BGBl. Nr. 40/1930
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 31. Jänner 1930, betreffend die Verwendung des pharmazeutischen Hilfspersonals im Betriebe der öffentlichen und Anstaltsapotheken, ferner die praktische Ausbildung und Prüfung für den Apothekerberuf (Pharmazeutische Hilfskräfteverordnung).
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 4neu
Muster C
(Paragraph 14,, Absatz 3.) |
Anmerkung, Muster C wird nicht dargestellt, es wird auf das Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1936, verwiesen.)