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BGBl. II Nr. 362/2011

kundgemacht 14.11.2011 RIS↗
Änderung der Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Kundmachung BGBl. II Nr. 362/2011× zu Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern×

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern 1409 § 0↗RIS↗
Anl. 3/10geändertÜberschrift · I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL: Text · II. STUNDENTAFEL: Tabelle, Text (entfallen) · A · II · B · C: Text · C III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKT…: Text · C: Überschrift · C V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZE…: Überschrift · C 1. RELIGION: Überschrift, Text · C 2. DEUTSCH: Überschrift · C 3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONS…: Überschrift (neu) · C 4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Überschrift (neu) · C 5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE: Überschrift (neu) · C 6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE: Überschrift (neu) · C 7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK: Überschrift (neu) · C 8. SPORTPSYCHOLOGIE: Überschrift (neu) · C 9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE: Überschrift (neu) · C 10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE: Überschrift (neu) · C 11. WETTERKUNDE: Überschrift (neu) · C 12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE: Überschrift (neu) · C 13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG: Überschrift (neu) · C: Schlussteil (neu) · C 14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE: Überschrift (neu) · C 15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN: Überschrift (neu) · C 16. PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN: Überschrift (neu) · C 17. WINTERWANDERN: Überschrift (neu) · C 18. BERGRETTUNGSTECHNIK: Überschrift (neu)
in Kraft 01.09.2006 – 30.09.2011 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/2011 Anl. 3/10↗RIS↗
in Kraft ab 01.10.2011 · idF BGBl. II Nr. 362/2011 Anl. 3/10↗RIS↗
Anlage C.10
--------------- LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR WINTERWANDERN
LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Instruktoren für Sportschießen/Pistole Winterwandern hat in einem einsemestrigen zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes Instruktors für Sportschießen/Pistole Winterwandern vertraut zu machen. Lehrwart Instruktor für Winterwandern im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport Wanderungen auf markierten Routen oder in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr auch unter Zuhilfenahme von Schneeschuhen selbständig zu leiten planen und im Leistungssport vorzubereiten zu leiten.
Die Aufgabe des Instruktors für Winterwandern ist es, selbständige Wanderer mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.
Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen
1. Semester
2. Semester
Summe
A. Pflichtgegenstände
I. Theorie
1.
Religion
5
-
5
2.
Deutsch
3
-
3
3.
Politische Bildung und Organisationslehre
2
-
2
4.
Rechtliche Grundlagen
3
-
3
5.
Sportbiologie und Erste Hilfe
12
3
15
6.
Trainings- und Bewegungslehre
10
-
10
7.
Pädagogik, Didaktik und Methodik
4
2
6
8.
Sportpsychologie
10
2
12
9.
Orientierungs- und Kartenkunde
8
2
10
10.
Risikomanagement und Unfallkunde
3
2
5
11.
Wetterkunde
5
2
7
12.
Naturkunde und Ökologie
8
-
8
13.
Gerätekunde und Ausrüstung
2
2
4
14.
Schnee- und Lawinenkunde
-
5
5
II. Praxis
15.
Praktische Übungen
10
-
10
16.
Praktisch-methodische Übungen
10
5
15
17.
Winterwandern
30
20
50
18.
Bergrettungstechnik
-
5
5
Summe:
125
50
175
B. Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von
10
10
20
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des
Fernunterrichts angegeben.)
---------------------------------------------------------------------
(Gesamtausmaß
Wochenstunden  bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
---------------------------------------------------------------------
A. Pflichtgegenstände
1. Theorie
1. Religion .................        1,0                    (5,0)
2. Deutsch ..................        0,5                    (2,5)
3. Politische Bildung und
Organisationslehre .......        0,5                    (2,5)
4. Betriebskunde und
Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                    (2,5)
5. Geschichte von Bewegung
und Sport ................        0,5                    (2,5)
6. Waffen- und Gerätekunde ..        1,0                    (5,0)
7. Sportstättenbau ..........        0,5                    (2,5)
8. Sportbiologie (Funktionelle
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung .....        3,0                    (15,0)
9. Erste Hilfe ..............        1,5                    (7,5)
10. Sportpsychologie und
Lebenskunde ..............        1,5                    (7,5)
11. Pädagogik, Didaktik und
Methodik .................        1,5                    (7,5)
12. Bewegungslehre und
Biomechanik ..............        1,5                    (7,5)
13. Trainingslehre ...........        4,0                    (20,0)
14. Wettkampfbestimmungen und
Regelkunde ...............        2,0                    (10,0)
15. Audiovisuelle Hilfsmittel
und Fachliteratur ........        0,5                    (2,5)
16. Seminar für Fachfragen ...        1,0                    (5,0)
II. Praxis
17. Praktische Übungen .......        5,0                    (25,0)
18. Praktisch-methodische
Übungen ..................        6,0                    (30,0)
-------------------------------------
32,0                  (160,0)
=====================================
B. Pflichtpraktikum
Außerhalb des Unterrichtes
ist in jeder Disziplin des
Sportschießens/Pistole der
Nachweis des Eigenkönnens
durch entsprechende
Mindestleistungen zu
erbringen ...................        4,0                    (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ........        4,0                    (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, - ist auf die spätere Berufsausübung Lehr- und Führungstätigkeit des Lehrwartes Instruktors für Winterwandern Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.
Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
… 4 unveränderte Absätze
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).
Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
1. Religion RELIGION
Siehe Abschnitt IV.
Gegenstände 2-18 sowie Pflichtpraktikum wie Anlage C.9, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole. 2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.
Lehrstoff:
1. Semester:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken, Referate; Schriftverkehr mit Behörden.
3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.
Lehrstoff:
Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Instruktorenwesens unter besonderer Berücksichtigung des Bergsportes; Organisation der alpinen Vereine.
4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.
Lehrstoff:
1. Semester:
Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechtes (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Instruktoren; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht; Versicherung.
5. SPORTBIOLOGIE UND ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe.Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors.
Lehrstoff:
1. Semester:
Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände.
Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.
6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre unter besonderer Berücksichtigung des Skitourengehens; Wissen um sportartspezifische Inhalte der Trainingslehre.
Lehrstoff:
1.Semester:
Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale bei Skitouren und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.
7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes
Lehrstoff:
1. Semester:
Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Instruktors als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können.
Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des 1. Semesters unter Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.
8. SPORTPSYCHOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.
Lehrstoff:
1. Semester:
Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns.
9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.
Lehrstoff:
1. Semester:
Eigenschaften und Gliederung einer Karte (Kartenmaßstab, Kartenschrift, Höhenlinien, Signaturen usw.). Funktion und Verwendung der technischen Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Übungen im Kartenlesen.
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um das Erkennen von Routenmöglichkeiten für das Winterwandern aus der Karte.
10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.
Lehrstoff:
1. Semester:
Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen; Risiko und Gesellschaft; Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um die speziellen Gefahrenbereiche beim Winterwandern (Lawinengefahr, Abrutschgefahr, etc.).
11. WETTERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.
Lehrstoff:
1. Semester:
Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, erweitert um besondere Aspekte des Winters.
12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.
Lehrstoff:
1. Semester:
Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.
13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Ausrüstung für das Winterwandern.
Lehrstoff:
1. Semester:
Bekleidung (Schichtenprinzip), Schuhe, Stöcke, Rucksäcke.
2. Semester:
Aufbau, Einsatzbereiche, Vor- und Nachteile verschiedener Schneeschuhmodelle (in Verbindung mit Schuhen und Bindungen); Aufbau und Funktion von Verschüttetensuchgeräten, Sonden und Schaufeln.
14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen.
Lehrstoff:
2. Semester:
Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen; Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Winterwanderungen.
15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.
Lehrstoff:
1. Semester:
Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.
16. PRAKTISCH–METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Wanderns.
Lehrstoff:
1. Semester:
Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.
2. Semester:
Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Winterwanderns und der dabei verwendeten Sportgeräte (Schneeschuhe).
17. WINTERWANDERN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wanderungen.
Lehrstoff:
1. Semester:
Tourenplanung mit Soll/Ist-Vergleich, Führen und Ausbilden im Gelände, situationsspezifische und meteorologische Gegebenheiten; Ausschreibungskriterien (Leistungsfähigkeit, Anzahl, Ausrüstungslisten etc.).
2. Semester:
Geländebeurteilung im Winter; Spuranlage; Erkennen und Meiden von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe.
18. BERGRETTUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.
Lehrstoff:
2. Semester:
Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).
Anl. 3/10aufgehoben
in Kraft 01.09.2006 – 30.09.2011 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/2011 Anl. 3/10↗RIS↗

                                                        Anlage C.10

                                                      ---------------

LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/PISTOLE

römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Pistole hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf Paragraph eins, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Pistole vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

römisch zwei. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

                        Fernunterrichts angegeben.)

---------------------------------------------------------------------

                                                    (Gesamtausmaß

                                 Wochenstunden   bei Einbeziehung des

                                                    Fernunterrichtes)

---------------------------------------------------------------------

A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

   1. Religion .................        1,0                     (5,0)

   2. Deutsch ..................        0,5                     (2,5)

   3. Politische Bildung und

      Organisationslehre .......        0,5                     (2,5)

   4. Betriebskunde und

      Kaufmännisches Rechnen ...        0,5                     (2,5)

   5. Geschichte von Bewegung

      und Sport ................        0,5                     (2,5)

   6. Waffen- und Gerätekunde ..        1,0                     (5,0)

   7. Sportstättenbau ..........        0,5                     (2,5)

   8. Sportbiologie (Funktionelle

      Anatomie, Physiologie und

      Gesundheitserziehung .....        3,0                    (15,0)

   9. Erste Hilfe ..............        1,5                     (7,5)

  10. Sportpsychologie und

      Lebenskunde ..............        1,5                     (7,5)

  11. Pädagogik, Didaktik und

      Methodik .................        1,5                     (7,5)

  12. Bewegungslehre und

      Biomechanik ..............        1,5                     (7,5)

  13. Trainingslehre ...........        4,0                    (20,0)

  14. Wettkampfbestimmungen und

      Regelkunde ...............        2,0                    (10,0)

  15. Audiovisuelle Hilfsmittel

      und Fachliteratur ........        0,5                     (2,5)

  16. Seminar für Fachfragen ...        1,0                     (5,0)

II. Praxis

  17. Praktische Übungen .......        5,0                    (25,0)

  18. Praktisch-methodische

      Übungen ..................        6,0                    (30,0)

                                -------------------------------------

                                       32,0                   (160,0)

                                =====================================

B. Pflichtpraktikum

   Außerhalb des Unterrichtes

   ist in jeder Disziplin des

   Sportschießens/Pistole der

   Nachweis des Eigenkönnens

   durch entsprechende

   Mindestleistungen zu

   erbringen ...................        4,0                    (20,0)

C. Freigegenstand

   Aktuelle Fachgebiete ........        4,0                    (20,0)

römisch drei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. Ziffer eins
    Religion
    Siehe Abschnitt römisch vier.

Gegenstände 2-18 sowie Pflichtpraktikum wie Anlage C.9, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportschießen/Pistole.