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BGBl. Nr. 109/1937

kundgemacht 19.04.1937 RIS↗
Übereinkommen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis.
Kundmachung BGBl. Nr. 109/1937× zu Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland) neu § 0↗RIS↗