Anhang 5
1. Sammel- und Tarifkategorien für Haushaltsverpackungen
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier Haushalt |
Glas | Glas Haushalt |
Metall Metalle
| Eisenmetall Eisenmetalle Haushalt
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Aluminium Haushalt |
Leichtverpackungen | Kunststoff Haushalt |
Getränkeverbundkarton Haushalt |
Sonstige Materialverbunde Verbundverpackungen Haushalt, ausgenommen Getränkeverbundkarton
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Keramik Haushalt |
Holz Haushalt |
Textile Faserstoffe Haushalt |
Biogene Packstoffe Haushalt |
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Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen, ausgenommen Getränkeverbundkartons.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben für die in Anhang 6 Punkt 2.1. genannten Verpackungen jeweils die bundesweit einheitlichen Zuschläge bzw. Kostenersätze (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, die die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhalten.
2. Sammel- und Tarifkategorien für gewerbliche Verpackungen
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier gewerblich |
Glas
| Glas gewerblich
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Metalle | Eisenmetalle gewerblich |
Aluminium gewerblich |
Kunststoffe Folien | Folien gewerblich, einschließlich Umreifungsbänder und Klebebänder aus Kunststoff |
Hohlkörper gewerblich
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Kunststoffe Hohlkörper | Hohlkörper gewerblich |
EPS | EPS gewerblich |
Getränkeverbundkarton
| Getränkeverbundkarton gewerblich
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Sonstige Materialverbunde
| Sonstige Materialverbunde gewerblich
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Keramik
| Keramik gewerblich
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Holz | Holz gewerblich |
Textilien Sonstige Verpackungen
| Textile Faserstoffe Verbundverpackungen gewerblich
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Biogene Packstoffe
| Biogene Packstoffe gewerblich
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Keramik gewerblich |
Textile Faserstoffe gewerblich |
Biogene Packstoffe gewerblich |
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Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen gewerblich“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
3. Kategorien für den Kostenersatz für zusätzliche Einwegkunststoffprodukte (ausgenommen Verpackungen)
Kategorien
Feuchttücher
Luftballons
Tabakprodukte
Fanggeräte gemäß § 3 Z 27
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben für diese den bundesweit einheitlichen Kostenersatz (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, der die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhaltet.
Schlagworte
Sammelsystem