BGBl. II Nr. 415/2024
Recyclinggips-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Behandlung von Gipsabfällen und die Herstellung und das Abfallende von Recyclinggips (Recyclinggips-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2neu
Anhang 2
Konformitätserklärung
Konformitätserklärung |
1) Nr. |
2) Name des Ausstellers: Anschrift des Ausstellers: |
3) Gegenstand der Erklärung: |
4) Das oben beschriebene Produkt ist konform mit den Anforderungen der folgenden Dokumente: Paragraph 6 und Anhang 1 der Recyclinggips-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 415 aus 2024, |
5) Zusätzliche Angaben: – Kennung des zugehörigen Beurteilungsnachweises: – Gültigkeit des zugehörigen Beurteilungsnachweises: – Die Untersuchungen wurden von folgender externen befugten Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt: – Angabe zur bestimmungsgemäßen Verwendung: |
6) Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung) (Name, Funktion) (Unterschrift oder Äquivalent, autorisiert durch den Aussteller) |