BGBl. Nr. 109/1937
Übereinkommen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis.
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland)
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 2neu