BGBl. II Nr. 130/2009
Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 3/7geändertD II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL: Text · D: Text · D IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE: Text · D V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT: Schlussteil, Text · D: Schlussteil · D 4. RECHNUNGSWESEN: Text · D 5. TEXTVERARBEITUNG: Text, Schlussteil · D 7. TEXTILTECHNOLOGIE: Text, Schlussteil · D B. Pflichtpraktikum: Text · D C. Freigegenstände und unverbindliche Ü…: Schlussteil, Text · D D. Förderunterricht: Text
… 100 unveränderte Absätze
Anlage 3.7
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KOLLEG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester tungs-
gruppe
1. 2. 3. 4.
---------------------------------------------------------------------
KERNBEREICH
1. Religion .............. 1 1 1 1 4 (III)
2. Kommunikation und
Marketing ............. - - 1 1 III
3. Betriebswirtschaft .... 2 2 2 2 II
4. Rechnungswesen *3) .... 2 2 3 3 I
5. Textverarbeitung *1) .. 1 1 - - III
6. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation *1) 1 1 2 2 II
7. Textiltechnologie ..... 1 1 2 2 III
8. Entwurf- und
Modezeichnen .......... 3 3 - - (IVa)
9. Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit
CAD ................... 2 2 3 3 II
10. Technologie der
Bekleidungsmaschinen .. 1 1 - - II
11. Werkstätte und
Fertigungstechnik ..... 23 23 - - V
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
Summe pflich-
Semester tungs-
gruppe
1. 2. 3. 4.
---------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte
*2)
Bekleidungstechnik
Projektmanagement .... - - 8 8 II
Projektwerkstätte .... - - 15 15 V
Modedesign
Projektmanagement .... - - 8 8 II
Projektwerkstätte .... - - 15 15 V
Modemarketing
Wirtschaftssprache ... - - 5 5 I
Projektmanagement .... - - 8 8 II
Projektwerkstätte .... - - 10 10 V
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *2) . 2 2 2 2
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß I-V *3)
Seminare:
Fremdsprachenseminar
*4) .................. I
Betriebsorganisa-
torisches Seminar .... I
Allgemeinbildendes
Seminar .............. III
Fachtheoretisches
Seminar .............. III
Praxisseminar ........ IV
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 33-39 33-39 33-39 33-39 152 *2)
---------------------------------------------------------------------
B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in das 3. Semester.
---------------------------------------------------------------------
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)
---------------------------------------------------------------------
D. Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
Rechnungswesen ............ (2) (2) (2) (-) (6) I
Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit CAD .. (2) (2) (2) (-) (6) II
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
… 29 unveränderte Absätze
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu acht Gesamtwochenstunden darf um höchstens zwei Semesterwochenstunden, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als acht Gesamtwochenstunden um höchstens vier Semesterwochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Semestern zu führen.
2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal acht Semesterwochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 40 Semesterwochenstunden betragen.
Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
… 726 unveränderte Absätze
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
2. KOMMUNIKATION UND MARKETING
- das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
- einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
- Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
- die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
- Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
- Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
- mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.
3. Semester:
Individuum:
4. Semester:
Managementtechniken:
3. BETRIEBSWIRTSCHAFT
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
1. Semester:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
2. Semester:
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.
3. Semester:
Dienstleistungsbetriebe:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung;
4. Semester:
Finanzierung und Investition:
4. RECHNUNGSWESEN
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
1. Semester:
Wirtschaftliches Rechnen:
2. Semester:
Jahresabschluß:
Summen. und Saldenbilanz;
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
3. Semester:
Kostenrechnung:
4. Semester:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
1. bis 3. Semester: je 1 einstündige Schularbeit;
4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.
5. TEXTVERARBEITUNG
1. Semester:
2. Semester:
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.
1. und 2. Semester: je 1 einstündige Schularbeit.
6. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
- Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
- Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
- die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.
1. Semester:
2. Semester:
Betriebsorganisation:
3. Semester:
Analyse:
4. Semester:
Synthese:
7. TEXTILTECHNOLOGIE
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
- die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
- Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
- sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
- seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.
1. Semester:
Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:
2. Semester:
Chemiefasern:
3. Semester:
Textile Flächen:
Bindungen. Webvorbereitung; Weben.
4. Semester:
Veredlung:
8. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
- Linien, Formen und Details erfassen und proportionalgerecht darstellen können;
- die Farbenlehre praktisch anwenden können;
- Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen können;
- Werkzeichnungen erstellen können;
- Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können.
1. Semester:
Farbenlehre:
2. Semester:
Figurales Zeichnen:
9. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
- die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
- fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
- Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
- optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
- serienreife Größensätze entwickeln können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
- die Fachsprache beherrschen.
1. Semester:
Maßnehmen:
2. Semester:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.
Ärmel- und Kragenformen.
3. Semester:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.
Schnitte für Jacken, Ärmel- und Kragenformen.
4. Semester:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.
1. - 3. Semester: je 2 Schularbeiten, davon 1 einstündige und
1 zwei- oder dreistündige;
4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.
10. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN
- Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben;
- Kenntnisse über die Zuschneide- und Nähtechniken haben;
- einfache Nähstörungen erkennen und beheben können;
- die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten projektbezogen einsetzen können.
1. Semester:
Nähtechnik:
2. Semester:
Technologie der Nähmaschinen:
Problemlösungen im Nähprozeß.
Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.
11. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerichtet vorbereiten und fertigen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
1. Semester:
Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns. Basis- und Methodentraining.
2. Semester:
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
3. Semester:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:
Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung. Erstellen von Produktionspapieren.
Organisation der Stammdaten.
4. Semester:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:
MODEDESIGN
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
- fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
- Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.
3. Semester:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Angewandte Farbenlehre.
Aktuelle Farbkompositionen.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
4. Semester:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit:
Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
MODEMARKETING
- gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
- einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
- die für das Modemarketing erforderlichen fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
- Marktstrategien kennen und anwenden können;
- die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
- die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen analysieren können;
- verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
- Einzeln- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
- Veranstaltungen organisieren können;
- über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
- in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren;
- den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.
3. Semester:
Wirtschaftssprache:
4. Semester:
Wirtschaftssprache:
- aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
- Plazierung von Werbemitteln;
- Organisation von Veranstaltungen;
- Moderation;
- Präsentation von Produkten;
- Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
b) Schulautonome Pflichtgegenstände
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Semester oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Semester.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Semestern, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
B. Pflichtpraktikum
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während des Semesters zulässig.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich:
D. Förderunterricht