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BGBl. II Nr. 147/2015

kundgemacht 29.05.2015 RIS↗
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015)
Kundmachung BGBl. II Nr. 147/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  (ÄAO 2015) neu § 0↗RIS↗
Anl. 24neu
in Kraft 01.06.2015 – 31.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 147/2015 · danach: BGBl. II Nr. 224/2026 Anl. 24↗RIS↗

Anlage 24

Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie umfasst die Erforschung von Arzneimittel- und Schadstoffwirkungen im Tierexperiment, am Menschen und in der Umwelt, die Untersuchung von Resorption, Verteilung, chemischen Veränderungen und Elimination von Wirkstoffen, die Mitarbeit bei der Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei der Bewertung ihres therapeutischen Nutzens, die Mitarbeit bei der Auffindung und Bewertung von Schadstoffrisiken, die Beratung von Ärztinnen/Ärzten in der Arzneitherapie und bei Vergiftungsfällen sowie die fachspezifische Begutachtung.

B. Mindestdauer der Ausbildung

  1. Ziffer eins
    9 Monate Basisausbildung
  2. Ziffer 2
    36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. Ziffer 3
    27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.