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Kundmachungen zu Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben××
BGBl
BGBl. II Nr. 12/1999 Verordnung kundgemacht 12.01.1999
12. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Schlachtung und Fleischverarbeitung (AEV Fleischwirtschaft)
AEV FleischwirtschaftneuBegrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betriebenaufgehoben
BGBl. Nr. 537/1993 Verordnung kundgemacht 04.08.1993
537. Verordnung: Abänderung der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung, der 1. Emissionsverordnung für kommunales Abwasser, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erzeugung von gebleichtem Zellstoff, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Milchbearbeitungs- und Milchverarbeitungsbetrieben, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Betrieben zur Behandlung und Beschichtung von metallischen Oberflächen, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus grafische oder fotografische Prozesse anwendenden Betrieben, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben und der Verordnung betreffend die Begrenzung von Sickerwasseremissionen aus Abfalldeponien
Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben1
BGBl. Nr. 182/1991 Verordnung kundgemacht 12.04.1991
182. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betriebenneu