BGBl. Nr. 371/1927
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1927 über die Beendigung der Tätigkeit der Donauregulierungskommission, die Aufteilung des Donauregulierungsfonds und die künftige Durchführung der Donauregulierungsarbeiten.
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 4neu
Anlage 4.
Anmerkung, Anlage nicht darstellbar es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)