BGBl. II Nr. 376/2021
Änderungen durch diese Kundmachung
Anlage 3: HANDZEICHEN
Bedeutung | Erklärung | Bild | ||
Achtung Beginn der Einweisung | Arm gestreckt hochhalten |
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Halt | Beide Arme seitlich waagrecht ausstrecken und in dieser Lage halten. Im Bedarfsfall darf das Zeichen auch einarmig gegeben werden. |
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Halt – Gefahr | Beide Arme waagrecht abwechselnd ausstrecken und anwinkeln. |
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Langsam | Unterarm nach unten gestreckt langsam nach links und rechts schwenken, solange die vorsichtige Bewegung erforderlich ist. Dieses Zeichen gilt für alle Bewegungsrichtungen der mechanischen Einrichtung oder des Betriebsmittels. |
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Abstandszeichen | Der zurückzulegende Weg wird durch den horizontalen Abstand der Handflächen angezeigt. Nach Erreichen des gewollten Abstandes ist das Handzeichen „Halt“ zu geben. |
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Bewegung in Richtung | Den der Bewegungsrichtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin und her bewegen. |
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Heben | Mit einem nach oben zeigenden Arm kreisen. |
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Senken | Mit einem nach unten zeigenden Arm kreisen. |
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Ausladung verkleinern | Mit beiden erhobenen Armen kreisen. |
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Ausladung vergrößern | Mit beiden herabhängenden Armen kreisen. |
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Öffnen | Arm mit nach unten halb geöffneter Hand seitlich gestreckt halten. |
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Schließen | Arm mit nach unten geschlossener Hand seitlich gestreckt halten. |
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Herkommen | Mit beiden Armen und den zum Körper zugekehrten Handflächen heranwinken. |
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Entfernen | Mit beiden Armen und den vom Körper abgekehrten Handflächen wegwinken. |
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Abfahren | Mit hochgestrecktem Arm und nach vorn gekehrter Handfläche wegwinken. |
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Ende der Einweisung | Unterarme in Brusthöhe kreuzen. |
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