Gewinnung und industrielle Verarbeitung von seltenen Erden
BGBl. II Nr. 339/2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 3neu
Anlage 3
Zu den Paragraphen 11 und 127 Absatz 2
Betroffene Tätigkeitsbereiche
A. Industriezweige, einschließlich Forschung und relevanter Sekundärprozesse
- Litera a
- Litera bHerstellung von Thoriumverbindungen sowie thoriumhaltigen Produkten
- Litera cVerarbeitung von niob- und tantalhaltigen Erzen
- Litera dErzeugung von TiO2-Pigmenten aus Mineralien wie beispielsweise Ilmenit oder Rutil
- Litera eVerarbeitung von Rohphosphaten, wie beispielsweise die thermische Phosphorproduktion sowie die Produktion von Phosphatdünger und Phosphorsäure
- Litera fZementherstellung einschließlich der Wartung von Klinkeröfen
- Litera gKohlekraftwerke einschließlich der Wartung von Heizkesseln
- Litera hZirkon- und Zirkonoxidindustrie
- Litera iErdöl- und Erdgasindustrie
- Litera jtiefe Geothermie
- Litera kProduktion von Primäreisen
- Litera lZinn-, Blei- und Kupferschmelze
- Litera mFörderung von anderen Erzen als Uranerz
- Litera nAufbereitung von Grundwasser, sofern dabei Rückstände anfallen können
B. Industrielle oder gewerbliche Bereiche
- Litera aSchleifen von thorierten Schweißelektroden und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden
- Litera bVerwendung von anderen als in Litera a, genannten thoriumhaltigen Produkten, wie beispielsweise Gasglühstrümpfe
- Litera cVerwendung von Materialien mit hohem natürlichen Uran- oder Thoriumgehalt, wie beispielsweise als Abrasiv beim Hochdruckflüssigkeitsschneiden und Sandstrahlen
- Litera dTätigkeiten, bei denen Expositionen durch Rückstände auftreten, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, insbesondere Instandhaltung und Ausbau von hitzebeständigen Verkleidungen aus zirkonhaltigem Material, Reinigung oder Um- und Abbau von Rohrleitungen und technischen Anlagen wie Pumpen und Ventilen, Instandhaltung sowie Um- und Abbau von Filteranlagen sowie Rauchgaswäschern