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BGBl. II Nr. 17/2023

kundgemacht 19.01.2023 RIS↗
Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung sowie Änderung der Incoming-Plattformverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung erlassen und die FMA-Incoming-Plattformverordnung geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 17/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung (WPF-StDMV) neu § 0↗RIS↗
Anl. 3neu
in Kraft ab 01.02.2023 · idF BGBl. II Nr. 17/2023 Anl. 3↗RIS↗

Anlage 3 zur Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung – WPF-StDMV

Ausweis zur Gruppe ohne österreichische Wertpapierfirma als Mutter

Teil römisch eins
Grunddaten

Position

Gegenstand

Ausprägung

römisch eins.1.

Ausweisart

[1; 2], wobei gilt

  1. Absatz eins,„1“ für Erstanzeige;
  2. Absatz 2,„2“ für Veränderungsanzeige

römisch eins.2.

Datum des Wirksamwerdens

[dd/mm/yy]

Teil römisch zwei
Daten zur nicht österreichischen Wertpapierfirma, zur Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder zur gemischten Mutterfinanzholdinggesellschaft

Position

Gegenstand

Ausprägung

römisch zwei.1.

Firmenwortlaut

alphanumerisch

römisch zwei.2.

Unternehmensname kurz

alphanumerisch; max. 50 Zeichen

römisch zwei.3.

Unternehmenscodetyp

[LEI; NC], wobei gilt

  1. Absatz eins,„LEI“ für LEI-Code;
  2. Absatz 2,„NC“ für Nationaler Code

römisch zwei.4.

Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code)

alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)

römisch zwei.5.

Sitzstaat

alphanumerisch gemäß ISO 3166:1

römisch zwei.6.

Verschiedenheit der Sitzstaaten von Unternehmen und Heimatlandaufsichtsbehörde

[j; n]

römisch zwei.7.

Aufsichtsbehörde

alphanumerisch

Teil römisch drei
Gruppendaten

Position

Gegenstand

Ausprägung

römisch drei.1.

Ist das Unternehmen das ranghöchste Unternehmen im EWR?

[j; n]

römisch drei.2.

Ist das Unternehmen das ranghöchste Unternehmen in Österreich?

[j; n]

römisch drei.3.

Unternehmenscodetyp des obersten Mutterunternehmens im EWR

[LEI; NC], wobei gilt

  1. Absatz eins,„LEI“ für LEI-Code;
  2. Absatz 2,„NC“ für Nationaler Code

römisch drei.4.

Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code) des obersten Mutterunternehmens im EWR

alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)

römisch drei.5.

Ist das Unternehmen das Mutterunternehmen für den Gruppenkapitaltest?

[j; n]