivaten, ausgenommen Gelatine
3 mg/kg in Kollagen und Kollagenderivaten, ausgenommen Gelatine
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… 4 unveränderte Absätze
1 ) Erzeugnis, das hauptsächlich aus aliphatischen gesättigten Kohlenwasserstoffen mit 6 Kohlenstoffatomen besteht, die zwischen 64 ºC und 70 ºC destillieren.
2 ) Die gleichzeitige Verwendung von Hexan und Ethylmethylketon ist unzulässig.
3) „Gelatine“ bedeutet ein natürliches, lösliches Protein, gelierend oder nichtgelierend, das durch die teilweise Hydrolyse von Kollagen aus Knochen, Häuten und Fellen, Sehnen und Bändern von Tieren gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gewonnen wird.
4)„Kollagen“ bedeutet ein Erzeugnis auf Eiweißbasis aus tierischen Knochen, Häuten, Fellen und Sehnen, das gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hergestellt worden ist.