BGBl. II Nr. 130/2009
Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen) sowie Änderungen von Bekanntmachungen in Verordnungen über die Lehrpläne der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen), der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 3/8geändertC: Text · C II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL: Text · C IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE: Text · C V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT: Schlussteil · C: Schlussteil · C 5. BETRIEBSPRAKTIKUM: Text · C 2. SEMINARE: Text · C B. Pflichtpraktikum: Text · C C. Freigegenstände und unverbindliche Ü…: Text · C D. Förderunterricht: Text
… 197 unveränderte Absätze
Anlage 3.8
KOLLEG FÜR TOURISMUS
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Semester Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
____________________________________________________________________
A.1. Stammbereich
1. Religion 1 1 1 1 4 (III)
2. Sprache und
Kommunikation:
2.1. Lebende
Fremdsprache(n)
*2) *3) 6 6 5 5 22 (I)
2.2. Informations- und
Officemanagement
*4) 2 2 2 2 8 III
2.3. Kommunikation und
Präsentation *4) 2 2 - - 4 III
3. Tourismus, Wirtschaft
und Recht:
3.1. Tourismus,
Marketing und
Reisebüro 4 4 4 4 16 II
3.2. Betriebs- und
Volkswirtschaft 3 3 3 3 12 II
3.3. Rechnungswesen
und Controlling 4 4 4 4 16 I
3.4. Recht - - 2 2 4 III
4. Berufsfeldspezifische
alternative Pflicht-
gegenstandsbereiche:
*5) 6 6 6 6 24
4.1. Gastronomie und
Hotellerie *6) IVb
4.2. Tourismus-
organisationen
*6) II
5. Betriebspraktikum 2 2 2 2 8 (Va)
Wochenstundenzahl
Stammbereich 30 30 29 29 118
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches gemäß
Abschnitt A.2. 26
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 144
____________________________________________________________________
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich
*7)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
1. Ausbildungs-
schwerpunkte: *8) 3-6 3-6 3-7 3-7
1.1. Ausbildungs-
schwerpunkte mit
vorgegebenen
Inhalten:
Tourismus- und
Freizeit-
management II
Hotel- und
Gastronomie-
management II
1.2. Ausbildungs-
schwerpunkte
ohne vorgegebene
Inhalte: *9)
Fremdsprachen-
schwerpunkt I
IT-Schwerpunkt I
Fach-
theoretischer
Schwerpunkt III
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Ausbildungsschwerpunkte 3-6 3-6 3-7 3-7 12-26
____________________________________________________________________
2. Seminare: *9)
Fremdsprachenseminar I
Betriebs-
organisatorisches
Seminar I
IT-Seminar I
Allgemein bildendes
Seminar III
Naturwissen-
schaftliches Seminar III
Persönlichkeits-
bildendes Seminar III
Fachtheoretisches
Seminar III
Praxisseminar IV
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl Seminare 0-14
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 26
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum
____________________________________________________________________
Insgesamt zwölf Wochen vor
Eintritt in das
3. Semester.
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen
*7)
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
- mobil und flexibel sein
- kritikfähig sein sowie
- eigenverantwortlich,
- sozial engagiert,
- kreativ,
- geschlechtergerecht,
- selbsttätig und
- unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Semesterwochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Semesterwochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu 14 Semesterwochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 12 Semesterwochenstunden betragen.
4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Es können eine oder zwei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei eine Fremdsprache mindestens elf Semesterwochenstunden umfassen muss.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Der berufsfeldspezifische alternative Pflichtgegenstandsbereich kann in maximal drei Gegenstände gegliedert werden, wobei ein Gegenstand mindestens zwei Semesterwochenstunden umfassen muss.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
… 657 unveränderte Absätze
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
- gehörte und gelesene Informationen allgemeinen und berufsspezifischen Inhaltes verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie Zielgruppen orientiert anwenden können;
- selbst in der Lage sein, Informationen für den beruflichen Bereich zu erstellen;
- Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch weitgehend korrekt durchführen können;
- über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
- die Fachsprache des Tourismus und der Freizeitwirtschaft beherrschen und touristische Geschäftsfälle abwickeln können;
- Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
- kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen und dazu Stellung beziehen können;
- über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen.
- längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn das Thema einigermaßen vertraut ist,
- die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen,
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen,
- im eigenen Spezialgebiet Fachdiskussionen führen,
- sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen/Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist,
- sich zu einem breiten Themenspektrum, insbesondere zu Tourismus bezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen, klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht; weiters Radio- und Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus dem eigenen Berufs- und Interessensgebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- und Berufssprache vorkommt;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind und die sich auf Themen des Tourismus und auf aktuelle Ereignisse beziehen;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht; weiters Radio- und Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus dem eigenen Berufs- und Interessensgebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
- Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- und Berufssprache vorkommt;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind und die sich auf Themen des Tourismus und auf aktuelle Ereignisse beziehen;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
1. Semester:
Persönliches Umfeld:
2. Semester:
Persönliches Umfeld:
Vorlieben und Abneigungen;
aktuelle Themen.
3. Semester:
Persönliches Umfeld:
Erfahrungen in der Sommerpraxis; persönliche und berufliche Ziele.
4. Semester:
Persönliches Umfeld:
- den gegenwärtigen Stand der touristischen Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und deren Einsatzmöglichkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abschätzen können;
- Standard-Software aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken sowie Präsentation zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
- selbstständig tourismusspezifische Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
- die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
- Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- über Kenntnisse hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht verfügen;
- tourismusspezifische Projekte durchführen können.
1. Semester:
Standardsoftware:
Textverarbeitungsprogramm.
2. Semester
Standardsoftware:
Präsentationsprogramm.
3. Semester:
Standardsoftware:
Tabellenkalkulationsprogramme.
4. Semester:
Standardsoftware:
Datenbank.
- die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
- Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
- zielgerichtete Verkaufs- und Konfliktgespräche führen können;
- sich auf den/die Partner/in einstellen können;
- sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
- eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
- angemessenes Feedback geben und annehmen können;
- mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können;
- die geeigneten Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.
1. Semester:
Kommunikation:
Ebenen und Grundregeln;
Wirkung von Sprache und Körpersprache;
Stimm- und Atemtechnik;
Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;
Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).
2. Semester:
Gesprächsführung:
3. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
- gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft erkennen können;
- die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
- die Methoden des Marketings anwenden können;
- die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
- kundenorientiert denken können;
- im Verkaufsgespräch überzeugen können;
- die Rechtsstellung der Beteiligten beim Vertrieb von touristischen Leistungen verstehen;
- fachbezogene aktuelle Online-Reservierungs- und Buchungssysteme bedienen können;
- Konzentrationsprozesse und Konzernbildung in der Touristik-Branche verstehen;
- die touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmen und –mittel sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
- die Unternehmen der Reisewirtschaft kennen und nutzen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche verstehen;
- die Reisewirtschaft nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten können;
- Reiseangebote erstellen, kalkulieren und verkaufen können.
1. Semester:
Tourismus:
System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;
2. Semester:
Reiseorganisation:
Incoming und Outgoing;
Reiseveranstalter, Reisemittler;
Rechtsgrundlagen;
Arbeitsabläufe, Kundenberatung.
3. Semester:
Marketing:
Instrumente, Strategien, Ziele;
Marktforschung, touristische Quellmärkte;
Markenentwicklung;
Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.
4. Semester
Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business; Marketing für touristische Teilmärkte wie Gesundheits-, Städte- und Neigungs- und Kongresstourismus.
Spezifische Fallbeispiele.
3.2. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
- sich der Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge und Zusammenhänge, ihrer Komplexität und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft eines Landes bewusst sein;
- Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation touristischer Betriebe kennen;
- sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
- unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung kennen;
- unternehmens- sowie betriebsorientiert denken und entscheiden können;
- die Grundsätze der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung sowie des Qualitätsmanagements anwenden können;
- Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen und verstehen;
- den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
- sich der Wechselwirkung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Leistungsfaktoren auf die Unternehmensführung bewusst sein;
- die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
- themenrelevante Medienberichte analysieren und kritisch beurteilen können;
- sich praxisgerecht bewerben können.
1. Semester:
Grundlagen der Wirtschaft:
Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren;
Leistungsbereiche der Wirtschaft;
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.
2. Semester:
Organisation von Hotels (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen; Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung); Hotelvertragsbedingungen.
3. Semester:
Unternehmen:
4. Semester:
Volkswirtschaft:
Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;
Wirtschaftliche Entwicklung;
Direkte und indirekte Wertschöpfung;
Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;
Geld und Währung;
Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.
3.3. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen sowie die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
- die Systeme und Methoden der für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft spezifischen Kostenrechnung kennen und diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die internationalen und österreichischen Standards der Abrechnung von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen und anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
- die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen sowie Bilanzen analysieren und interpretieren können;
- die Personalverrechnung unter Berücksichtigung tourismusspezifischer Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
- die Aufgaben und Funktionen des operativen und strategischen Controlling kennen und Instrumente des operativen Controlling in Grundzügen anwenden können;
- eine einfache Budgetplanung für einen Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen können;
- die für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen und verbuchen können.
1. Semester:
Grundlagen des Rechnungswesens.
2. Semester:
Grundaufzeichnungen.
3. Semester:
Jahresabschluss:
Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden; Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
4. Semester:
Kostenrechnung in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:
Voll- und Teilkostenrechnung; Direct-Costing;
Kalkulationen;
Abrechnungssysteme.
3.4. RECHT
- die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
- die in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffe aus der österreichischen Rechtspraxis erklären und in einschlägigen Diskussionen korrekt gebrauchen können;
- für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
- die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.
3. Semester:
Rechtsstruktur Österreichs:
Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;
4. Semester:
Allgemeines Privatrecht:
4. BERUFSFELDSPEZIFISCHE ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTANDSBEREICHE
4.1. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
- Serviceabläufe im Restaurant sowie im Outdoor und Indoor Catering planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
- den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
- die für die Beratung der Kunden und den Verkauf notwendigen Kenntnisse über Getränke haben;
- über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
- Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
- Arbeitsabläufe organisatorisch richtig und nach gültigen Hygienestandards durchführen können;
- Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
- qualitätsbewusst einkaufen und die Lagerführung adäquat durchführen können;
- die Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können.
1. Semester:
Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes; Berufsbild der Köchin/des Koches, Küchenbrigaden.
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einrichtung und Inventar;
Mise en place.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenienceprodukte.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.
2. Semester:
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenience-Produkten.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Mise en place.
Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;
Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe;
Getränkeservice;
Arbeiten am Tisch des Gastes.
Buffet, Bankett und Catering.
Tagungsbetreuung.
3. Semester:
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Innovative Kochtechniken;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenienceprodukte.
Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller
Technologien.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;
Getränkeservice;
Arbeiten am Tisch des Gastes.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf;
Beschwerdemanagement.
Buffet, Bankett und Catering.
Arbeiten in der Bar.
Verrechnung mit dem Gast.
4. Semester:
Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einkauf und Küchenorganisation.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;
Grundfertigkeiten und Grundzubereitungsarten;
Innovative Kochtechniken;
Zubereitung von nationalen und internationalen Speisen auch unter
Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und
aktueller Trends.
Convenienceprodukte.
Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller
Technologien.
Basiswissen über Ernährung und Getränke;
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
Servierarten und -systeme sowie tageszeitbezogene Servierabläufe;
Getränkeservice;
Arbeiten am Tisch des Gastes.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf;
Beschwerdemanagement.
Buffet, Bankett und Catering.
Arbeiten in der Bar.
4.2. TOURISMUSORGANISATIONEN
- Organisationsformen, Organisationsstrukturen und deren Bedeutung für die betrieblichen Abläufe kennen;
- wissenschaftliche Methoden als Grundlage für Entscheidungen und Problemlösungen kennen;
- die Notwendigkeit der Veränderung und Entwicklung von Organisationsstrukturen verstehen;
- die Bedeutung von Werthaltungen gegenüber Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten als wesentlichen Bestandteil einer Tourismuskultur erkennen;
- die situationsbedingt besten Methoden der Kommunikationstechniken wählen und anwenden können;
- Aufgaben in den Bereiche allgemeiner Tourismusverwaltung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Verwaltung von Freizeitanlagen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen selbstständig lösen können;
- Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
- die Auswirkungen von Wertewandel und Urbanisierung in der Gesellschaft auf das Freizeitverhalten einschätzen können;
- touristische Veranstaltungen planen und durchführen können.
1. Semester:
Organisation:
Grundlagen der Organisationsentwicklung;
Organisationsstrukturen im Tourismus (Aufbau-, Ablauforganisation);
Bedeutung der Organisationskultur;
Führungskonzepte.
2. Semester:
Verhandlungstechnik und PR:
3. Semester:
Organisation:
Strategieprozesse in Organisationen;
Gruppen und Teams;
Operations Research;
Einsatz des Computers in der Organisationsarbeit.
4. Semester:
Spezielle Tourismus- und Freizeitwirtschaft:
5. BETRIEBSPRAKTIKUM
- ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
- in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
- Führungsaufgaben wahrnehmen können;
- aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.
1. bis 4. Semester:
Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.
Branchenübliche Software.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
- aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
- Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
- theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
- berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
- den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.
1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT
1. Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Umweltmanagement.
Wechselwirkungen zwischen dem System Tourismus und seinen Umfeldern (ökonomisch, ökologisch, sozial, politisch, technologisch). Themenparks und Freizeitanlagen.
2. Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Messemanagement.
Beschwerdemanagement.
3. Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Messemanagement: Auftritte planen und bewerten.
Destinationsmanagement.
Qualitätsmanagement.
4. Semester:
Touristisches Informationsmanagement.
Analyse touristischer Konzepte.
Berufsfeldbezogene Netzwerke.
Destinationsmanagement.
Benchmarking.
HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT
1. Semester:
Trends in der Hotellerie und Gastronomie.
Kooperationen in der Hotellerie.
Instandhaltung und Umweltmanagement.
2. Semester:
Reservierungssysteme.
Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes. Veranstaltungsmanagement.
3. Semester:
Reservierungssysteme.
Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes. Qualitätsmanagement.
4. Semester:
Beschwerdemanagement.
Revenue-Management.
Berufsfeldbezogene Netzwerke.
2. SEMINARE
B. Pflichtpraktikum
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
D. Förderunterricht