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BGBl. II Nr. 249/2024

kundgemacht 16.09.2024 RIS↗
Militärauszeichnungsverordnung 2024
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen (Militärauszeichnungsverordnung 2024 – MAV 2024)
Kundmachung BGBl. II Nr. 249/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärauszeichnungsverordnung 2024 (MAV 2024) neu § 0↗RIS↗
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 249/2024 Anl. 4↗RIS↗

Anlage 4

Beschreibung der Einsatzmedaille

  1. Ziffer eins
    Kleinod:
    Kreisrund, Bronze, Durchmesser 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille in der Mitte die Aufschrift „EINSATZ FÜR ÖSTERREICH“, umfasst von einem nach oben offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
  2. Ziffer 2
    Band:
    1. Litera a
      Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 2 mm breiten weißen Streifen versehen. Auf dem Band ist ein Metallsymbol von zwei einander kreuzenden Schwertern aus Bronze (vergoldet) angebracht.
    2. Litera b
      Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, WG: Ponceau, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, weißen Streifen versehen.
    3. Litera c
      Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera c, WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen.
    4. Litera d
      Für Einsätze nach Paragraph 2, Absatz eins, Litera d, WG: Weiß, 45 mm breit, beiderseits mit einem 1 mm vom Rand entfernten, je 5 mm breiten, ponceau Streifen versehen. Das Band weist zusätzlich einen 2 mm breiten, ponceau Mittelstreifen auf.