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BGBl. II Nr. 27/2019

kundgemacht 30.01.2019 RIS↗
Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 27/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019) neu § 0↗RIS↗
Anl. 5neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 27/2019 Anl. 5↗RIS↗

Anlage 5

Erhebungsbereich: Informationen über Paketzustelldienste

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl der Personen, die während des vorausgegangenen Kalenderjahres für den Paketzustelldienstanbieter tätig und an der Erbringung der Paketzustelldienste in dem Mitgliedstaat, in dem der Anbieter niedergelassen ist, beteiligt waren

Anzahl

Halbjahreswerte

Unterschieden in Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Vorübergehend Beschäftigte, Selbstständige