Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG, insbesondere die Erstellung von Ortsbefunden
BGBl. II Nr. 275/2008
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 4neu
Anlage 4
Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser
für den menschlichen Gebrauch
Ausbildungsdauer insgesamt: 160 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Analytik vor Ort, Probenziehung und Maßnahmen
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
- Ziffer einsLebensmittelrechtliche Vorschriften sowie die Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
- Ziffer 2Grundlagen der Trinkwasserhygiene
- Ziffer 3Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme
- Ziffer 4Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen, Statistik und Informationstechnologien)
- Ziffer 5Wasserversorgungsanlagen: Baulich-technische Grundlagen