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BGBl. II Nr. 115/2025

kundgemacht 25.06.2025 RIS↗
Änderung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung sowie der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung sowie die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 115/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung  (HS-WV) 429 § 0↗RIS↗
Anl. 3geändertText, Tabelle
in Kraft 01.07.2017 – 25.06.2025 · idF BGBl. II Nr. 189/2017 · danach: BGBl. II Nr. 115/2025 Anl. 3↗RIS↗
in Kraft ab 26.06.2025 · idF BGBl. II Nr. 115/2025 Anl. 3↗RIS↗
Anlage 3 Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei Überschussrechnung Jahresvoranschlag in der Gliederung der Erfolgsrechnung des Jahresabschlusses für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft insgesamt
GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG ÜBERSCHUSSRECHNUNG
Berichtsjahr
Vorjahr
GEBARUNGSERFOLGSRECHNUNG JAHRESVORANSCHLAG IN DER GLIEDERUNG DER ERFOLGSRECHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES FÜR DIE HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT INSGESAMT
I. Einnahmen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit
I. Erträge im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit
1. Studierendenbeiträge
1. Studierendenbeiträge
2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014
2. Beiträge gem. §§ 7 Abs. 2, 14 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 HSG 2014
3. Einnahmen aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen
3. Erträge aus Stiftungen, Spenden und Zuwendungen
4. Einnahmen aus Inseraten und Werbung
4. Erträge aus Inseraten und Werbung
5. Sonstige Einnahmen
5. Sonstige Erträge
SUMME I
SUMME I
II. Ausgaben im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit
II. Aufwendungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Vertretungstätigkeit
1. Ausgaben für Personal
1. Personalaufwand
a. Gehälter
a. Gehälter
b. Ausgaben für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen
b. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche MV-Kassen
c. Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
c. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
d. Sonstige Ausgaben
d. Sonstige Sozialaufwendungen
2. Aufwandsentschädigungen
2. Funktionsgebühren
3. Werkverträge und Honorare
3. Werkverträge und Honorare
4. Ausgaben für Sachmittel
4. Sachaufwendungen
5. Abschreibungen
5. Abschreibungen
SUMME II
SUMME II
III. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= I. abzüglich II.)
III. Ergebnis der unmittelbaren Vertretungstätigkeit (= I. abzüglich II.)
IV. Einnahmen aus Veranstaltungen
IV. Erträge aus Veranstaltungen
V. Ausgaben für Veranstaltungen
V. Aufwendungen aus Veranstaltungen
VI. Ergebnis aus Veranstaltungen (IV. abzüglich V.)
VI. Ergebnis aus Veranstaltungen (IV. abzüglich V.)
VII. Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/Beteiligungen
VII. Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen
VIII. Ausgaben für wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/Beteiligungen
VIII. Aufwendungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen
IX. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/Beteiligungen (VII. abzüglich VIII.)
IX. Ergebnis aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Wirtschaftsbetrieben/ Beteiligungen (VII. abzüglich VIII.)
X. Einnahmen aus Finanzaktivitäten
X. Finanzerträge
XI. Ausgaben für Finanzaktivitäten
XI. Finanzaufwendungen
XII. Finanzergebnis (X. abzüglich XI.)
XII. Finanzergebnis (X. abzüglich XI.)
XIII. Ausgaben Steuern und Abgaben
XIII. Steuern und Abgaben
XIV. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus III., VI., IX., XII. abzüglich XIII.)
XIV. Ergebnis der laufenden Gebarung (Summe aus III., VI., IX., XII. abzüglich XIII.)
XV. abzüglich Zuweisung zu Rücklagen
XVI. zuzüglich Auflösung von Rücklagen
XVII. Gebarungsüberschuss/-fehlbetrag
zusätzliche Informationen
Eigenkapital per TT.MM.JJJJ
Studienvertretungen gem. § 17 Abs. 2 HSG insgesamt zur Verfügung gestellte Geldmittel (mindestens 30 % der Studierendenbeiträge in Zeile I.1)
Jahresvoranschlag beschlossen am TT.MM.JJJJ
(Bei einer Änderung eines beschlossenen Jahresvoranschlags zusätzlich:
ersetzt die bisher gültige Version des Jahresvoranschlages beschlossen am TT.MM.JJJJ)