Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
BGBl. III Nr. 105/2020
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 4neu
ANHANG römisch vier
LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH ARTIKEL 3 UND 4 SOWIE ANHANG römisch eins DIESES ABKOMMENS
- Ziffer eins
- Ziffer 2Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
- Ziffer 3Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
- Ziffer 4Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).