Der Verbraucher hat ab Abschluss des Vertrags oder eines verbindlichen Vorvertrags bzw. jeweils ab Erhalt des Vertrags, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, das Recht, den Vertrag binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wird der Tauschvertrag zusammen mit dem Teilzeitnutzungsvertrag und zum gleichen Zeitpunkt wie dieser angeboten, so gilt für beide Verträge nur eine einheitliche Widerrufsfrist.
BGBl. I Nr. 8/2011
Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011
Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 4neu
ANHANG römisch vier
FORMBLATT FÜR INFORMATIONEN ZU TAUSCHVERTRÄGEN
Teil 1:
Identität, Wohnsitz und Rechtsstellung des (der) Gewerbetreibenden, der (die) Vertragspartei(en) sein wird (werden): |
Kurze Beschreibung des Produkts: Genaue Angabe der Art und des Inhalts des Rechts (der Rechte): |
Genauer Zeitraum, in dem das im Vertrag vorgesehene Recht ausgeübt werden kann, sowie gegebenenfalls seine Geltungsdauer: Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher das im Vertrag vorgesehene Recht wahrnehmen kann: |
Preis, den der Verbraucher für die Mitgliedschaft im Tauschsystem zu zahlen hat: Kurze Beschreibung der obligatorischen zusätzlichen Kosten, die nach dem Vertrag zu übernehmen sind; Art der Kosten und Angabe der Beträge (z. B. jährliche Gebühren, andere regelmäßig anfallende Gebühren, besondere Abgaben, lokale Steuern): |
Zusammenfassung der wichtigsten dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Dienstleistungen: Sind diese in die oben angegebenen Kosten eingeschlossen? Falls nicht, Angabe dazu, was eingeschlossen ist und wofür gesondert zu bezahlen ist (Art der Kosten und Angabe der Beträge; z. B. geschätzter Preis für einen individuellen Tausch, einschließlich möglicher Zusatzkosten): |
Hat der Gewerbetreibende einen Verhaltenskodex (-kodizes) unterzeichnet, und falls ja, wo ist (sind) diese(r) zu finden? |
Teil 2:
Allgemeines
Unterschrift des Verbrauchers: |
Teil 3:
Zusätzliche Informationen, auf die der Verbraucher Anspruch hat, und Angabe, wo genau sie erhältlich sind (z. B. Angabe des Kapitels in einer allgemeinen Broschüre), sofern sie nicht hier angegeben werden: 1. INFORMATIONEN ÜBER DIE ERWORBENEN RECHTE
2. INFORMATIONEN ÜBER DIE IMMOBILIEN
3. INFORMATIONEN ÜBER DIE KOSTEN
4. INFORMATIONEN ÜBER DIE BEENDIGUNG DES VERTRAGS
5. WEITERE ANGABEN
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Bestätigung des Erhalts der Informationen:
Unterschrift des Verbrauchers: