BGBl. II Nr. 322/2008
Rindertuberkuloseverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Tuberkulose der Rinder (Rindertuberkuloseverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 4neu
Anhang 4
Pathologisch-anatomische Anzeichen für das Vorliegen von Tbc
Beim Auftreten folgender pathologisch-anatomischer Veränderungen ist jedenfalls von einem Tbc-Verdacht auszugehen:
1 Veränderung in Organen:
in Form von pfefferkorn- bis kirschgroßen, grau-weiß-gelben Granulomen, die an der Schnittfläche zentral verkalkt (weiß/kreidig) und/oder verkäst (gelb-weiß trocken) sein können sowie alle granulomatösen bzw. im weiteren Sinne eitrig-nekrotisierenden bis abszedierenden Veränderungen.
2 Veränderungen gemäß Ziffer eins, an folgenden Lymphknoten:
im Kopfbereich: Lnn. retropharyngales, mandibulares;
im Brustraum: Lnn. tracheobronchales, mediastinales;
im Darmbereich: Lnn. mesenterici;
im Genitalbereich: Lnn. mammarii/scrotales.