Im offenen Verfahren hat die Bekanntmachung folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsBezeichnung des Auftraggebers (Name und Anschrift);
- Ziffer 2Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
- Ziffer 3Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, bzw. Paragraph 194, Absatz eins,
- Ziffer 4Angabe, wo die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden bzw. wie diese bereitgestellt oder übermittelt werden;
- Ziffer 5Schlusstermin für den Eingang der Angebote;
- Ziffer 6Angaben zur elektronischen Kommunikation.