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BGBl. II Nr. 362/2011

kundgemacht 14.11.2011 RIS↗
Änderung der Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Kundmachung BGBl. II Nr. 362/2011× zu Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern 1409 § 0↗RIS↗
Anl. 3/05geändertText, Überschrift · I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL: Text · II. STUNDENTAFEL: Tabelle, Text (entfallen) · A · II · B · C: Text · C III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKT…: Text · C: Überschrift · C V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZEL…: Überschrift · C: Schlussteil
in Kraft 01.09.2006 – 30.09.2011 · idF BGBl. II Nr. 307/2006 · danach: BGBl. II Nr. 362/2011 Anl. 3/05↗RIS↗
in Kraft ab 01.10.2011 · idF BGBl. II Nr. 362/2011 Anl. 3/05↗RIS↗
Anlage C.5
-------------- LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SKIINSTRUKTORINNEN UND SKIINSTRUKTOREN
LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR KINDERSKILAUF UND JUGENDSKIRENNLAUF
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf Skilehrwarten hat in einem einsemestrigen zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben Anforderungen eines Lehrwartes für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf Skilehrwartes vertraut zu machen. Lehrwart für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf Skilehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen dem österreichischen Skilehrplan entsprechenden Übungsbetrieb im Grundlagen- und Aufbautraining des Kinderskilaufs und Jugendskirennlaufs Skilauf im Breitensport zu unterweisen und Kinder leiten und Jugendliche insbesondere im Wettkampf zu betreuen Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
1. Semester
2. Semester
Summe
Wochen-stunden
(Gesamt-ausmaß bei Einbe-ziehung des Fern-unter-richtes)
Wochen-stunden
(Gesamt-ausmaß bei Einbe-ziehung des Fern-unter-richtes)
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
1.
Religion
1,0
(5,0)
-
-
1,0
(5,0)
2.
Deutsch
0,5
(2,5)
-
-
0,5
(2,5)
3.
Lebende Fremdsprache
1,0
(5,0)
-
-
1,0
(5,0)
4.
Politische Bildung und Organisationslehre
-
-
0,5
(2,5)
0,5
(2,5)
5.
Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
0,5
(2,5)
-
-
0,5
(2,5)
6.
Geschichte von Bewegung und Sport
-
-
0,5
(2,5)
0,5
(2,5)
7.
Gerätekunde und Ausrüstung
1,0
(5,0)
1,0
(5,0)
2,0
(10,0)
8.
Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung
1,5
(7,5)
1,0
(5,0)
2,5
(12,5)
9.
Erste Hilfe
-
-
1,5
(7,5)
1,5
(7,5)
10.
Sportpsychologie und Lebenskunde
1,5
(7,5)
-
-
1,5
(7,5)
11.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
1,0
(5,0)
2,0
(10,0)
3,0
(15,0)
12.
Bewegungslehre und Biomechanik
1,5
(7,5)
2,0
(10,0)
3,5
(17,5)
13.
Trainingslehre
1,0
(5,0)
2,5
(12,5)
3,5
(17,5)
14.
Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
1,5
(7,5)
-
-
1,5
(7,5)
15.
Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
0,5
(2,5)
-
-
0,5
(2,5)
16.
Schnee- und Lawinenkunde
2,0
(10,0)
2,0
(10,0)
4,0
(20,0)
17.
Skilauf und Umwelt
1,0
(5,0)
-
-
1,0
(5,0)
II. Praxis
18.
Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf
7,0
(35,0)
8,0
(40,0)
15,0
(75,0)
19.
Praktisch methodische Übungen
2,0
(10,0)
3,0
(15,0)
5,0
(25,0)
24,5
(122,5)
24,0
(120,0)
48,5
(242,5)
B. Unterrichtspraxis
Nachweis einer 30tätigen einschlägigen Praxiszeit zwischen dem 1. und 2. Semester, wobei bis zu 20 Tage bereits vor dem Eintritt in die Ausbildung erbracht werden können.
C. Freigegenstand
20.
Praktikum
3,0
(15,0)
3,0
(15,0)
6,0
(30,0)
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des
Fernunterrichtes angegeben.)
---------------------------------------------------------------------
(Gesamtausmaß
Wochenstunden  bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
---------------------------------------------------------------------
A. Pflichtgegenstände
1. Theorie
1. Religion .................        1,0                    (5,0)
2. Deutsch ..................        0,5                    (2,5)
3. Politische Bildung und
Organisationslehre .......        0,5                    (2,5)
4. Betriebskunde und
Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                    (2,5)
5. Geschichte von Bewegung
und Sport ................        0,5                    (2,5)
6. Sportbiologie (Funktionelle
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung) ....        2,5                    (12,5)
7. Erste Hilfe ..............        1,5                    (7,5)
8. Sportpsychologie und
Lebenskunde ..............        2,0                    (10,0)
9. Pädagogik, Didaktik und
Methodik .................        2,0                    (10,0)
10. Bewegungslehre und
Biomechanik ..............        2,0                    (10,0)
11. Trainingslehre ...........        4,0                    (20,0)
12. Audiovisuelle Hilfsmittel
und Fachliteratur ........        0,5                    (2,5)
13. Seminar für Fachfragen ...        1,0                    (5,0)
14. Gerätekunde und
Sportstättenbau ..........        1,0                    (5,0)
15. Wettkampfbestimmungen und
Regelkunde ...............        1,0                    (5,0)
16. Skilauf und Umwelt .......        1,0                    (5,0)
II. Praxis
17. Praktische Übungen .......        6,0                    (30,0)
16. (Anm.: richtig: 18.)
Praktisch-methodische
Übungen ..................        6,0                    (30,0)
-------------------------------------
33,5                  (167,5)
=====================================
B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes im
Ausmaß von 20 Übungseinheiten        4,0                    (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ........        4,0                    (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes von Fernunterricht durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes von Fernunterricht erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besondes (Anm.: richtig: besonders) in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes für Kinderskilauf und Jugendskirennlauf Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
… 3 unveränderte Absätze
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe Lehraufgaben:
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Einführung in die Fachterminologie; Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken; Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sporthemen (Anm.: richtig: Sportthemen).
3. Politische Bildung und Organisationslehre Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Festigen der einfachsten grammatikalischen Regeln; Erweitern des fachspezifischen Wortschatzes, einfache Konversation.
4. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
4 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
5 6. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit 7. Gerätekunde und Sportstättenbau
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie Bildungs- und Gesundheitserziehung) Lehraufgabe:
Bildungs- Wissen um die Verwendung und Lehraufgabe: Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportstätten für die Sparte (Pistenbau usw.).
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.
8. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
1. Semester (2,51,5 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; 2. Semester (1 Wochenstunde)
Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie; Physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Muskelfunktionen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
7 9. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Hilfe leisten zu können. Lehrstoff:
Lehrstoff: 2. Semester (1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
8 10. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreung (Anm.: richtig: Betreuung) vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
1. Semester (21,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen
auf die Sparte;
Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
10. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik. Wissen um die Motorik und die Bewegungsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.);
Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik (wettkampfspezifische Renntechniken);
Stufen der Bewegungsentwicklung; sensomotorische Profile für Kinder und Jugendliche.
11. Trainingslehre Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die Sparte; Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Lehrmethoden.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der methodischen Hilfen spezieller Art; Gliederung einer Trainingseinheit.
12. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
1. Semester (1,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Anwenden der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.
13. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes sowie um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte.
Lehrstoff:
1. Semester (4 Wochenstunden1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten im Übungsbetrieb mit Jugendlichen.
Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.
Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; 2. Semester (2,5 Wochenstunden)
Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren. Konkrete Maßnahmen für einen spartenspezifischen Übungsbetrieb; Methoden der Sportsparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.
12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur Fehlerkorrektur; spartenspezifische Testverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und
einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis;
spartenspezifische Fachliteratur.
13. Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeiten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf
die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Spezielle Themen aus der Sportsparte (Kurssetzen, Übungs- und Konzentrationsformen, Schulskilauf, Rennskilauf); Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Situationen (Wettkampf, Training usw.); Sportmassage; Behandeln von speziellen psychologischen Fragen der Sparte.
14. Gerätekunde Wettkampfbestimmungen und Sportstättenbau Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte (Ausrüstung) sowie Gestaltung und Anlegen gerechter Sportsstätten (Anm.: richtig: Sportstätten) für die Sparte (Pistenbau usw.).
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Zweckmäßige, dem Können angepaßte Ausrüstung, ihre Pflege und Wartung zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit; Anlegen von Abfahrts- und Slalompisten; Raum- und Funktionsprogramm; Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten.
15. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit im Anwenden der Wettkampfbestimmungen und des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde. Semester (1,5 Wochenstunden)
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Fragen der Wettkampfdurchführung.
15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
16. Skilauf Schnee- und Umwelt Lawinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die Veränderungen Verstehen der physikalischen und Belastung meteorologischen Voraussetzungen der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde. Semester (2 Wochenstunden)
Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Autos etc.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern. Schnee- und Geländebeschaffenheit; Entstehung von Lawinen.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Verhalten im Gelände vor allem bei Lawinengefahr; Rettungsmaßnahmen bei Lawinenabgang.
17. Praktische Übungen Skilauf und Umwelt
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Unterrichtsformen des Sports zum Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Unterrichtsgestaltung Umwelt durch den Skisport. Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.
Lehrstoff: 1. Semester (1 Wochenstunde)
Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (6 WochenstundenAutos usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden. Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte des Skisports zu schmälern.
Spiele, allgemeines und spezielles Konditionstraining ohne und mit Geräten; Simulierung von typischen Wettkampfsituationen im Techniktraining; Anwendung der Schwungformen in unterschiedlichem Gelände und unterschiedlichen Schneearten sowie im Wettkampf.
18. Praktisch-methodische Übungen Unterrichtspraxis und Eigenkönnen im alpinen Skilauf
Bildungs- und Lehraufgabe: 1. Semester (7 Wochenstunden)
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden 2. Semester (8 Wochenstunden)
Übungsbetrieb. Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24
Lehrstoff: 19. Praktisch-methodische Übungen
(4 Wochenstunden) Bildungs- und Lehraufgabe:
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren unter Berücksichtigung der einzelnen Altersstufen; Lehrproben. Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.
B. Pflichtpraktikum Lehrstoff:
Bildungs- und Lehraufgabe: 1. Semester (2 Wochenstunden)
Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen; Betriebs- und Organisationsformen; methodische Hilfsmittel.
Lehrstoff: 2. Semester (3 Wochenstunden)
(6 Wochenstunden) Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte.
Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte 20. Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigen des spartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
1. Semester (3 Wochenstunden)
2. Semester (3 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens durch Üben.