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RGBl. Nr. 114/1912

kundgemacht 12.06.1912 RIS↗
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern und dem Finanzminister über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht
Kundmachung RGBl. Nr. 114/1912× zu Verordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 27.07.1912 · idF RGBl. Nr. 114/1912 Anl. 2↗RIS↗

Beilage 2.

Beispiel für eine Baurechtseinlage.

A.

Zahl der Grundbuchseinlage: 1135.

Katastralgemeinde: Alsergrund.

 

Gerichtsbezirk: Wien.

Baurechtseinlage.

Baurecht für die Zeit bis 1. Juni 1950 an der Grundbuchseinlage Zahl 502 der Katastralgemeinde Alsergrund, bestehend aus der Bauparzelle 245, Haus Nr. 75 in Wien, römisch neun., Lazarethgasse, und der Grundparzelle 100/4 Garten, 100/5 Lagerplatz.

Postzahl

Eintragung

1

Eingelangt am 26. Juli 1912, T. Ziffer 8427,

Auf Grund des Baurechtsvertrages vom 30. Juni 1912 wird für das an der Grundbuchseinlage, Zahl 502, der Katastralgemeinde Alsergrund begründete Baurecht diese Baurechtseinlage eröffnet.

B.

Postzahl

Eintragung

1

Eingelangt am 26. Juli 1912, T. Ziffer 8427,

Auf Grund des Baurechtsvertrages vom 30. Juni 1912 wird das Baurecht für Karl Müller einverleibt.

C.

Postzahl

Eintragung

K

h

 

Eingelangt am 26. Juli 1912, T. Ziffer 8427,

 

 

1

Auf Grund des Baurechtsvertrages vom 30. Juni 1912 wird die Verbindlichkeit zur Zahlung eines jährlichen Bauzinses von hundert Kronen,

 

 

2

zur Herstellung von Kleinwohnungen im Sinne des Paragraph 6, des Gesetzes vom 22. Dezember 1910, R. G. Bl. Nr. 242,

als Reallast zugunsten der Gemeinde Wien einverleibt.