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BGBl. I Nr. 60/2016

kundgemacht 22.07.2016 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2016, des Bundesfinanzrahmengesetzes 2016 bis 2019 und des Bundesfinanzrahmengesetzes 2017 bis 2020
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 60/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesfinanzgesetz 2016 (BFG 2016) 3 § 0↗RIS↗
Anl. 4geändertZ 49 bis Z 52 (entfallen), Überschrift (entfallen), Bezeichnung (entfallen); Abs 1 bis Abs 4 (entfallen)
in Kraft 09.06.2016 – 22.07.2016 · idF BGBl. I Nr. 34/2016 · danach: BGBl. I Nr. 60/2016 Anl. 4↗RIS↗
in Kraft ab 23.07.2016 · idF BGBl. I Nr. 60/2016 Anl. 4↗RIS↗
Personalplan 2016
(Anm.: Der Personalplan 2016 ist als PDF dokumentiert.)
Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. I Nr. 34/2016 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
49. Der Personalplan für das Jahr 2016 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2016) Teil 1a erhält in der Untergliederung 05 auf den Seiten der Untergliederung die aus der Beilage ersichtliche Fassung.
50. In § 6 Abs. 9, zweiter Satz der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gemäß § 44 BHG 2013 des Personalplanes 2016 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2016) wird die Zahl „579“ durch die Zahl „376“ ersetzt.
51. In § 15 Absatz 5 letzter Satz der Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gemäß § 44 BHG 2013 wird die Wortfolge „1,4 vH“ durch die Wortfolge „2 vH“ ersetzt.
52. In den Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gemäß § 44 BHG 2013 wird nach §18 folgender neuer § 19 samt Überschrift angefügt:
„Übergangsbestimmung
§ 19.
(1) Der Personalplan kann im Jahr 2016 im
1. Bundeskanzleramt um bis zu 24
2. Bundesministerium für Finanzen um bis zu 80
3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales um bis zu 12
4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales für den Fall des Inkrafttretens des Bundesgesetzes, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – ABPG) um bis zu weiteren 6
Planstellen überschritten werden.
(2) Für den Fall eines provisorischen Personalplanes gemäß § 46 BHG 2013 im Jahr 2017 kann die für das Jahr 2016 im Personalplan festgelegte Anzahl an Planstellen im Jahr 2017 im
1. Bundeskanzleramt um bis zu 24
2. Bundesministerium für Finanzen um bis zu 80
3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales um bis zu 12
4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales für den Fall des Inkrafttreten des Bundesgesetzes, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – ABPG) um bis zu weitere 6
Planstellen überschritten werden.
(3) Für den Fall eines provisorischen Personalplanes gemäß § 46 BHG 2013 im Jahr 2017 kann die für das Jahr 2016 im Personalplan festgelegte Anzahl an Planstellen im Jahr 2017 im Bundeministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für den Fall des Inkrafttretens des Bundesgesetzes, mit dem das Patentanwaltsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetzes 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden um bis zu 48 Planstellen überschritten werden.
(4) Überschreitungen gemäß § 19 Abs.1 Ziffer 2, 3 und 4 sowie gemäß § 19 Abs.2 Ziffer 2, 3 und 4 bedürfen der Zustimmung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen.“
53. Der Personalplan für das Jahr 2016 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2016) Teil 1a erhält in der Gesamtübersicht und in den Untergliederungen 04, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 20, 21, 24, 30, 31, 32, 40, 41 und 42 auf den Seiten der einzelnen Untergliederungen die aus der Beilage ersichtliche Fassung.
54. Der Personalplan für das Jahr 2016 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2016) Teil 1b erhält in der Gesamtübersicht und in der Übersicht über die einzelnen ausgegliederten Rechtsträger, 31.02.91.00 Ämter der Universitäten, die aus der Beilage ersichtliche Fassung.
Der Personalplan 2016 (Planstellenverzeichnis 1a) ist als PDF dokumentiert.)