BGBl. II Nr. 301/2022
Änderungen durch diese Kundmachung
Anlage 3, zu Paragraph 18, Absatz eins,, Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
- Ziffer einsAufbau der Datensätze der Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
- eins Punkt einsFür Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:
- eins Punkt eins Punkt einsFür eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
- eins Punkt eins Punkt 2Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.
- eins Punkt eins Punkt 3Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.
- eins Punkt 2Für Privathochschulen gilt:
- eins Punkt 2 Punkt einsFür eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.
- eins Punkt 2 Punkt 2Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.
- eins Punkt 2 Punkt 3Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.
- Ziffer 2Aufbau der Datensätze:
- 2 Punkt einsDie Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.
- 2 Punkt 2Aufbau der Personendatensätze:
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
1 | Matrikelnummer |
|
2 | Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen |
|
3 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF |
|
4 | Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule | codiert (Paragraph 12,) |
5 | Bezugssemester |
|
6 | Familienname |
|
7 | Vorname/n |
|
8 | Geburtsdatum | (JJJJMMTT) |
9 | Staatsangehörigkeit | codiert (Paragraph 12,) |
10 | Geschlecht | M, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K |
11 | akademische/r Grad/e vor dem Namen |
|
12 | akademische/r Grad/e nach dem Namen |
|
13 | Staat der Anschrift am Heimatort | codiert (Paragraph 12,) |
14 | Postleitzahl der Anschrift am Heimatort |
|
15 | Heimatort |
|
16 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. |
|
17 | Staat der Zustelladresse |
|
18 | Postleitzahl der Zustelladresse |
|
19 | Ort der Zustelladresse |
|
20 | Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr. |
|
21 | c/o-Name |
|
22 | E-Mail-Adresse |
|
- 2 Punkt 2 Punkt einsZusätzlich für Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:
23 | Kennzeichnung für die Personenzählung PE/PN | 3.3 |
24 | Kennzeichnung für die Personenzählung PO | 3.4 |
25 | Studienbeitragsstatus | codiert (Paragraph 12,) |
- 2 Punkt 2 Punkt 2Zusätzlich für Studierende von Privathochschulen:
23 | in Bezug auf die Person konstante Datensatzkennung |
|
- 2 Punkt 3Aufbau der Studienbeitragsdatensätze:
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
1 | Matrikelnummer |
|
2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF |
|
3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (Paragraph 12,) |
4 | Beitragssemester |
|
5 | Bezahlungsstatus | 3.6 |
6 | Vorschreibung Studienbeitrag |
|
7 | Vorschreibung Studierendenbeitrag |
|
8 | Vorschreibung Sonderbeitrag |
|
9 | Valutadatum der Vorschreibung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
10 | Nachforderung Studienbeitrag |
|
11 | Nachforderung Studierendenbeitrag |
|
12 | Nachforderung Sonderbeitrag |
|
13 | Valutadatum der Nachforderung | entspricht Zahlungsfrist auf Zahlungsaufforderung |
14 | Ist-Betrag |
|
15 | letztes Buchungsdatum | (JJJJMMTT) |
16 | Studienbeitragskonto der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule | IBAN |
- 2 Punkt 4Aufbau der Studiendatensätze:
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
1 | Matrikelnummer |
|
2 | bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF |
|
3 | meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule | codiert (Paragraph 12,) |
4 | Bezugssemester |
|
5 | Kennzeichnung Studiengesetz | 3.7 |
6 | Universität oder Pädagogische Hochschule der Zulassung | codiert (Paragraph 12,) |
7 | Kennzahl-1 des Studiums | codiert (Paragraph 12,) |
8 | Kennzahl-2 des Studiums | codiert (Paragraph 12,) |
9 | Kennzahl-3 des Studiums | codiert (Paragraph 12,) |
10 | zweite Universität bzw. Pädagogische Hochschule oder Lehrverbund | codiert (Paragraph 12,) |
11 | Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum | (JJJJMMTT); 3.8 |
12 | Form der allgemeinen Universitätsreife | codiert (Paragraph 12,) |
13 | Datum der allgemeinen Universitätsreife | (JJJJMM); 3.2 |
14 | Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife | codiert (§12) |
15 | Zulassungsstatus | 3.9 |
16 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-1 | 3.10 |
17 | Anfängerkennzeichen SN für Fach-2 | 3.10 |
18 | Meldung der Fortsetzung des Studiums | 3.11 |
19 | Mobilitätsprogramm | codiert (Paragraph 12,); 3.5 |
20 | Gastland des Auslandsaufenthaltes | codiert (Paragraph 12,) |
21 | Beendigungsdatum | (JJJJMMTT); 3.12 |
22 | Curriculum Fach 1 | 3.13 |
23 | Curriculum Fach 2 | 3.13 |
24 | Datum der Fortsetzungsmeldung | (JJJJMMTT); 3.13 |
- Ziffer 3Feldinhalt:
- 3 Punkt einsDie Felder 1 bis 10, 13, 15, 17 bis 20 und 25 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 14 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 9 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 7 und 11 bis 15 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.
- 3 Punkt 2Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „00“, „35“, „52“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen. Die Angabe des Codes „00“ ist längstens bis zum Ende des jeweiligen Semesters durch eine gültige Codierung zu ersetzen.
- 3 Punkt 3Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem Studium zugelassen wurde („PN“ gemäß den Anlagen 11 und 12), so ist das Feld mit „N“ zu besetzen. Wenn die Person an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule jedoch erstmals in Österreich zu einem Studium zugelassen wurde („PE“ gemäß den Anlagen 11 und 12), so ist „E“ einzusetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
- 3 Punkt 4Wenn die Person erstmals an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurde („PO“ gemäß den Anlagen 11 und 12), so ist das Feld mit „O“ zu besetzen. In den übrigen Fällen bleibt das Feld leer.
- 3 Punkt 5Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.
- 3 Punkt 6Zu verwenden sind die Codes:
0 | vorgeschrieben |
1 | Betrag nicht ordnungsgemäß |
2 | zu spät bezahlt |
7 | bezahlt „so gut wie“ |
8 | bezahlt an anderer postsekundärer Bildungseinrichtung |
9 | ordnungsgemäß bezahlt |
- 3 Punkt 7Kennzeichnung Studiengesetz:
- StrichaufzählungFür Universitäten: Außerordentliche Studien und ordentliche Studien aufgrund von Studienplänen gemäß UniStG und Curricula gemäß UG sind mit „U“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des UniStG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
- StrichaufzählungFür Pädagogische Hochschulen: Ordentliche Studien auf Grund von Curricula gemäß HG sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des HG sind mit „A“ zu kennzeichnen.
- StrichaufzählungFür gemeinsam zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingerichtete Studien: Sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.
- 3 Punkt 8In Verbindung mit Zulassungsstatus römisch fünf ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben. Handelt es sich um ein Diplomstudium mit Studienzweigen, kann beim Übertritt in den Studienzweig der Beginn dieser Studienphase mit dem neuen Beginndatum gemeldet werden.
- 3 Punkt 9Zu verwenden sind die Codes:
römisch fünf | Antrag auf Zulassung |
B | Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung) |
F | Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen) |
römisch zehn | Zulassung zum Studium ist erloschen |
- 3 Punkt 10Anfängerkennzeichen:
- Strichaufzählung„Anfängerkennzeichen SN für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Unterrichtsfach des Lehramtsstudiums;
- Strichaufzählung„Anfängerkennzeichen SN für Fach-2“ entspricht dem zweiten Unterrichtsfach bzw. der gewählten Spezialisierung.
- StrichaufzählungDas Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.
- StrichaufzählungEin Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Lehramtsstudium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung gesondert zu prüfen. In den Sprachen der Romanistik und Slawistik ist kein Anfängerkennzeichen zu setzen, wenn schon früher eine Zulassung zur gleichen Sprache erfolgte. In der Studienrichtung Instrumentalstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen bei neuerlicher Wahl desselben Instrumentes im Rahmen der aktuellen Studienzulassung. Die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist bei Vorliegen einer früheren Zulassung zum Diplomstudium derselben Studienrichtung ebenfalls ohne Anfängerkennzeichen darzustellen. Bei Zulassung zu einem dreijährigen Doktoratsstudium unterbleibt das Anfängerkennzeichen im Fall früherer Zulassung zu einem fachgleichen Doktoratsstudium mit kürzerer gesetzlicher Studiendauer.
- 3 Punkt 11Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von Paragraph 92, Absatz eins, Ziffer eins, oder 2 UG bzw. Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer eins, HG gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.
- 3 Punkt 12Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung des Studiums und bei Diplomstudien mit Studienzweigen mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase beim Übertritt in den Studienzweig zu besetzen.
- 3 Punkt 13Nur im Falle von gemeinsam eingerichteten Studien zu melden; die Datenfelder dürfen in diesem Fall nicht leer übermittelt werden.